Das solltest du wissen Arbeitszeit bei Auszubildenden: Was gilt für mich rechtlich?

Während deiner Ausbildung erwirbst du Kenntnisse und Fähigkeiten in einem bestimmten Berufsfeld und arbeitest gleichzeitig an deiner persönlichen Entwicklung. Dabei gibt es sowohl für dich als minderjährigen als auch als volljährigen Auszubildenden zahlreiche Regeln hinsichtlich deiner Arbeitszeit, die beachtet werden müssen, um deine Gesundheit zu schützen und dein Wohlbefinden zu gewährleisten.

von N. Haussmann
11.11.2024
3 Min Lesezeit

Arbeitszeit bei Auszubildenden Das Wichtigste in Kürze

  • Als minderjähriger Auszubildender darfst du max. 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten.

  • Bist du volljährig, darfst du 8 Stunden pro Tag, aber max. 48 Stunden pro Woche arbeiten.

  • Deine Zeit in der Berufsschule wird auf die Arbeitszeit angerechnet.

  • Du solltest weder Minus- noch Überstunden machen; es gibt allerdings Ausnahmen.

Was sagt das Arbeitsrecht zu meiner Arbeitszeit als Auszubildender?

Das Arbeitsrecht in Deutschland legt für dich als Auszubildenden klare Regelungen zu deiner Arbeitszeit fest, wobei unterschieden wird, ob du minderjährig oder volljährig bist. Gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gelten für dich als minderjährigen Auszubildenden nämlich besondere Vorschriften.

Bei Fragen zu deiner Arbeitszeit oder wenn du ein konkretes Anliegen zu Verstößen gegen das Berufsbildungsgesetz oder das Jugendarbeitsschutzgesetz hast, kannst du dich jederzeit von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausführlich beraten lassen.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für mich als Auszubildenden?

Minderjährige Auszubildende

Als minderjähriger Auszubildender unterliegst du strengen Arbeitszeitregelungen, die darauf abzielen, deine Gesundheit, Sicherheit und persönliche Entwicklung zu schützen. In der Regel darfst du nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten. Diese tägliche Arbeitszeit kann unter bestimmten Bedingungen auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, solange deine wöchentliche Gesamtarbeitszeit von 40 Stunden nicht überschritten wird.

Um sicherzustellen, dass du als Minderjähriger während deiner Arbeitszeit regelmäßig Pausen machst, ist nach 4,5 Stunden Arbeit eine Pause von mindestens 30 Minuten für dich vorgeschrieben. Bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden oder mehr muss deine Pause auf mindestens 60 Minuten ausgeweitet werden. Zudem muss gewährleistet sein, dass du bei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen eine Freizeit von mindestens 12 Stunden hast, um eine angemessene Erholung für dich zu gewährleisten. Nachtarbeit ist für dich verboten. In begründeten Fällen kann es hiervon Ausnahmeregelungen geben.

Volljährige Auszubildende

Für dich als volljährigen Auszubildenden gelten etwas flexiblere Arbeitszeitregelungen. Deine tägliche Arbeitszeit darf zwar auch in der Regel 8 Stunden nicht überschreiten, kann jedoch auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, solange deine wöchentliche Arbeitszeit dabei den Durchschnitt von 48 Stunden nicht übersteigt.

Pausen sind natürlich auch für dich als volljährigen Auszubildenden vorgeschrieben: Nach 6 Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten für dich vorgeschrieben. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden muss deine Pause auf mindestens 45 Minuten erhöht werden, um eine angemessene Erholung für dich zu gewährleisten. Zwischen zwei Arbeitstagen musst du zudem eine Freizeit von mindestens 11 Stunden haben.

Im Gegensatz zu Minderjährigen ist Nachtarbeit für dich als volljährigen Auszubildenden grundsätzlich erlaubt. Allerdings können spezielle Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag diese Möglichkeit einschränken.

Wie werden meine Unterrichtsstunden aus der Berufsschule mit meinen Arbeitszeiten verrechnet?

Als Auszubildender besuchst du während deiner dualen Ausbildung regelmäßig die Berufsschule, um theoretische Kenntnisse und fachliches Wissen zu erlangen. Die Anzahl deiner wöchentlichen Unterrichtsstunden variiert dabei je nach Ausbildungsberuf und Schulform.

Deine Arbeitszeit im Betrieb umfasst die praktische Ausbildung. Hier wendest du die in der Berufsschule erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Praxis an und vertiefst diese.

Grundsätzlich gilt: Deine Berufsschulzeit ist grundsätzlich als Arbeitszeit anzusehen. Das bedeutet, dass die Zeit, die du in der Berufsschule verbringst, als Teil deiner wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet wird.

Darf ich als Azubi Überstunden machen?

Grundsätzlich sind Überstunden für dich als Auszubildenden in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Gemäß BBiG darfst du, insbesondere als minderjähriger Auszubildender, nicht übermäßig belastet werden. Deine tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit muss eingehalten werden.

Es gibt aber Ausnahmen, in denen Überstunden für dich erlaubt sind. Diese Ausnahmen müssen jedoch in deinem Ausbildungsvertrag oder im Tarifvertrag ausdrücklich geregelt sein. Bist du volljährig, so können Überstunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) gemacht werden. Trotzdem darf deine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden im Durchschnitt nicht überschritten werden.

Werden mir Überstunden ausbezahlt?

Die Auszahlung deiner Überstunden richtet sich nach den vereinbarten Bedingungen in deinem Ausbildungsvertrag oder Tarifvertrag. Deine Überstunden können durch einen Freizeitausgleich kompensiert werden, aber du kannst auch eine finanzielle Vergütung für Überstunden vereinbaren.

Was passiert, wenn ich Minusstunden habe?

Minusstunden entstehen, wenn du weniger Stunden arbeitest als in deinem Vertrag oder der betrieblichen Regelung festgelegt ist. In der Regel darfst du keine Minusstunden ansammeln, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche Vereinbarung in deinem Ausbildungsvertrag oder Tarifvertrag.

Wenn Minusstunden entstehen, muss dein Ausbilder oder Arbeitgeber entscheiden, wie damit umgegangen wird. Eine Möglichkeit ist es beispielsweise, dass deine Minusstunden von dir nachgearbeitet werden. Wichtig zu wissen ist, dass du trotz Minusstunden weiterhin Anspruch auf deine vereinbarte Ausbildungsvergütung hast.

Wie kann mir ein Anwalt bei Problemen mit der Ausbildungsstelle helfen?

Wenn du Probleme mit deinem Arbeitgeber oder Kollegen hast, kannst du eine Einschätzung durch einen Rechtsexperten vornehmen lassen. Wir klären dich über deine Rechte auf und geben dir Tipps, wie du dich weiter verhalten kannst oder welche Chancen beispielsweise der Austausch mit dem Betriebs- oder Personalrat hätte.

Über unsere AutorenNina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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