Und dann? Aufhebungsvertrag nicht annehmen

Bevor du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, solltest du stets einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Meist bieten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag Arbeitnehmern, die sie nicht so leicht kündigen können. Damit steigt deine Chance auf eine hohe Abfindung. Mit einem KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten kannst du diese erreichen, denn sie verfügen über das richtige Know-how für die Verhandlung.

Der Aufhebungsvertrag ist eine Alternative zu einer Kündigung und braucht zwei Parteien, die sich einig sind. Bist du mit den Formulierungen oder Bedingungen nicht einverstanden, musst du den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben.

von KLUGO
11.11.2024
2 Min Lesezeit

Aufhebungsvertrag nicht annehmen Das Wichtigste in Kürze

  • Du musst den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben.

  • Wenn du den Aufhebungsvertrag unterschrieben hast, kannst du ihn nur schwer wieder rückgängig machen.

  • Ein Aufhebungsvertrag wird von Arbeitgebern meist genutzt, um schwer kündbare Arbeitnehmer loszuwerden.

  • Bevor du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, solltest du dich mit einem Anwalt bezüglich deiner Möglichkeiten kurzschließen.

Gibt es Konsequenzen, wenn ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibe?

Ein Aufhebungsvertrag kann zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden, wenn beispielsweise eine Kündigungsfrist umgangen werden soll. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer kann um einen Aufhebungsvertrag bitten. Während die Kündigung einseitig ausgesprochen wird, braucht es bei einem Aufhebungsvertrag zwei Parteien, die sich in der inhaltlichen Gestaltung einer solchen Vereinbarung einig sind.

Liegt dir der Aufhebungsvertrag vor, solltest du diesen nicht voreilig unterschreiben. Seriöse Arbeitgeber geben dir ausreichend Bedenkzeit. Lass dich also nicht unter Druck setzen, denn die Konsequenzen eines Aufhebungsvertrages, der dich benachteiligt, können erheblich sein.

Was sind die Nachteile eines Aufhebungsvertrages?

Geht die Bitte um einen Aufhebungsvertrag von deinem Arbeitgeber aus, dann steckt dahinter nämlich zumeist ein Kalkül. Aufhebungsverträge werden von Arbeitgebern gern genutzt, um Kündigungsschutzklagen, hohe Abfindungszahlungen oder den Kündigungsschutz zu umgehen, beispielsweise bei schwangeren Mitarbeiterinnen. Insbesondere in dieser Situation solltest du den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben, bevor du diesen nicht anwaltlich auf Fallstricke überprüft hast.

Das sind die möglichen Nachteile eines Aufhebungsvertrages:

  • Sperrzeit: Agentur für Arbeit kann bis zu dreimonatiger Sperre für ALG I verhangen

  • Abfindung: Je nach Ausgangssituation kann eine Abfindung unterschiedlich hoch ausfallen

  • Kein Widerruf und keine anschließende Kündigungsschutzklage

Hast du den Aufhebungsvertrag einmal unterschrieben, ist dieser gültig. Es gibt kein Widerrufsrecht. Um den Vertrag rückgängig zu machen, müsstest du nach § 123 BGB nachweisen, dass du während des Verhandlungsprozesses bedroht oder arglistig getäuscht wurdest.

Darf ein Aufhebungsvertrag abgelehnt werden?

Wenn du dich durch die vertraglichen Regelungen benachteiligt fühlst, musst du den Aufhebungsvertrag nicht annehmen. Da du hierbei jedoch viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten als bei einer Kündigung hast, solltest du vor der endgültigen Ablehnung mit einem Anwalt über das weitere Vorgehen sprechen. Gibt es dann nur einzelne Punkte, die du nachverhandeln möchtest, unterschreibe den Aufhebungsvertrag nicht und bitte um Nachbesserungen.

Was passiert, wenn nicht auf einen Aufhebungsvertrag reagiert wird?

Du hast um eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gebeten, da du vielleicht eine neue Arbeitsstelle antreten möchtest und die Kündigungsfrist nicht abwarten kannst. Wenn dein Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag verweigert, kannst du ihn auf die daraus resultierenden Konsequenzen hinweisen. Geht er auf deine Bitte nämlich nicht ein, musst du die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten oder widerrechtlich fristlos kündigen.

Grundsätzlich stehen dem Arbeitgeber bei einer unrechtmäßigen fristlosen Kündigung Schadensersatzansprüche zu. Dazu muss dieser aber beweisen können, welchen Schaden die vorzeitige Kündigung nach sich zog. Das ist in aller Regel sehr schwer, es kommt auf den individuellen Fall an.

Aufhebungsvertrag nicht annehmen Wie kann dir ein Anwalt helfen?

Möchte der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag nicht annehmen, wende dich vor dem Einleiten der nächsten Schritte an einen Anwalt. Auf unserer Online-Plattform KLUGO kannst du deine individuelle Situation jederzeit schildern und eine telefonische Erstberatung mit einem unserer Partner-Anwälte bei Aufhebungsvertrag in Anspruch nehmen.

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