Wer haftet? Schaden in der Waschanlage

von KLUGO Redaktion
12.10.2023
2 Min Lesezeit

Und plötzlich war er ab: Nicht selten fehlen Fahrzeugen nach dem Gang durch die Waschanlage Spiegel. Ein anderes Mal ist die Antenne abgerissen oder Autobesitzer entdecken Kratzer auf dem Wagen, die vorher noch nicht da waren. Aber was passiert bei einem Schaden in der Waschanlage? Wer trägt die Schuld und damit die Kosten?

Das Wichtigste in Kürze zur Haftung bei Schäden in der Waschanlage

  • Waschanlagen-Besitzer haben die Pflicht, Kunden über die ordnungsgemäße Nutzung der Anlage zu informieren.
  • Sind bei einem Automodell potenzielle Schäden voraussehbar, muss er die Nutzung der Anlage verweigern.
  • Fahrzeughalter haben eine Eigensicherungspflicht und müssen ihr Auto gemäß den Vorschriften auf die Reinigung vorbereiten.
  • Kommt es zu Schäden in der Waschanlage, hat der Autobesitzer die Beweispflicht, beispielsweise durch Fotos und Zeugen.

Welche Pflichten hat der Waschanlagen-Besitzer?

Zu den häufigsten Schäden, die in einer Waschanlage entstehen, gehören kaputte Seitenspiegel, beschädigte Antennen und Lackkratzer. Bei der Frage nach der Kostenübernahme muss im individuellen Fall geprüft werden, ob der Betreiber der Waschanlage seinen Pflichten nachgekommen ist.

Der Betreiber hat insbesondere die Pflicht, zu prüfen, ob das Fahrzeug für die Anlage geeignet ist. Wenn die Antenne eines Fahrzeuges beispielsweise nicht abzunehmen oder einzuklappen ist, muss der Betreiber die Nutzung der Waschanlage untersagen. Lässt er es dennoch zu und es kommt in der Waschanlage zu einem Schaden, haftet er als Betreiber. Ein Schild, auf dem das Einklappen bzw. Abmontieren der Antenne gefordert wird, ist hier nicht ausreichend. Es ist auch nicht möglich, jeden Waschanlagen-Schaden von vornherein auszuschließen. Solche Klauseln in den AGB sind nicht rechtssicher (Az.: X ZR 133/03).

Auf andere Dinge muss der Betreiber hingegen nicht hinweisen, darunter das Schließen der Autofenster oder das Abstellen der Scheibenwischer. Eine grundsätzliche Pflicht ist die regelmäßige Kontrolle und fachgerechte Wartung der Autowaschanlage. Kann er diese nachweisen, haftet der Waschanlagen-Betreiber bei Schäden, wie etwa Kratzern durch die Waschanlage nicht, wenn keine direkten Beweise durch Zeugen oder Vorher- und Nachher-Aufnahmen vorliegen (LG Wuppertal vom 13.3.2013, Az.: 5 O 172/11).

Auch nicht selten sind Auffahrunfälle in vollautomatisierten Waschanlagen. Hier hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Betreiber nicht für die in der Waschanlage entstandenen Schäden haftet, wenn der Betreiber seinen betreibertypischen Pflichten nachweislich nachgekommen ist (BGH, Az.: VII ZR 251/17).

Welchen Pflichten muss ich als Fahrzeughalter nachkommen?

Um Schäden wie etwa Kratzer in der Waschanlage zu vermeiden, hat der Fahrzeughalter allen Anweisungen der Waschanlagen-Angestellten nachzukommen. Außerdem hat er eine Eigensicherungspflicht. Das bedeutet in diesem Fall: Der Autobesitzer muss sein Fahrzeug so absichern, dass klassische Waschanlagen-Schäden bestmöglich verhindert werden.

Dazu gehören die folgenden Maßnahmen:

  • Antenne einschieben oder abschrauben

  • Seitenspiegel einklappen

  • Anbringen von Schutzhüllen an den Scheibenwischern

Zudem sollte er sich vor dem Waschgang die Gebrauchshinweise gründlich durchlesen. Es ist empfehlenswert, das Fahrzeug sofort nach dem Waschgang auf Schäden zu kontrollieren, um schnellstmöglich Zeugen und Beweise sicherzustellen.

Was ist bei einem Schaden in der Waschanlage zu tun?

Wird nach der Nutzung der Waschanlage ein Schaden wie etwa Kratzer festgestellt, muss der Fahrzeughalter diese umgehend und ohne Verlassen des Geländes beim Anlagenbesitzer melden. Diese Schäden sollten beispielsweise durch Fotoaufnahmen festgehalten werden, der Anlagenbetreiber sollte die Schäden schriftlich bestätigen.

Denn die größte Herausforderung für einen Fahrzeughalter ist die Beweispflicht. Er muss nachweisen, dass die Schäden nicht bereits vor der Nutzung der Waschanlage vorhanden waren. Haben Zeugen wie etwa andere Autobesitzer oder Personal der Waschanlage die Beschädigung gesehen, sollten diese unbedingt eine Aussage machen. Auch Fotoaufnahmen können hilfreich sein, um einen Nachweis über Schäden wie etwa Kratzern durch die Waschanlage zu erhalten. Die Erfolgschancen einer Schadensersatzforderung hängt davon ab, wie gut und nachvollziehbar die Beweislage ist.

Wie hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt bei Schäden in der Waschanlage weiter?

Um insbesondere bei größeren Schäden, beispielsweise durch einen Auffahrunfall in der Waschanlage, die bestmögliche Ausgangslage zu haben, kann es sich lohnen ein Gutachten erstellen zu lassen. Vereinbare ein erstes unverbindliches Gespräch mit einem Fachanwalt für Schadensersatz und erfahre, wie du am besten vorgehst.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.

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