Hier erfährst du alles dazu Darf man Sperrmüll mitnehmen?

Müll, der vor der Tür steht, gehört gesetzlich gesehen noch immer seinem Besitzer. Die Mitnahme von Gegenständen aus dem Sperrmüll gilt als Diebstahl und ist daher eine Straftat. Auch, wenn die Verlockung groß ist, mitzunehmen, was andere Leute für die Müllabfuhr an den Straßenrand stellen, gehört es so lange den Eigentümern, bis das Müllfahrzeug den Sperrmüll auflädt. Wir klären in diesem Beitrag offene Fragen rund um das Thema Sperrmüll.

von S. Herrnberger
11.11.2024
3 Min Lesezeit

Sperrmüll mitnehmen Das Wichtigste in Kürze

  • Sperrmüll ist juristisch gesehen nicht besitzlos; wer ihn mitnimmt, macht sich unter Umständen strafbar.

  • Rechtlich kann das Mitnehmen von Sperrmüll ein Diebstahl nach § 242 StGB oder eine Unterschlagung nach § 246 StGB sein.

  • Nur die Müllabfuhr oder ein privates Entsorgungsunternehmen darf Sperrmüll mitnehmen, um ihn fachgerecht zu entsorgen.

  • Viele Kommunen stufen das Mitnehmen von Sperrmüll als Ordnungswidrigkeit ein.

  • Bei Interesse an einem Gegenstand aus dem Sperrmüll musst du den Eigentümer um Erlaubnis fragen.

  • Bußgelder sind abhängig von der Menge der mitgenommenen Gegenstände.

Was zählt alles zum Sperrmüll?

Zum Sperrmüll gehören in aller Regel alle mobilen haushaltsüblichen Gegenstände wie zerlegte Möbelstücke, bewegliches Wohnungsinventar, Sportgeräte aus Verbundmaterial sowie Wohnungsinterieur. Bei anderen Gegenständen kommt es auf die kommunale Regelung an, die definiert, ob bestimmte Sachen, die nicht in die Mülltonnen passen, zum Sperrmüll zählen oder nicht.

Dies sind Beispiele, die individuell geregelt sein können:

  • Kühlschränke, Gefriertruhen, Waschmaschinen, Geschirrspüler

  • Metallschrott wie das alte Fahrrad, der Kinderwagen, Lattenroste oder Metallregale

  • Elektrogeräte wie Fernseher, Elektroherde, Bildschirme, Computer

  • Autoteile wie Kotflügel, Autositze, Rückbänke, Kofferraumablagen

  • Kleiner Hausrat und Restmüll wie Wäscheständer, Plastikwannen, Dreiräder

Nicht zum Sperrmüll, sondern zum Sperrgut gehören in der Regel Bauschutt, Altreifen, Badewannen, Autobatterien oder Fensterrahmen. Diese Dinge gehören nicht in den Sperrmüll. Alte Autoreifen zum Beispiel musst du zum Wertstoffhof fahren. Auch die maximale Menge an Sperrmüll ist in aller Regel durch die Kommunen begrenzt. Wer zu viel Sperrmüll oder Sperrgut hat, kann eine private Firma auf eigene Kosten bestellen.

Wer ist Eigentümer des Sperrmülls?

Der Besitzer der Gegenstände, die zum Sperrmüll vor die Tür oder an den Straßenrand gestellt werden, bleibt so lange Eigentümer, bis die Müllabfuhr seinen Müll abholt. Danach gehen Eigentum und Besitz an den Entsorgungsbetrieb über. Allerdings nur, um die Gegenstände fachgerecht zu entsorgen. Der Weiterverkauf ist dem Entsorger ausdrücklich nicht erlaubt.

Ist es strafbar, wenn ich Sperrmüll mitnehme?

Ja, es ist strafbar, wenn du Sperrmüll mitnimmst. Denn dann begehst du einen Diebstahl, der als Straftat mit einer Geldstrafe gem. § 242 StGB belegt werden kann. Rechtlich gesehen sind die Gegenstände im Sperrmüll nicht herrenlos, sondern an den Eigentümer gebunden. Der Gesetzgeber sieht bei der Mitnahme von Gegenständen aus dem Sperrmüll einen Gewahrsamsbruch, der zum Diebstahl führt.

In folgenden zwei Situationen könnte man auf die Idee kommen, dass Sperrmüll besitzlos wird:

  1. Die Abfallsatzung der Kommune sieht vor, dass der Eigentümer seinen Rechtsanspruch am Sperrmüll mit dem Herausstellen der Sachen aufgibt und das Eigentum an den Entsorger übergibt.

  2. Die Abfallsatzung der Kommune regelt, dass der Eigentümer bis zur Abholung des Sperrmülls dessen Eigentümer bleibt.

In beiden Fällen, so der Gesetzgeber, darf man aber auch nicht einfach fremde Sachen vom Sperrmüll mitnehmen.

Ist es strafbar, wenn ich Sperrmüll durchsuche?

Ja, auch das Durchsuchen von Sperrmüll kann als Ordnungswidrigkeit gelten, denn Müll ist Müll. In vielen kommunalen Abfallsatzungen findet sich ein entsprechender Paragraf, der so oder ähnlich lautet: „Das Durchsuchen bereitgestellter Abfälle und die Heraus- bzw. Wegnahme von Gegenständen ist für Unbefugte verboten.“

Grund für dieses strikte Vorgehen sind vor allem gewerbliche Sperrmüllsammler, wie Martin Bickenbach, kaufmännischer Geschäftsführer der Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWG) aus Wuppertal betont. „Uns geht es nicht um die Oma, die für ihren Enkel etwas Nettes auf dem Sperrmüll findet.“

Klaus Steinbrink, Abteilungsleiter bei der AWG, sagt: „Illegale Sammler kommen mit Transportern und zerfleddern den Sperrmüll häufig so stark, dass unsere Mitarbeiter Mühe haben, alles einzusammeln.“

Was gilt rechtlich bei gewerblichem Sperrmüllsammeln?

Während die lokalen Behörden beim privaten Sperrmüllsammeln auch mal ein Auge zudrücken und nur eine Ermahnung aussprechen können, sieht das beim gewerblichen Sammeln von Sperrmüll ganz anders aus.

Die gewerbsmäßige Mitnahme von Gegenständen aus dem Sperrmüll, um Profit damit zu generieren, ist illegal. Eine offizielle Genehmigung für die Tätigkeit kann erteilt werden, ist aber eine Seltenheit.

Darf ich Sperrmüll dazustellen?

Es ist verlockend, wenn die Nachbarn eine Straße weiter Sperrmüll bestellt haben, das eigene Zeug einfach dazuzustellen. Rechtlich gesehen spricht nichts dagegen, anderen den eigenen Sperrmüll dazuzustellen. Doch es wird hinsichtlich der Logistik häufig schwierig und oftmals auch für die Entsorgungsbetriebe sogar unmöglich, alles an Sperrmüll mitzunehmen.

Um zu verhindern, dass andere den eigenen Sperrmüll bequem bei dir mit entsorgen, solltest du diesen erst spätabends oder frühmorgens hinausstellen.

Wie hilft dir ein Anwalt weiter, wenn du dich wegen Sperrmüll strafbar gemacht hast?

Schnell landet etwas beim Sperrmüll, was sich im Nachhinein als wertvoll herausstellen könnte. Auch das Mitnehmen vermeintlich wertloser Dinge vom Sperrmüll kann eine Straftat darstellen und zu hohen Geldstrafen führen. Setz dich mit einem unserer KLUGO Partner-Anwälten in Verbindung und erfahre innerhalb der Erstberatung, wie sie dir bei deinem rechtlichen Problem rund um das Thema Sperrmüll helfen können.

Über unsere AutorenStefanie Herrnberger

Stefanie Herrnberger ist als freiberufliche Referentin und Redakteurin tätig. Ihre langjährige berufliche Erfahrung in den Bereichen Blockchain, Kryptowährungen und NFT bieten ihr den perfekten Background, um über aktuelle Nachrichten und Entwicklungen an dezentralen und zentralen Finanzmärkten zu berichten.

Seit mehreren Jahren investiert Stefanie selbst in Kryptowährungen und versteht daher die Herausforderungen und Chancen für Kryptotrader.

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