Drogenscreening am Arbeitsplatz Darf mein Arbeitgeber einen Drogentest von mir verlangen?

Schätzungen zufolge haben fast 18 Millionen Erwachsene in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben illegale Drogen genommen. Bei regelmäßigem Drogenkonsum ist es nicht auszuschließen, dass die illegalen Substanzen Einfluss auf die Arbeitsleistung haben. Doch welche Möglichkeiten hat dein Arbeitgeber, wenn er den Verdacht hat, dass du Drogen konsumierst? Antworten findest du hier.

von N. Haussmann
17.10.2024
2 Min Lesezeit

Drogentest auf der Arbeit Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keine generelle gesetzliche Grundlage dafür, dass dein Arbeitgeber einen Drogentest von dir verlangen darf.

  • In der Regel kannst du einen Drogentest verweigern, wenn kein konkreter Verdacht oder gesetzliche Grundlage dafür besteht.

  • Ein Drogenscreening durch einen Betriebsarzt ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.

Manchmal ist es schwer, die Situation einzuschätzen. Besonders, wenn du unter Druck gesetzt wirst. In jedem Fall solltest du bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Drogen am Arbeitsplatz einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten um Rat fragen.

Darf mein Arbeitgeber einen Drogentest verlangen?

Es gibt keine generelle gesetzliche Regelung, die deinen Arbeitgeber dazu berechtigt, von dir einen Drogentest zu verlangen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Schutz der Privatsphäre haben in Deutschland einen hohen Stellenwert. Zudem würde ein Bluttest das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzen.

In den meisten Fällen ist ein Drogentest also ohne konkreten Verdacht oder deine Zustimmung nicht erlaubt. Es gibt aber bestimmte Ausnahmen, insbesondere, wenn der Drogenkonsum unmittelbare Auswirkungen auf deine Arbeitsleistung hat oder Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz entstehen.

Kann ich den Drogentest vom Arbeitgeber verweigern?

In der Regel kannst du einen Drogentest vom Arbeitgeber verweigern, wenn es keinen konkreten Verdacht oder gesetzliche Grundlage für einen Test gibt. Allerdings kann eine Weigerung in einigen Fällen arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, insbesondere, wenn der Drogenkonsum die Arbeitsleistung beeinträchtigen könnte oder Sicherheitsrisiken bestehen.

Wann darf ein Drogenscreening durch einen Betriebsarzt durchgeführt werden?

Ein Drogenscreening durch einen Betriebsarzt ist in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen zulässig:

  • Im Betrieb muss ein ausdrückliches Suchtmittelverbot herrschen.

  • Gesetzliche Bestimmungen oder Vereinbarungen in deinem Tarif- oder Arbeitsvertrag müssen die Grundlage für Drogenscreenings bilden.

  • Ohne rechtliche Grundlage muss es einen konkreten Verdacht für deinen Drogenkonsum geben. Zudem muss dein Arbeitgeber den Betriebsarzt einbeziehen (sofern es einen gibt) und es für Drogenscreenings keine tariflichen Regelungen gibt (§ 87 Absatz 1, Nr. 1 und 7 BetrVG).

Wichtig: Der Betriebsarzt ist nicht befugt, deinen Arbeitgeber über deinen Drogenkonsum zu informieren. Er darf ihm lediglich zurückmelden, dass du für deinen Job nicht oder nur eingeschränkt geeignet bist.

Was kann ich tun, wenn mir wegen Drogenkonsums gekündigt wurde?

Wenn dir wegen Drogenkonsums gekündigt wurde, empfehlen wir dir, schnellstmöglich eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Arbeitsrecht sind darauf spezialisiert, die Rechtmäßigkeit von Kündigungen zu überprüfen und mit dir gemeinsam zu überlegen, wie du dich gegebenenfalls gegen eine unrechtmäßige Kündigung zur Wehr setzen kannst.

Kontaktier uns jetzt, wenn du einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren möchtest.

Über unsere AutorenNina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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