Ist ein nachträglicher Abschluss möglich? Ehevertrag nachträglich abschließen: Welche Vorteile bringt der Abschluss?
Tatsächlich kommen die meisten Ehen ohne einen Ehevertrag aus, zumal sich die Worte „Gütertrennung“ und „Vertrag“ ohnehin wenig romantisch anhören. Relativ häufig verändern sich jedoch die wirtschaftlichen und persönlichen Bedingungen während einer Ehe. Dann kann es sinnvoll sein, einen Ehevertrag nachträglich abzuschließen, um für klare Verhältnisse zu sorgen. Trifft dies zu, so sollten Eheleute dabei ein paar Dinge wissen.
Nachträglicher Abschluss eines Ehevertrages Das Wichtigste in Kürze
Ein Grund für das Abschließen eines nachträglichen Ehevertrags kann z. B. ein bestehender großer Vermögensunterschied zwischen den Ehepartnern sein.
Gibt es keinen Ehevertrag, leben die Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB).
Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass während der Ehe Gütertrennung besteht und bei Auflösung der Ehe oder Abschluss eines Ehevertrags ein Ausgleich des Zugewinns erfolgt.
Ein nachträglicher Ehevertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der Beurkundung eines Notars (§ 1410 BGB).
Gründe für den nachträglichen Abschluss Wann ist ein Ehevertrag im Nachhinein sinnvoll?
Aufgrund der Tatsache, dass sich die jeweils wirtschaftlichen Situationen im Verlauf des Ehelebens nicht absehen lassen, können Eheverträge auch nach einer rechtsgültigen Heirat geschlossen oder abgeändert werden. Dies macht zwar nicht immer Sinn, unter so manchen Bedingungen allerdings schon:
Beispielsweise dann, wenn einer der Partner als selbstständiger Unternehmer tätig ist, oder ein großer Altersunterschied zwischen den Eheleuten besteht. Auch bei Partnern mit verschiedenen Nationalitäten oder großen Vermögensunterschieden, könnte ein nachträglicher Ehevertrag Sinn machen. Viele begründen den Wunsch nach einem Ehevertrag im Anschluss an die Ehe auch durch die Entscheidung, zukünftig wirtschaftlich voneinander unabhängig sein zu wollen.
Voraussetzungen für einen Ehevertrag nach der Eheschließung
Allem voran steht, dass ein Ehevertrag im Nachhinein, nur im Einvernehmen zwischen den Eheleuten geschlossen werden kann. Keiner der Partner kann zu einer Unterzeichnung gezwungen oder daraufhin verklagt werden. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, einen bestehenden und vor der Ehe geschlossenen Ehevertrag, nachträglich zu verändern und an die jeweiligen Lebensbedingungen anzupassen. Wichtig zu wissen ist, dass Ehen ohne Ehevertrag automatisch in einer Zugewinngemeinschaft leben. Sie leben somit nicht in einem rechtsfreien Raum. Im Falle eine Trennung würde jeder Partner das behalten dürfen, was der jeweiligen Partei vor der Heirat gehört hat. Dieser Umstand lässt sich dann in eine Gütertrennung umwandeln, wobei eine genaue Aufstellung der Vermögenswerte notwendig wird.
Damit ein Ehevertrag, egal wann dieser geschlossen oder verändert wird, gültig sein kann, muss dieser von einem Notar beurkundet und geprüft werden. Dies wird in § 1410 BGB fest geregelt. Je nachdem, ob zuvor auch ein Rechtsanwalt für die Prüfung des Vertrages beauftragt wird, kommen entsprechende Kosten zum Tragen. Die Gebührensätze der Notare sind im Gerichts- und Notarkostengesetz GnotKG verankert. Die Grundlage der Berechnung bildet der Geschäftswert des Ehevertrags, also dem ermittelten Vermögen beider Eheleute, wobei auch Schulden berücksichtigt werden. Wer an dieser Stelle eine Scheidung plant, der braucht keinen nachträglichen Ehevertrag zu schließen. Hierfür greifen diverse Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen.
Inhalte und Bestandteile eines Ehevertrags
Inhaltlich unterscheiden sich Eheverträge also nicht voneinander, wenn es um den Zeitpunkt der Vertragsschließung geht. Dass diese jedoch an die jeweiligen Umstände der Ehesituation angepasst werden können, dürfte an dieser Stelle klar sein.
Gütertrennung nachträglich vereinbaren
Verheiratete ohne einen Ehevertrag leben nach deutschem Recht im „Güterstand der Zugewinngemeinschaft“. Eheleute können ihren Güterstand aber auch ganz individuell festlegen und in einem Ehevertrag rechtsgültig werden lassen. Wer in der Zugewinngemeinschaft bleiben will, der kann seinen Güterstand im Nachhinein auch lediglich anpassen. Ansonsten wird zwischen der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft unterschieden. Auch ist es möglich, dass nur bestimmte Vermögensgegenstände vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden. Bringt ein Ehepartner beispielsweise eine höhere Summe an Erbe mit in die Ehe, so wäre dieser Schritt des Ausschließens des Vermögens für viele denkbar.
Der Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich regelt den Ausgleich von Rentenansprüchen. Diese werden bei Verheirateten im Laufe der Ehe erworben. Gibt es keine Vereinbarung diesbezüglich im Ehevertrag, so kommt der Versorgungsausgleich zum Tragen. Das bedeutet, dass jeder Partner die Hälfte der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenkasse oder privaten und betrieblichen Altersvorsorge erhält. So sollen vor allem benachteiligte Partner geschützt werden, wie es häufig bei Hausfrauen mit Kindern und langer Arbeitspause der Fall ist.
Unterhalt für Kinder
Auch was den Unterhalt an Kinder nach einer Scheidung betrifft, können im Ehevertrag nachträglich individuelle Vereinbarungen getroffen werden. So etwa, wenn es um den Betreuungsunterhalt für gemeinsame Kinder oder um Aufstockungsunterhalt geht. Auch Unterhaltszahlungen aufgrund von Krankheit oder Alter könnte eine Rolle spielen. Natürlich können Eheleute auch nicht-finanzielle Vereinbarungen treffen. Beispielsweise, wenn es um das weitere Zusammenleben der Geschiedenen, bzw. der Familie geht.
Einen Ehevertrag nachträglich abschließen hat mitunter Vorteile, an die vor einer Hochzeit nicht gedacht wurde. Und auch die Lebensumstände von Eheleuten verändern sich. Bei Rechtsfragen rund um das Thema Ehevertrag, bieten wir von KLUGO eine erste Anlaufstelle und telefonische Erstberatungen.