Wie sich Betroffene am besten wehren Happy Slapping
‚Happy Slapping‘ klingt lustig, ist für Betroffene aber mit Körperverletzung, Scham und Cybermobbing verbunden. Wir erklären dir, was sich hinter ‚Happy Slapping‘ verbirgt, welche rechtlichen Folgen es hat und wie man sich dagegen zur Wehr setzt.
Happy Slapping Das Wichtigste in Kürze
Beim ‚Happy Slapping' wird ein Opfer geschlagen, dabei gefilmt und ein Video ins Netz gestellt.
Betroffene sind neben der Körperverletzung unter Umständen einer Reihe weiterer Rechtsverletzungen ausgesetzt.
Opfer von ‚Happy Slapping‘ können Unterlassung, Schadensersatz und strafrechtliche Verfolgung geltend machen.
Was ist ‚Happy Slapping‘?
‚Happy Slapping‘, von englisch happy (fröhlich) und to slap someone (jemanden schlagen), bezeichnet den Fall, dass jemand einer fremden oder persönlich bekannten Person gegenüber eine Körperverletzung begeht und ein Video davon anfertigt. Dieses wird dann ins Netz gestellt. Dort können sich die Aufnahmen verbreiten. Für die Betroffenen stellt dies eine weitere Demütigung dar. ‚Happy Slapping‘ ist nach § 223 StGB als Körperverletzung strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
‚Happy Slapping‘ stellt eine Ausprägung von Cybermobbing dar. Unter Cybermobbing versteht man Belästigungen, Verleumdungen oder Nötigungen, die über das Internet begangen werden, häufig mit Smartphones oder über soziale Medien. Cybermobbing ist ein verbreitetes Phänomen und Problem. Eine besondere Form von Cybermobbing ist Cybergrooming, die online-basierte Anbahnung des sexuellen Missbrauchs an einem Kind.
Wie verbreitet ist ‚Happy Slapping‘/Cybermobbing?
Es gibt eine große Dunkelziffer beim Phänomen ‚Happy Slapping‘, weil nicht jeder Fall zur Anzeige gebracht wird. Es gibt keinen eigenen Straftatbestand ‚Happy Slapping‘ im Strafgesetzbuch, so dass entsprechende Fälle regelmäßig unter anderen Delikten wie Körperverletzung (§ 223 StGB) oder Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) erfasst werden. Hin und wieder berichten Medien über Fälle von ‚Happy Slapping‘.
Welche psychischen und körperlichen Auswirkungen kann Cybermobbing haben?
Die Körperverletzung kann das Opfer in Schock versetzen, der je nach Schwere des Angriffs und je nach Konstitution des Opfers sogar lebensbedrohlich sein kann. Auch kann die Tat beim Opfer ein psychisches Trauma auslösen. Folgen eines Traumas können zum Beispiel Depressionen, Schlafstörungen oder Angstzustände sein. Es kann so weit gehen, dass sich ein Opfer beispielsweise nicht mehr traut, ins Internet zu gehen, weil es stets befürchtet, dort erneut Opfer von Cybermobbing zu werden.
Stellt man ohne Erlaubnis ein Video von einer Person ins Internet, kann ein unzulässiger Eingriff nach § 22 Kunst- und Urhebergesetz vorliegen. Stellt man Bilder eines Opfers einer Gewalttat ins Netz, kann darüber hinaus eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) vorliegen. Auch dies kann ein Rechtsanwalt auf Kosten des Verursachers abmahnen.
Ebenso kann bei ‚Happy Slapping‘ eine Anleitung zu Straftaten (§ 130a StGB) oder eine Gewaltdarstellung (§ 131 StGB) erfolgt sein. Wegen Letzterer wird bestraft, wer einen Inhalt der Gewalttätigkeiten gegen Menschen schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung von Gewalt ausdrückt oder die das Grausame des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
Wie können sich Betroffene gegen ‚Happy Slapping‘ wehren?
Betroffene von ‚Happy Slapping‘ können Strafanzeige bei der Polizei wegen Körperverletzung (§ 223 Strafgesetzbuch) erstatten. Veröffentlichte Videos, Posts oder Nachrichten sollten dokumentiert werden, beispielsweise mit Screenshots.
Daneben kann man sich zivilrechtlich zur Wehr setzen. Das Einstellen eines Videos kann eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Rechts am eigenen Bild darstellen. In einem solchen Fall können einem Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zustehen. Möglich ist neben einer Abmahnung auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Auch für die Körperverletzung kann Schmerzensgeld fällig werden. Hier sollte man sich am besten von einem Fachanwalt für Strafrecht beraten lassen.
So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter, wenn du Opfer von Happy Slapping geworden bist
KLUGO bietet eine telefonische Erstberatung und vermittelt dich an einen KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten im Bereich Strafrecht. Dieser hilft dir dabei, deine Situation einzuschätzen und kann dir Handlungsempfehlungen geben. Darüber hinaus können unsere Partner-Anwälte dich im Rahmen einer Mandatierung natürlich dabei unterstützen, Schmerzensgeld-, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche für dich durchzusetzen.