Welche Befugnis erhält die Polizei? Hausdurchsuchung

Falls du von einer Hausdurchsuchung betroffen bist, solltest du dir rechtliche Unterstützung durch einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten einholen, um deine Rechte durchzusetzen. Dieser kann dich auch in einem Strafverfahren vor Gericht vertreten.

Manchmal kommt sie unerwartet, in anderen Fällen konnte man schon damit rechnen: die polizeiliche Hausdurchsuchung. Wer nichts zu verbergen hat, der ärgert sich womöglich über das Eindringen fremder Personen in die eigene Wohnung. Bei Verdacht auf eine Straftat könnte die Polizei hingegen weitere Beweismittel finden. Doch egal, wie die Ausgangslage der Betroffenen ist: Jeder sollte seine Rechte diesbezüglich kennen! Denn die gehen selbst mit einem richterlichen Beschluss nicht einfach verloren.

von KLUGO
11.11.2024
3 Min Lesezeit

Hausdurchsuchung Das Wichtigste in Kürze

  • Die eigene Wohnung genießt vor dem Gesetz einen besonderen Schutz. Somit darf eine Hausdurchsuchung nicht einfach vorgenommen werden.

  • Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, Filesharing und Urheberrechtsverletzungen rechtfertigen eine Hausdurchsuchung.

  • Es muss eine Durchsuchungsanordnung vorliegen.

  • Im Sommer zwischen 21 Uhr abends und 4 Uhr morgens und im Winter zwischen 21 Uhr und 6 Uhr dürfen keine Hausdurchsuchungen stattfinden.

  • Betroffene müssen die Durchsuchung dulden, aber haben keine Mitwirkungspflicht.

  • Wenn die Polizei vor deiner Tür steht, solltest du dir die Kopie des Durchsuchungsbeschlusses vorzeigen lassen und die Polizei hineinlassen.

Wann darf die Polizei mein Haus durchsuchen?

Im Grundgesetz wird der eigenen Wohnung in Art. 13 ein besonderer Schutz zugesprochen. Eine Hausdurchsuchung stellt somit einen Eingriff in den persönlichen Lebensbereich dar. Und nicht nur die eigenen vier Wände sind dabei im Visier, auch das allgemeine Wohn- und Bekanntenumfeld könnte hineingezogen werden.

Die gute Nachricht ist jedoch: Ein Eingriff in die Unverletzlichkeit einer Wohnung darf nicht einfach so und präventiv vonstattengehen. Hier bedarf es triftiger Gründe. Ausgangspunkt ist zumeist der Verdacht auf eine Straftat, der durch sachliche Fakten oder Beweise untermauert werden muss. Andernfalls wäre eine Hausdurchsuchung unzulässig. Zusätzlich muss die Untersuchung verhältnismäßig zur Straftat sein, um diese auch zu begründen.

Folgende Gründe für eine polizeiliche Durchsuchung können vorliegen:

Wer im Verdacht steht, eine Straftat begangen zu haben, der sollte sich über den Ablauf eines Strafverfahrens mittels Rechtsberatung informieren.

Ist eine Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsanordnung erlaubt?

Eine polizeiliche Durchsuchung gemäß §§ 102 ff. StPO darf nur dann stattfinden, wenn eine Durchsuchungsanordnung vorliegt. Es sei denn, der Betroffene stimmt einer Hausdurchsuchung vorher freiwillig zu. Ist dies nicht der Fall, so muss ein Richter hinzugezogen werden. Ohne Durchsuchungsbeschluss ist das Eindringen von Polizeibeamten nur dann rechtmäßig, wenn Gefahr im Verzug ist. Ein Durchsuchungsbeschluss steckt Grenzen und gibt Ziele vor, was die Hausdurchsuchung betrifft. Der Betroffene kann den Beschluss somit vorher prüfen, die Durchsuchung kontrollieren und Überschreitungen der Durchsuchungskompetenzen seitens der Beamten verhindern. Im Beschluss selbst müssen der Tatvorwurf, die tatsächlichen Lebenssachverhalte, die genauen Beweggründe, Beweismittel, nach denen gesucht wird, und das Durchsuchungsobjekt genau bezeichnet werden. Es muss ersichtlich sein, dass ein Richter die Hausdurchsuchung angeordnet hat. Wichtig zu wissen ist aber, dass ein Durchsuchungsbeschluss auch mündlich oder telefonisch ergehen kann und nicht formgebunden ist.

Wie läuft eine polizeiliche Durchsuchung ab?

In der Regel werden Hausdurchsuchungen am frühen Morgen durchgeführt. Dennoch müssen sich Beamte auch an bestimmte Zeiten halten. Im Sommer dürfen Durchsuchungen nicht zwischen 21 Uhr abends und 4 Uhr morgens stattfinden. Im Winter gilt Gleiches für 21 Uhr und 6 Uhr. Allerdings sind Hausdurchsuchungen auch am Wochenende möglich. Die Staatsanwaltschaft händigt einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss aus, mit dem die Polizeibeamten schließlich vor der betroffenen Haustür stehen. Auch ein Drogenspürhund kann anwesend sein, was vor allem dann der Fall ist, wenn Rauschgift ausfindig gemacht werden soll.

Die Polizei wird konkrete Funde und Beweismittel sicherstellen. Nach der Durchsuchung sollten sich Betroffene ein Verzeichnis aller Funde oder gesicherten Gegenstände anfertigen lassen. So haben beide – Polizei und Betroffener – die Sicherheit, dass im Nachhinein keine falsch zugeordneten Funde hinzukommen. Im Übrigen dürfen auch Zufallsfunde zu Ermittlungszwecken verwertet werden. Die gezielte Suche nach Zufallsfunden ist nicht zulässig!

Welche Räume darf die Polizei durchsuchen?

Alle Räumlichkeiten, die der Verdächtige bewohnt, dürfen durchsucht werden. Es spielt keine Rolle, ob man selbst zur Miete wohnt oder Eigentümer der Wohnung ist. Ebenso wenig ist es wichtig, ob der Betroffene hier nur zur Untermiete wohnt. Tatsächlich gehören auch Betriebs- und Geschäftsräume sowie Hotelzimmer dazu.

Handys und Smartphones dürfen nur bei schweren Straftaten in Beschlag genommen werden, beispielsweise, wenn die Hausdurchsuchung aufgrund von Mord oder Steuerhinterziehung geschieht. Was das Kraftfahrzeug betrifft, so kann auch dieses im Rahmen der Hausdurchsuchung eine Rolle spielen.

Wer sich nicht sicher ist, was Polizisten im Individualfall während einer Durchsuchung alles begutachten dürfen, der wendet sich gern vorab an die Erstberatung von KLUGO.

Eigene Rechte und Verhalten bei einer Hausdurchsuchung

Wer betroffen ist, der sollte den Beamten die Tür öffnen und nach einer Kopie des Durchsuchungsbeschlusses fragen. Andernfalls haben die Polizisten das Recht, einen Schlüsseldienst zu beauftragen. Hier lohnt es sich nicht, sich gegen eine Hausdurchsuchung zu wehren. Wichtig zu wissen ist aber, dass der Betroffene zwar einer Duldungspflicht unterliegt, nicht jedoch einer Mitwirkungspflicht. Und auch die Auskunftspflicht ist kein Bestandteil einer polizeilichen Durchsuchung.

Jetzt sollte der Betroffene einen Anwalt kontaktieren. Die Polizei muss aber nicht mit der Durchsuchung warten. Generell ist es sinnvoll, den Anwalt mit der Einsatzleitung vor Ort zu verbinden, damit er mit der Situation vertraut gemacht werden kann. Während der Durchsuchung sollten sich Betroffene eher kooperativ zeigen, ohne jedoch über die vorgeworfene Tat zu plaudern. Generell haben die Beschuldigten das Recht, anwesend zu sein und die Durchsuchung zu begleiten.

Ebenso wird oftmals dazu geraten, Widerspruch gegen die Durchsuchung oder die Beschlagnahmung von Dingen einzulegen – dies jedoch stets in einem freundlichen, aber bestimmten Ton.

Anspruch auf Schadensersatz

Bei einer Hausdurchsuchung kann es sein, dass sich die Betroffenen ungerecht behandelt fühlen oder sogar etwas am Eigentum zu Schaden kommt. Verweigert man den Beamten beispielsweise den Zutritt, so können diese die Tür aufbrechen. Schadensersatz gibt es jedoch erst ab einem Schaden von 25 Euro und auch nur dann, wenn das Strafverfahren eingestellt wurde oder es zu einem Freispruch kommt. Binnen eines Monats ist der Schadensersatz beim zuständigen Amtsgericht geltend zu machen.

Hausdurchsuchung Wie hilft dir dabei ein Anwalt weiter?

Es ist absolut wichtig, seine Rechte während einer polizeilichen Hausdurchsuchung zu kennen. Denn Polizeibeamte dürfen nicht pauschal alles, auch wenn es zunächst den Anschein hat. Wir von KLUGO bieten bei Rechtsfragen rund um das Thema Hausdurchsuchung umfangreiche Stütze und eine Erstberatung. Besteht über die Erstberatung hinaus Beratungsbedarf, klären unsere Partner-Anwälte für Strafrecht im ersten Gespräch alle weiteren Fragen auf.

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