Wie hoch ist das Schmerzengeld? Hundebiss: Schmerzensgeld verlangen

Dass ein Hund zubeißt und so einen Menschen verletzt, passiert meist schneller als gedacht. Oftmals sind die Opfer von Hundebissen dann nicht nur physisch verwundet, sondern tragen auch einen seelischen Schaden davon. Für Geschädigte wichtig zu wissen ist, dass ein Hundebiss rechtliche Folgen nach sich ziehen kann und ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Wie du diesen Anspruch durchsetzen kannst, erfährst du in diesem Beitrag.

von N. Haussmann
11.11.2024
3 Min Lesezeit

Schmerzensgeld nach Hundebiss Das Wichtigste in Kürze

  • Als Opfer von Hundebissen hast du einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn du einen physischen und/oder psychischen Schaden erlitten hast.

  • Für das Schmerzensgeld nach einem Hundebiss muss der Hundehalter oder dessen Versicherung aufkommen.

  • Um Ansprüche auf Schmerzensgeld durchsetzen zu können, solltest du die Polizei hinzuziehen und einen Arzt aufsuchen.

  • Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Steht mir nach einem Hundebiss Schmerzensgeld zu?

Nach einem Hundebiss steht dir gemäß § 253 Abs. 2 BGB dann Schmerzensgeld zu, wenn du einen sogenannten immateriellen Schaden erlitten hast. Darunter fallen sowohl körperliche Verletzungen als auch Beeinträchtigungen deiner psychischen Gesundheit. Für das Schmerzensgeld aufkommen muss der Hundehalter oder dessen Versicherung.

Wie viel Schmerzensgeld dir nach einem Hundebiss zusteht, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Wie schwer sind die Verletzungen?

  • Wie lange wirst du durch die Verletzungen beeinträchtigt?

  • Gibt es Folgeschäden (Narben, Angststörungen etc.?)

  • Hat der Hundehalter fahrlässig gehandelt?

  • Hat der Hundehalter vorsätzlich gehandelt?

Unter Berücksichtigung all dieser Punkte und der Rechtsprechung kann die Höhe des Schmerzensgeldes erheblich variieren. So sprach das Amtsgericht Cloppenburg einem Geschädigten nach einem Hundebiss in den Unterarm im Jahre 2013 4000 Euro Schmerzensgeld zu. Bei einem Hundebiss mit multiplen Verletzungen (an Brust, Unterarm, Schulter und Hand) billigte das Landgericht Duisburg einem Opfer 2006 sogar knapp 40.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Wie beantrage ich Schmerzensgeld nach einem Hundebiss?

Damit du tatsächlich Schadensersatz erhältst, ist es wichtig, nachweisen zu können, dass die Verletzungen tatsächlich vom Hundebiss stammen.

Wir empfehlen dir daher folgende Vorgehensweise, wenn du von einem Hund gebissen wurdest:

  1. Zieh die Polizei hinzu. Dadurch stellst du sicher, dass der Hundebiss aktenkundig wird und eventuell vorhandene Zeugen vernommen werden. Eine Hundebiss-Anzeigepflicht gibt es aber nicht.

  2. Such einen Arzt auf, um deine Verletzungen zu versorgen und dokumentieren zu lassen. Heb sämtliche Krankschreibungen, Nachweise über mögliche Krankenhausaufenthalte und eventuelle psychologische Gutachten auf.

  3. Nimm Kontakt zu einem Anwalt für Schadensersatz auf. Das gilt vor allem dann, wenn du erhebliche Verletzungen davongetragen hast. Andernfalls kannst du auch zunächst mit dem Hundehalter ins Gespräch gehen und deine Ansprüche bei ihm direkt oder seiner Hundehaftpflichtversicherung anmelden. Wichtig ist, dass du konkret benennst, wie viel Schadensersatz du verlangst und für die Auszahlung eine Frist setzen.

  4. Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, bleibt dir nur, Klage gegen den Hundehalter zu erheben.

Wann verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Hundebiss?

Am besten ist es immer, als Opfer eines Hundebisses zeitnah zu handeln und deine Ansprüche auf Schmerzensgeld durchzusetzen. Wer durch die Verletzungen aber erst einmal zu beeinträchtigt ist oder seinen Kopf woanders hat, der hat ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, drei Jahre lang Zeit, bis die Verjährungsfrist abläuft.

Wer beispielsweise im März 2022 vom Hund gebissen wurde, hat bis Ende des Jahres 2025 Zeit, Schmerzensgeld einzufordern.

Schmerzensgeld bei Hundebiss So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Hundehalter sind für die Schäden verantwortlich, die ihre Vierbeiner anrichten, und müssen ein wachsames Auge darauf haben, dass sie sich an alle Regeln halten. Entfernen sie beispielsweise die Hinterlassenschaften ihres Hundes nicht, müssen Hundehalter mit einem Bußgeld wegen Hundekot rechnen. Kommt ein anderer Mensch durch einen Hund zu Schaden, haftet dafür ebenfalls der Hundehalter und muss für die teils hohen Schmerzensgelder aufkommen – wenn er nicht versichert ist.

Wenn du von einem Hund gebissen wurdest oder als Hundehalter mit Schmerzensgeldforderungen konfrontiert wurdest, kann ein Partner-Anwalt und Rechtsexperte deinen Anspruch auf Schmerzensgeld prüfen und dir beim Durchsetzen deiner Ansprüche helfen. Vereinbare jetzt einen Termin für ein Erstgespräch oder nutze die telefonische Erstberatung von KLUGO.

Über unsere AutorenNina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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