Cannabisgesetz 2024 Ist eine Hanfpflanze im Garten strafbar?
Nie war der Weg zum eigenen Cannabis kürzer: Mit den Gesetzesänderungen ist es dir als Privatpersonen möglich, Hanf im eigenen Garten anzubauen. In unserem Beitrag erklären wir dir, was als Anbau gilt, was du bei der Standortsuche beachten solltest, wann dir eine Hausdurchsuchung droht und wie du dich dabei am besten verhältst.
Hanfpflanze im Garten Das Wichtigste in Kürze
Der Anbau von Cannabis ist seit dem 1. April 2024 legal.
Mit maximal drei Pflanzen pro Haushalt dürfen maximal 50 g getrockneter Cannabis pro Bewohner angebaut werden.
Cannabis darf nur an deinem Lebensmittelpunkt angebaut werden, damit du jederzeit den Zugang zu den Pflanzen kontrollieren kannst.
Die Pflanzen können sowohl in den Wohnräumen, im Garten oder Gewächshaus stehen, wenn sie keine Geruchsbelästigung für deine Nachbarn darstellen.
Was gibt es über Cannabis zu wissen?
Hanf ist eine Pflanze, die als Nutzpflanze, Nahrungsmittel, Rauschmittel und Arzneimittel genutzt wird. Aus Hanfpflanzen lassen sich Seile oder Stoffe für Kleidung herstellen. Hanfsamen sind essbar und eignen sich für die Produktion von Mehl oder Speiseöl. Vor allem weibliche Cannabis- bzw. Hanfpflanzen und hier vor allem die Blüten enthalten Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC), eine psychoaktive Substanz. Deshalb werden aus Hanfblüten die Betäubungsmittel Marihuana und aus dem Harz von Cannabispflanzen die Droge Haschisch produziert.
Ab wann spricht man von Cannabisanbau?
Unter Anbau wird das Erzielen von pflanzlichem Wachstum durch gärtnerisches Bemühen verstanden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine normale Hanfpflanze oder eine mit reduziertem THC-Gehalt handelt. Hanfanbau steht aber auch unter Strafe, wenn man Hanfsamen nur der Witterung überlässt. Es spielt keine Rolle, ob beabsichtigt wird, die Cannabispflanze später für die Gewinnung von Rauschdrogen oder diese nur als Zierpflanze zu nutzen.
Wichtig:
Ein Anbau ist schon bei einer Cannabispflanze gegeben, nicht erst bei einer Plantage.
Was hat sich mit dem Anbau von Cannabis im Garten seit der Legalisierung verändert?
Bis zur Legalisierung von Cannabis durften in einzelnen Fällen chronisch kranke Patienten und Patientinnen medizinischen Cannabis zu Hause selbst anbauen. Nachdem es jedoch auch in Deutschland möglich war, sich medizinischen Cannabis auf Rezept verschreiben zu lassen, wurde der Anbau grundsätzlich verboten.
Seit dem 1. April 2024 darfst du, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist, maximal drei weibliche Pflanzen zum Eigenkonsum anbauen. Der Cannabis-Anbau ist dabei jedoch nur in deiner eigenen Wohnung bzw. deinem eigenen Haus oder einem "Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes" erlaubt. Es bleibt dir selbst überlassen, ob du die Pflanzen im Wohnraum, auf dem Balkon, dem Gewächshaus, der Terrasse oder im Garten anbaust. Beim Anbau im Freien solltest du ein wenig Abstand zum Nachbargrundstück einhalten, weil die Pflanzen einen speziellen Eigengeruch haben. Hier gelten dieselben Bestimmungen wie für andere potenzielle Geruchsbelästigungen.
Hintergrund dieser Bestimmung ist, dass du den Zugang zu den Pflanzen jederzeit kontrollieren können musst. So soll verhindert werden, dass unbefugte Personen sowie Kinder und Jugendliche in Kontakt mit den Pflanzen kommen.
Aus deinen eigenen Cannabis-Pflanzen dürfen pro Erwachsenen im Haushalt maximal 50 Gramm getrockneten Cannabis hergestellt und zu Hause aufbewahrt werden. Weiteres erzeugtes Cannabis musst du umgehend vernichten. Es darf nicht weitergegeben oder verschenkt werden. Die Weitergabe und der Handel sollen künftig über Anbauvereinigungen kontrolliert, organisiert werden (§ 19 KCanG).
Was gilt für den Anbau von Cannabis im Kleingarten/Schrebergarten?
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, im Schrebergarten Cannabis anzubauen. Der Grund: Es handelt sich nicht um deinen Lebensmittelpunkt, du kannst nicht jederzeit den Zugang zu den Cannabis-Pflanzen überwachen.
Es gibt jedoch eine historische Ausnahme:
Wenn du eine Gartenlaube bereits vor 1983 zum Wohnen verwendet hast, darfst du dies auch weiterhin. Damals trat das noch heute geltende Bundeskleingartengesetz in Kraft, das das Wohnen im Kleingarten verbietet. Wenn du ein solches Wohnrecht hast, darfst du auch Cannabis anbauen. Denn dann genießt du Bestandsschutz.
Welche Strafe droht bei zu vielen Pflanzen oder beim Anbau im Schrebergarten?
Wenn du dagegen verstößt oder die Höchstmengen nicht einhältst, begehst du gem. § 36 Abs. 1 Nr. 1a KCanG eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld. Die Bußgeldhöhe werden die einzelnen Bundesländer festlegen.
Werden die Pflanzen nicht zum privaten Gebrauch angebaut, kann auch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren drohen (§ 34 Abs. 1 Nr. 1&2 KCanG).
Wann droht mir eine Hausdurchsuchung?
Es gibt zwei mögliche Szenarien, in denen dir eine Hausdurchsuchung drohen kann:
Szenario 1: Die Polizei erhält Hinweise darauf, dass du beispielsweise mehr als drei Pflanzen privat oder Cannabis sogar gewerblich anbaust. In diesem Fall werden die Behörden den Hinweisen nachgehen und eine Hausdurchsuchung durchführen, um Beweise zu sichern.
Szenario 2: Die Hausdurchsuchung findet im Rahmen von laufenden Ermittlungsarbeiten statt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn dein Name bzw. deine Adresse in Unterlagen zu illegalem Drogenhandel auftaucht.
So hilft dir ein Anwalt Wie läuft eine Hausdurchsuchung ab und wie solltest du dich dabei verhalten?
Im Folgenden erhältst du eine wichtige Hilfestellung für den Fall, dass du von einer Hausdurchsuchung betroffen bist:
Lasse dir den Durchsuchungsbefehl zeigen lassen: Prüfe, ob du und die betreffende Wohnung und ggf. ein Durchsuchungsgrund darin aufgeführt ist.
Falsche Angaben? Dann kannst du die Durchsuchung verweigern, bis die Angaben berichtigt wurden. Dies geschieht spätestens am nächsten Tag, aber bietet dir genügend Zeit, um dir rechtliche Unterstützung in Form eines Anwalts für Strafrecht einzuholen.
Tipp: Sei die ganze Zeit bei der Durchsuchung anwesend und ziehe einen unabhängigen Zeugen hinzu, z. B. einen Nachbarn. Somit kannst du Verfahrensfehler und sonstiges unrechtmäßiges Vorgehen der Polizei beweisen.
Konsultiere einen Rechtsanwalt: Im besten Fall ist er bei der Hausdurchsuchung anwesend. Ein Anwalt überwacht das Vorgehen der Beamten und gibt dir Hinweise, wie du dich in der Situation am besten verhältst. Außerdem ist er ein weiterer Zeuge.
Wichtig: Die Polizei ist unter Umständen dazu verpflichtet, eine gewisse Zeit auf deinen Anwalt zu warten.
Mache keine Aussagen gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft: Als Beschuldigter in einem Strafverfahren hast du das Recht, zu Vorwürfen, die dich belasten können, zu schweigen. Dies ist vor allem wichtig, um eine gute Ausgangslage für deine Verteidigung im Strafprozess zu haben.
Nach der Hausdurchsuchung: Dir muss ein Durchsuchungsprotokoll ausgehändigt werden. Das Protokoll ist wichtig zu Beweiszwecken, insbesondere, wenn die Durchsuchung hinterher angefochten werden soll. Du hast hierauf gem. § 107 StPO einen Anspruch.
Wurden Sachen beschlagnahmt? Lass dir dies in einem Beschlagnahmeprotokoll schriftlich bescheinigen. Dies ist vor allem wichtig für die Frage der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme. Gem. § 97 StPO unterliegen einige Sachen nämlich einem Beschlagnahmeverbot.
Erhalte erste Handlungsempfehlungen von einem unserer Rechtsexperten und lass dich auch vor Ort von ihm vertreten.