Das solltest du wissen Ist eine Kündigung nach Elternzeit möglich?
Eine Kündigung ist nach der Elternzeit möglich. Wenn du in der Situation bist und deine rechtlichen Möglichkeiten kennenlernen möchtest, solltest du einen Partner-Anwalt und Rechtsexperten kontaktieren. Dazu hast du in der Erstberatung die Gelegenheit eine Abfindungshöhe zu erfahren sowie die Erfolgschancen.
Während der Elternzeit gibt es verstärkten Kündigungsschutz, sodass du dich voll und ganz auf die Erziehung deines Kindes konzentrieren kannst. Aber ab welchem Zeitpunkt musst du dennoch mit einer Kündigung rechnen? Ab wann ist eine Kündigung nach der Elternzeit durch deinen Arbeitgeber rechtens?
Kündigung nach Elternzeit Das Wichtigste in Kürze
Kündigung nach Elternzeit durch Arbeitgeber ist unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen möglich.
Kündigung während Elternzeit ist in der Regel nicht möglich.
Ausnahme: Betriebe mit regelmäßig weniger als zehn Mitarbeitern können unter besonderen Umständen auch während der Elternzeit kündigen.
Als Arbeitnehmer kannst du sowohl während als auch nach der Elternzeit kündigen.
Darf mir mein Arbeitgeber nach der Elternzeit kündigen?
Jeder Elternteil darf bis zum achten Geburtstag des Kindes bis zu 36 Monate Elternzeit nehmen. In dieser Zeit besteht das Arbeitsverhältnis ohne Lohnfortzahlung fort. In den acht Wochen vor Beginn der Elternzeit und während der gesamten Elternzeit ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber gemäß § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nicht möglich.
Hinweis: Wird die Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen, gilt auch der verstärkte Kündigungsschutz frühestens 14 Wochen vor Antritt der Elternzeit.
Nach Ende der Elternzeit kann jedoch umgehend die Kündigung ausgesprochen werden. Hier greift der allgemeine Kündigungsschutz (§ 1 Kündigungsschutzgesetz, KSchG), sodass der Arbeitgeber die Kündigung mit betrieblichen, personenbedingten oder verhaltensbedingten Situationen gut begründen kann. So kann eine betriebsbedingte Kündigung nach der Elternzeit durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden, wenn die Abteilung nicht mehr existiert und es keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit gibt, die im Arbeitsvertrag abgedeckt ist.
Wer sich gegen die Kündigung wehren möchte, kann eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann darüber informieren, wie erfolgversprechend ein solches Vorgehen in deinem Fall ist.
Anspruch auf Abfindung Kann ich nach der Kündigung mit einer Abfindung rechnen?
Es gibt Arbeitgeber, die mit der Kündigung nach der Elternzeit eine Abfindung anbieten. Jedoch gibt es selten einen Anspruch auf eine Abfindung, den Betroffene geltend machen können. Eine Ausnahme bildet die betriebsbedingte Kündigung. Hier hat der Arbeitnehmer gemäß § 1a KSchG „mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung“, wenn er zuvor keine Kündigungsschutzklage eingereicht hatte. Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens der Beschäftigung. Arbeitgeber bieten dieses Vorgehen oftmals an, um eine Kündigungsschutzklage und damit eine langwierige Auseinandersetzung vor Gericht zu verhindern.
Mit unserem Abfindungsrechner kannst du deine individuelle Abfindungshöhe ausrechnen:
Wie ist die Rechtslage? Kündigung nach der Elternzeit durch Arbeitgeber im Kleinbetrieb
Als Kleinbetriebe gelten Unternehmen, die regelmäßig nicht mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen. Hier greift gem. § 23 KSchG das Kündigungsschutzgesetz nicht wie in größeren Unternehmen. Aus § 18 BEEG geht hervor, dass „in besonderen Fällen“ eine Kündigung während der Elternzeit möglich ist. Ob sie zulässig ist, muss die „oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle“ klären. Solche besonderen Fälle liegen dann vor, wenn die Zukunft des Betriebs gefährdet ist. Gibt es eine so niedrige Auftragslage, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist und eine Weiterbeschäftigung der Person finanziell nicht tragbar ist, kann eine Kündigung während der Elternzeit im Kleinbetrieb hinreichend begründet sein.
Kündigung nach Elternzeit Bekomme ich Arbeitslosengeld?
Personen, die nach der Elternzeit ihre Kündigung erhalten, haben in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG). Die Höhe des Arbeitslosengelds bei Kündigung nach der Elternzeit wird auf der Grundlage des letzten versicherungspflichtigen Arbeitsentgelts vor der Elternzeit berechnet. Dabei handelt es sich meist um 67 % vom letzten Netto-Verdiensts. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Elternzeit an mindestens 150 Tagen ein Arbeitsentgelt erhalten hat. Ist dies nicht der Fall, wird für die Berechnung ein fiktives Arbeitsentgelt nach deiner persönlichen Qualifizierung zur Grundlage genommen.
Das musst du beachten Nach der Elternzeit selbst kündigen?
Arbeitgeber dürfen während der Elternzeit keine Kündigung aussprechen, dir als Arbeitnehmer ist das jedoch gestattet. Mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten (§ 19 BEEG) kannst du zum Ende der Elternzeit kündigen. Indem die Kündigung mindestens drei Monate vor dem Ende der Elternzeit kommuniziert wird, soll dem Arbeitgeber ausreichend Zeit gewährt werden, um sich auf die neue Situation einstellen zu können.
Denkst du darüber nach, gegen die Kündigung während der Elternzeit gerichtlich vorzugehen? Oder möchtest du die betriebsbedingte Kündigung nach der Elternzeit nicht hinnehmen? Dann wende dich gern an einen KLUGO Partner-Anwalt für Arbeitsrecht und lote mit diesem gemeinsam aus, was deine Möglichkeiten sind.