Zu warm in den eigenen 4 Wänden Wann kann ich eine Mietminderung bei Hitze durchsetzen?

Der Sommer ist vor allem für dich als hitzeempfindlichen Menschen eine Herausforderung. Umso schlimmer, wenn sich dann auch noch deine eigenen vier Wände so aufheizen, dass auch zu Hause Entspannung kaum noch möglich ist. Hier kommt schnell die Frage auf, ab wann die Temperatur in deiner Mietwohnung eine Mietminderung wegen Hitze rechtfertigt. Antworten auf diese Frage und Tipps zum Thema bekommst du hier.

von N. Haussmann
07.09.2024
4 Min Lesezeit

Mietminderung bei Hitze in deiner Wohnung Das Wichtigste in Kürze

  • Für eine Mietminderung musst du einen Mangel an der Mietsache nachweisen können.

  • Du kannst die Miete mindern, wenn die Innentemperatur über einen längeren Zeitraum bei über 26 Grad liegt.

  • Ob du die Miete mindern kannst, muss im Einzelfall entschieden werden, weil verschiedene Faktoren relevant sind.

  • Du kannst selbst Einfluss auf die Temperatur in deiner Wohnung nehmen, indem du zum Beispiel lüftest.

Du hast Fragen oder rechtliche Probleme? Dann ist ein Fachanwalt für Mietrecht der richtige Ansprechpartner.

Wann kann ich eine Mietminderung bei Hitze durchsetzen?

Grundsätzlich muss für eine Mietminderung wegen Hitze ein Mangel an der Mietsache vorliegen, der den vertragsgemäßen Gebrauch deiner Wohnung beeinträchtigt. Bei Hitze ist dies nicht automatisch der Fall, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Entscheidend ist, ob die hohen Temperaturen in deiner Wohnung auf bauliche Mängel zurückzuführen sind oder ob sie durch außergewöhnliche Wetterlagen verursacht werden. Wenn beispielsweise der Wärmeschutz des Gebäudes nicht dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht, kann dies als Mangel gewertet werden.

Um eine Mietminderung geltend zu machen, musst du die Temperaturen in deiner Wohnung über einen längeren Zeitraum dokumentieren. Experten empfehlen, mindestens 10 Tage lang zweimal täglich die Innen- und Außentemperaturen zu messen und aufzuzeichnen. Dabei solltest du ein elektronisches Messgerät verwenden, das die Daten speichert.

Als Richtwert gilt oft eine Innentemperatur von über 26 °C über einen längeren Zeitraum. Allerdings ist dies keine feste Regel, sondern dient lediglich als Orientierung. Letztendlich kommt es auf den Einzelfall an, und Gerichte entscheiden je nach den spezifischen Umständen.

Welche gesetzlichen Regelungen muss ich zur Mietminderung bei Hitze kennen?

Es gibt keine spezifischen gesetzlichen Regelungen, die sich explizit mit Mietminderungen aufgrund von Hitze befassen. Die rechtliche Grundlage für Mietminderungen im Allgemeinen findet sich in § 536 BGB.

Dieser Paragraf besagt, dass du bei Mängeln an der Mietsache, die die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern, für die Zeit der Beeinträchtigung von der Mietzahlung befreit bist oder die Miete angemessen mindern kannst.

In der Praxis bedeutet das aber, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss. Gerichte berücksichtigen dabei Faktoren wie die Lage der Wohnung, das Baujahr des Gebäudes, die Dauer der Hitzeperiode und die Differenz zwischen Innen- und Außentemperatur.

Sonderfall Dachgeschoss Was ist, wenn ich in einer Dachgeschosswohnung lebe?

Wenn du in einer Dachgeschosswohnung lebst, kann die Situation bei Hitze besonders herausfordernd sein. Dachgeschosswohnungen heizen sich aufgrund ihrer exponierten Lage oft stärker auf als Wohnungen in unteren Stockwerken. Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass du einen Anspruch auf eine Mietminderung hast.

Gerichte berücksichtigen, dass eine gewisse Erwärmung in Dachgeschosswohnungen im Sommer zu erwarten ist. Wenn du bewusst in eine Dachgeschosswohnung gezogen bist, kann dies deine Chancen auf eine Mietminderung verringern.

Dennoch gibt es Fälle, in denen Gerichte Mietminderungen wegen Hitze für Dachgeschosswohnungen zugesprochen haben. Ein Beispiel ist ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg, das eine Mietminderung von 20 % für angemessen hielt, als in einer Obergeschosswohnung tagsüber Temperaturen von 30 °C und nachts über 25 °C herrschten.

Entscheidend ist oft, ob der Wärmeschutz der Wohnung dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Baus entspricht. Ist dies nicht der Fall, kann es als Mangel gewertet werden, der eine Mietminderung unter Umständen rechtfertigt.

Wenn du bewusst in eine Dachgeschosswohnung gezogen bist, kann dies deine Chancen auf eine Mietminderung verringern.

Welche anderen Faktoren können eine Mietminderung begründen?

Die Entscheidung für oder gegen eine Mietminderung bei Hitze muss immer im Einzelfall betrachtet werden. Wenn du unsicher bist, hilft dir ein Fachanwalt für Mietrecht weiter. 

Grundsätzlich können folgende Faktoren deine Mietminderung wegen Hitze begründen:

  • Bauliche Mängel: Wenn die Hitze in deiner Wohnung auf bauliche Mängel zurückzuführen ist, wie etwa fehlende oder mangelhafte Isolierung, kann dies deine Mietminderung begründen.

  • Fehlender Sonnenschutz: Fehlt an besonders sonnigen Stellen ein angemessener Sonnenschutz, könnte dies als Mangel gewertet werden.

  • Lüftungsmöglichkeiten: Unzureichende Möglichkeiten zur Belüftung der Wohnung können ebenfalls ein Grund für deine Mietminderung sein.

  • Dauer der Hitzeperiode: Eine kurzzeitige Hitzeperiode rechtfertigt in der Regel keine Mietminderung. Es muss sich um eine länger anhaltende Beeinträchtigung handeln.

  • Differenz zwischen Innen- und Außentemperatur: Wenn die Innentemperatur deutlich über der Außentemperatur liegt, kann dies auf einen Mangel hindeuten.

  • Gesundheitliche Beeinträchtigungen: Wenn die Hitze zu gesundheitlichen Problemen führt, kann dies deine Argumentation für eine Mietminderung stärken.

Höhe der Mietminderung Um wie viel Prozent kann ich die Miete bei Hitze mindern?

Die Höhe deiner möglichen Mietminderung wegen Hitze variiert stark und hängt von den spezifischen Umständen ab. Es gibt keine festen Prozentsätze, die universell anwendbar wären. Stattdessen orientieren sich Gerichte an früheren Urteilen und den Besonderheiten des jeweiligen Falls.

Beispielsweise haben die Gerichte in der Vergangenheit folgendermaßen entschieden:

  • Das Amtsgericht Hamburg hielt eine Mietminderung von 20 % für angemessen, als in einer Obergeschosswohnung tagsüber Temperaturen von 30 °C und nachts über 25 °C herrschten (AG Hamburg, Urteil vom 10.05.2006; Az. 46 C 108/04).

  • Das Oberlandesgericht Rostock sprach einer Arztpraxis eine Mietminderung von 17 % zu, weil dort an warmen Tagen Temperaturen von über 26 °C herrschten, obwohl die baurechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden (OLG Rostock, Urteil vom 29.12.2000; Az. 3 U 83/98).

  • In einem Fall, in dem in einem Ladengeschäft langanhaltend 26 °C in einem Standardsommer herrschten, wurde ebenfalls eine Mietminderung für gerechtfertigt gehalten, wobei die genaue Höhe nicht spezifiziert wurde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.1998; Az. 24 U 194/96).

Kann ich von meinem Vermieter den Einbau einer Klimaanlage verlangen?

Grundsätzlich kannst du als Mieter nicht den Einbau einer Klimaanlage von deinem Vermieter verlangen. Eine Klimaanlage gilt in der Regel nicht als notwendige Ausstattung einer Wohnung, sondern als Luxus. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen ein Gericht den Einbau einer Klimaanlage als notwendige Maßnahme ansehen könnte.

Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn:

  • deine Wohnung aufgrund ihrer Bauweise oder Lage regelmäßig extreme Temperaturen erreicht, die deine Gesundheit gefährden könnten,

  • es handelt sich um gewerblich genutzte Räume, in denen bestimmte Temperaturen eingehalten werden müssen oder

  • dein Mietvertrag ausdrücklich eine Klimaanlage vorsieht oder dein Vermieter den Einbau zugesagt hat.

Darf ich selbst Maßnahmen ergreifen, um mich vor der Hitze zu schützen?

Als Mieter hast du durchaus Möglichkeiten, selbst Maßnahmen gegen die Hitze zu ergreifen und eine Mietminderung wegen Hitze zu umgehen.

Allerdings gibt es dabei einige Regeln zu beachten:

  • Du darfst mobile Klimageräte aufstellen, solange sie keine baulichen Veränderungen erfordern und keine übermäßige Lärmbelästigung verursachen.

  • Innenjalousien, Vorhänge oder Rollos kannst du in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters anbringen.

  • Für die Montage von Außenrollläden oder Markisen benötigst du in der Regel die Zustimmung des Vermieters, da es sich um bauliche Veränderungen handelt.

  • Spezielle Sonnenschutzfolien für Fenster können eine effektive Maßnahme sein. Achte darauf, dass sie rückstandslos entfernt werden können.

  • Wenn du einen Balkon oder eine Terrasse hast, kannst du durch geschickte Bepflanzung zusätzlichen Schatten schaffen.

  • Richtiges Lüften (morgens und abends) kann helfen, die Temperatur in deiner Wohnung zu regulieren.

Wichtig: Du darfst keine baulichen Veränderungen vornehmen, die nicht vollständig wieder rückgängig gemacht werden können, ohne zuvor die Zustimmung deines Vermieters einzuholen.

Kontaktiere einen Rechtsexperten Wie kann dir ein Anwalt bei Hitze in deiner Wohnung helfen?

Wenn du unsicher bist, ob du Anspruch auf eine Mietminderung hast, kann dir ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Mietrecht weiterhelfen. Unter anderem kann ein erfahrener Anwalt deine spezifische Situation analysieren, dich über deine Rechte als Mieter aufklären und dir helfen, ein Schreiben an deinen Vermieter aufzusetzen.

Selbstverständlich stehen dir unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten auch zur Seite, wenn deine Interessen im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht vertreten werden müssen. Kontaktiere uns jetzt und vereinbare einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.

Über unsere AutorenNina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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