So kannst du dich als Verkäufer schützen Paypal Betrug

Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte kann dich umfassend beraten und unterstützen, wenn du Fragen zum Dreiecksbetrug hast oder Paypal sich weigert, dir im Rahmen des Verkäuferschutzes den Kaufpreis zu erstatten.

Über Internetplattformen werden zahlreiche private Geschäfte abgewickelt und über Paypal bezahlt. Was viele Vorteile hat und die Kaufabwicklung vereinfacht, birgt insbesondere für private Verkäufer auch Gefahren. Denn immer häufiger holen sich Käufer über den sogenannten Dreiecksbetrug ihr Geld zurück, obwohl sie die Ware erhalten haben und mit ihr alles in Ordnung ist. Wir haben für dich zusammengefasst, wie du dich als Verkäufer schützen kannst.

von N. Haussmann
11.11.2024
2 Min Lesezeit

Paypal-Betrug Das Wichtigste in Kürze

  • Private Verkäufer werden oft Opfer des Paypal-Dreiecksbetrugs.

  • Beim Dreiecksbetrug behaupten Käufer, die Ware nicht erhalten zu haben und fordern von Paypal das Geld zurück.

  • Betroffene Verkäufer können sich schützen, indem sie den Paypal-Verkäuferschutz in Anspruch nehmen.

  • Zusätzlich solltest du gegen die Paypal-Betrüger Strafanzeige erstatten.

Was muss ich als Verkäufer bei Paypal beachten?

Obwohl Käufer auf den meisten Plattformen einen höheren Schutz genießen als Verkäufer, können letztere einiges tun, um ihren Verkäuferschutz in vollem Umfang in Anspruch nehmen zu können. Wichtig ist zum einen, dass Verkäufer die zum Kauf angebotene Ware so genau wie nur möglich beschreiben und auch auf kleine Mängel deutlich hinweisen. Zum anderen sollten sie unbedingt darauf achten, die Zahlungsabwicklung über die Rubrik „Waren und Dienstleistungen“ vorzunehmen.

Sollte ein Käufer die Ware trotzdem bemängeln, haben Verkäufer im Grunde zwei gute Möglichkeiten, um zu reagieren: Sie können dem Käufer entweder die Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises oder einen Preisnachlass anbieten. Hier gilt es zu beachten, dass die jeweils getroffenen Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden sollten, um im Zweifelsfall einen Nachweis in der Hand zu haben.

Wie kann ich mich vor Dreiecksbetrug schützen?

Jeder Verkäufer kann sich vor Dreiecksbetrug schützen, wenn er das ein oder andere beachtet:

  • Sei misstrauisch, wenn die angegebene Wohnadresse von der Lieferadresse abweicht. Hat der Käufer keine vernünftige und schlüssige Erklärung dafür, verweigere, die Ware zu versenden.

  • Betrüger entscheiden sich oft für eine Lieferung in Industriegebiete. Sind Wohn- und Lieferadresse identisch, prüfe, ob es sich bei der angegebenen Adresse tatsächlich um eine Wohnadresse handelt.

  • Dokumentiere den gesamten Verkauf schriftlich und hebe sämtliche Dokumente gut auf. Das gilt insbesondere für den Nachweis über die Zustellung der Ware.

Paypal-Dreiecksbetrug – was kann ich als Opfer tun?

Wenn du trotz aller Vorsicht Opfer vom Paypal-Dreiecksbetrug geworden bist, solltest du unbedingt dagegen vorgehen und den Käufer gemäß § 263 Abs. 1 StGB wegen Betrugs anzeigen. Um hier gute Aussichten auf Erfolg zu haben, ist es wichtig, dass du der Polizei deine gesamten Unterlagen den Verkauf betreffend zur Verfügung stellst. Wird der Täter geschnappt, erwartet ihn eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren. Doch auch, wenn der Täter nicht erwischt wird, kannst du dein Geld zurückerhalten.

Dazu musst du deinen Verkäuferschutz bei Paypal beanspruchen und den Betrug auch dort melden sowie alle Nachweise über die Zustellung der Ware usw. einreichen. In der Regel erhälst du dann von Paypal eine Erstattung.

Du bist Opfer von Paypal-Betrug geworden? So hilft dir ein KLUGO-Partneranwalt und Rechtsexperte

Sollte Paypal sich weigern, dir den Kaufpreis zu erstatten, hast du noch die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde CSSF einzulegen oder Klage einzureichen. Hier kannst du die Dienste eines Fachanwalts für Strafrecht in Anspruch nehmen oder dich mit einem unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten in Verbindung setzen, die dich nicht nur ausführlich beraten, sondern auch bei gerichtlichen Verfahren unterstützen und vertreten.

Über unsere AutorenNina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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