Primastrom hat seinen Kunden zu viel berechnet So bekommst du von primaholding Geld erstattet

Du hast eine einseitige Preiserhöhung von primastrom erhalten und fragst dich, ob diese überhaupt rechtens ist? Diese Frage hat der Bundesverband der Verbraucherzentrale ebenfalls gestellt und eine Musterfeststellungsklage gegen primastrom durchgeführt, welche zu Vergleichen führte.

von KLUGO
07.09.2024
2 Min Lesezeit

primaholding Das Wichtigste in Kürze

  • Obwohl primastrom eine Preisgarantie aussprach, erhöhte das Unternehmen seine Preise.

  • Dies betraf sowohl die Strom- als auch die Gaspreise.

  • Der Bundesverband der Verbraucherzentrale klagte dagegen mittels einer Musterfeststellungsklage.

  • Diese führte zu außergerichtlichen Einigungen und zeitnahen Rückzahlungen.

  • Bis zum 31.12.2024 können Kunden Beschwerden gegen besagte Erhöhungen einlegen.

Was primaholding vorgeworfen wird Worum geht es konkret?

In Zeiten von steigenden Energiekosten und einer zunehmenden Inflation hatte primastrom eigentlich zugesichert, die eigenen Preise für Strom und Gas auf einem konstanten Niveau zu halten. Das Unternehmen hielt sich jedoch nicht an das eigene Versprechen. Oft erfolgte diese Preiserhöhung nicht auf dem direkten Weg und mit der gesetzlich vorgeschriebenen Vorlaufzeit von 4 bis 6 Wochen. Dieser Zeitrahmen soll dir als Verbraucher die Möglichkeit geben, Preise am Markt zu vergleichen und eine informierte Entscheidung zu treffen, welche in deinem Interesse ausfällt. Darüber hinaus muss Kunden bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden. Wenn du ein Schreiben von primastrom erhalten hast, in dem zwar eine Preiserhöhung nicht direkt erwähnt wird, dafür aber ein Sonderkündigungsrecht, dann solltest du dir dieses Schriftstück sehr genau durchlesen.

Die Verbraucherzentrale bemängelte die Preiserhöhung trotz Preisgarantie seitens primastrom und einem weiteren Anbieter namens voxenergie (welcher unter der gleichen Adresse in Berlin geführt wird). Deswegen zog der Bundesverband vor Gericht und reichte eine Musterfeststellungsklage ein. Daraufhin kam es zu außergerichtlichen Vergleichen.

Außergerichtliche Vergleiche zwischen primastrom und dem vzbv erzielt Wie kann ich von den Vergleichen durch den vzbv profitieren?

Das hängt davon ab, ob du im Klageregister eingetragen warst oder nicht. Ist ersteres der Fall, so solltest du bereits Geld zurückerhalten haben. Du musst übrigens kein Kunde mehr sein, um Geld zurückzuerhalten. Aber selbst wenn du nicht eingetragen warst, gibt es eine Möglichkeit.

Muss ich noch etwas machen, wenn ich mich ins Klageregister eingetragen habe?

Wenn du bereits im Klageregister eingetragen bist, so musst du weiter nichts unternehmen. In diesem Fall wird die einseitige Preiserhöhung zurückgenommen und der ursprünglich vereinbarte Preis abgerechnet. Dies sollte bereits bis zum 18.3.2024 geschehen sein. War dies nicht der Fall, wende dich an die Verbraucherzentrale.

Was kann ich tun, wenn ich mich nicht ins Klageregister eingetragen habe?

Du kannst der einseitigen Preiserhöhung bis zum 31.12.2014 widersprechen. Sende dazu einfach eine E-Mail an vergleich@primastrom.de oder vergleich@voxenergie.de. Du kannst folgenden Mustertext nutzen, um der Preiserhöhung zu widersprechen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Kundennummer […] möchte ich Widerspruch gegen die einseitigen Preiserhöhungen einlegen, die Sie in der Vergangenheit vorgenommen haben. Zudem bitte ich um eine Korrektur der bereits erfolgten Abrechnungen.

Ich bitte darum, dass das daraus resultierende Guthaben innerhalb von 8 Wochen auf das folgende Konto überwiesen wird:

Kontoinhaber: […]
IBAN: […]

Mit freundlichen Grüßen

Allgemeines zu deinem Stromvertrag Kann ich als Verbraucher Verträge fristlos beenden?

Es ist möglich, Verträge fristlos zu beenden. In diesem Fall solltest du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses ist anwendbar, wenn entweder ein besonderes Ereignis eintritt oder es zu einer einseitigen Änderung des Vertrags kommt, wie es hier der Fall ist.

Wie geht es mit primaholding weiter?

Die Einigung, welche erzielt wurde, hilft den betroffenen Kunden. Nicht nur finanziell, sondern auch zeitlich. Wäre diese nicht erzielt worden, wäre es vermutlich zu einer Verhandlung vor dem BGH gekommen, welche noch mehr Zeit in Anspruch genommen hätte.

Welche weiteren Tipps solltest du berücksichtigen?

Lies dir jedes Schreiben deines Stromanbieters gründlich durch. Wenn beispielsweise ein Sonderkündigungsrecht erwähnt wird, so solltest du besonders hellhörig werden. Dieses könnte ein Anzeichen für eine nicht klar kommunizierte Preiserhöhung sein. Eine Preiserhöhung muss immer mit mindestens 4 Wochen Vorankündigung durchgeführt werden. Darüber hinaus wurde zwischen der Verbraucherzentrale und primastrom (sowie voxenergie) ein Preisdeckel vereinbart. Dieser liegt für Strom zwischen 32 und 44 Cent pro Kilowattstunde und für Gas zwischen 9 und 12 Cent pro Kilowattstunde.

Wie kann dir ein Rechtsexperte bei Strompreiserhöhungen helfen?

Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten sind sowohl im Hinblick auf Vertragsrecht, als auch mit den gesetzlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur bewandert. Gerne unterstützen sie dich bei weiteren Fragen bezüglich primastrom oder anderer Energieanbieter, welche potenziell mit unlauteren Mitteln arbeiten.

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