Abmahnung wegen Surfen im Internet erhalten? Private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Was gilt rechtlich?

Wer bei der Arbeit das Internet benutzt, wird schnell dazu verleitet, auch private Dinge zu erledigen, vielleicht mal kurz die privaten Mails zu checken und eine kleine Bestellung aufzugeben. Hier stellt sich schnell die Frage, ob die private Internetnutzung am Arbeitsplatz erlaubt ist und was passiert, wenn du das Internet trotz Verbots deines Arbeitgebers privat nutzt. Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um das Thema gibt es hier.

von N. Haussmann
07.09.2024
3 Min Lesezeit

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist nur in einem begrenzten Rahmen gestattet.

  • Eine exzessive private Internetnutzung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, bspw. eine Abmahnung.

  • Dein Arbeitgeber hat das Recht, deine private Internetnutzung zu reglementieren.

  • Dein Arbeitgeber kann dein Internetverhalten überwachen aber er muss legitime Gründe haben.

  • Das Überwachen deiner Nutzung des Internets darf auch nicht willkürlich sein.

  • Unter Umständen kann die private Internetnutzung am Arbeitsplatz sogar ein Kündigungsgrund sein.

Ist private Internetnutzung am Arbeitsplatz erlaubt?

Die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist immer häufiger Thema in Unternehmen. Grundsätzlich ist private Internetnutzung am Arbeitsplatz nur in einem begrenzten Rahmen gestattet. Schließlich hast du einen Arbeitsvertrag unterschrieben und deine Aufmerksamkeit sollte daher während der Arbeitszeit deinem Job gelten.

Konkret bedeutet das, dass deine privaten Internetaktivitäten deine Arbeitsleistung nicht beeinträchtigen dürfen. Deine exzessive Nutzung des Internets zu privaten Zwecken kann daher arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, angefangen bei einer Abmahnung.

Viele Arbeitgeber gestatten eine private Internetnutzung am Arbeitsplatz während der Pausenzeiten oder in Ausnahmesituationen, solange sie nicht gegen ausdrückliche Arbeitsplatzrichtlinien verstößt.

Darf mein Arbeitgeber die private Internetnutzung am Arbeitsplatz verbieten?

Dein Arbeitgeber hat das Recht, deine private Internetnutzung am Arbeitsplatz zu reglementieren. In der Regel wird dies durch entsprechende Richtlinien im Arbeitsvertrag oder in der Unternehmenspolitik festgelegt. Wenn dein Arbeitgeber die private Nutzung des Internets während deiner Arbeitszeit untersagt, solltest du diese Vorgaben respektieren, weil dir sonst arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen können.

Grund hierfür ist unter anderem, dass dein Arbeitgeber dir Arbeitsmittel wie einen Computer und Internetzugang für geschäftliche Zwecke zur Verfügung stellt. Eine unbefugte private Nutzung kann daher als Verletzung deiner Arbeitsplatzregeln betrachtet werden und logischerweise disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.

Darf mein Arbeitgeber mein Internetverhalten überwachen?

Dein Arbeitgeber hat bestimmte Möglichkeiten, dein Internetverhalten am Arbeitsplatz zu überwachen.

Dazu gehören:

  • die Überprüfung deines Browserverlaufs,

  • die Analyse deiner Internetnutzung und

  • die Einsicht in besuchte Webseiten.

Diese Überwachungsmaßnahmen müssen aber in einem angemessenen Rahmen erfolgen und dürfen nicht willkürlich eingesetzt werden. Dein Arbeitgeber braucht also einen legitimen Grund, um dein Internetverhalten zu überprüfen, beispielsweise einen begründeten Verdacht auf Fehlverhalten.

Als Arbeitnehmer solltest du dir bewusst sein, dass dein Surfverhalten möglicherweise für deinen Arbeitgeber sichtbar ist – insbesondere, wenn du das Firmennetzwerk nutzt. Daher ist es generell empfehlenswert, private Internetaktivitäten während der Arbeitszeit auf ein Minimum zu beschränken.

Wurdest du am Arbeitsplatz grundlos überwacht? Dann ist ein Anwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner für dich. 

Darf ich am Arbeitsplatz private Kopien ausdrucken?

Ohne ausdrückliche Erlaubnis deines Arbeitgebers ist es dir nicht gestattet, am Arbeitsplatz private Kopien zu machen. Alle Arbeitsmittel wie Drucker und Papier sind für geschäftliche Zwecke vorgesehen; ein privater Gebrauch ist daher ein Verstoß gegen deine Arbeitsplatzrichtlinien.

Darf ich auf der Arbeit private Telefonate führen?

Die private Nutzung von Telefonen am Arbeitsplatz ist oft durch Unternehmensrichtlinien geregelt. In vielen Fällen ist es dir gestattet, private Telefonate während Pausenzeiten oder in Ausnahmesituationen zu führen, solange dies deine Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt.

Wenn dein Arbeitgeber die private Nutzung von Telefon und Internet am Arbeitsplatz gestattet, trägt er auch eine gewisse Verantwortung, die sich in der Regel auf die Einhaltung der Arbeitszeit und die Vermeidung von Störungen am Arbeitsplatz bezieht.

Konkret muss dein Arbeitgeber:

  • stichprobenartig kontrollieren, ob du das Internet dienstlich nutzt,

  • Protokolle erstellen, die deine Internetnutzung nachvollziehbar machen,

  • auf die Einhaltung des Datenschutzes achten und

  • die Informationspflichten einhalten, wenn personenbezogene Daten erhoben werden.

Wie lange darf mein Arbeitgeber Internetdaten speichern?

Grundsätzlich darf dein Arbeitgeber Internetdaten nur zu legitimen Zwecken und für einen angemessenen Zeitraum speichern. Sobald der Zweck erfüllt ist, müssen die Daten gelöscht werden, um sowohl deine Privatsphäre zu schützen als auch die Grundsätze des Datenschutzes einzuhalten.

Kann meine private Internetnutzung am Arbeitsplatz ein Kündigungsgrund sein?

In bestimmten Fällen kann deine private Internetnutzung am Arbeitsplatz eine Kündigung rechtfertigen. Vor allem in folgenden Fällen kann deine private Internetnutzung am Arbeitsplatz ein Kündigungsgrund sein:

  • Die Nutzung verstößt gegen Arbeitsplatzrichtlinien.

  • Die private Internetnutzung am Arbeitsplatz wird exzessiv betrieben.

  • Du treibst dich auf fragwürdigen Webseiten herum.

In solchen Fällen kann dein Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung in Erwägung ziehen. Allerdings muss deiner Kündigung eine Abmahnung vorausgegangen sein.

Du wurdest gekündigt? So hilft dir ein Anwalt

Wenn du aufgrund privater Internetnutzung am Arbeitsplatz gekündigt wurdest oder mit disziplinarischen Maßnahmen konfrontiert bist, kann dir ein erfahrener KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Arbeitsrecht rechtliche Unterstützung bieten, deine Situation bewerten, deine Rechte erklären und dir helfen, angemessene rechtliche Schritte einzuleiten.

Gern kannst du einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren und gemeinsam mit einem KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten besprechen, wie es weitergeht.

Über unsere AutorenNina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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