Verhalten bei rechter Gewalt Rechte Gewalt: Was kann ich nach einem Angriff tun?

Beleidigungen, das Wegschlagen der Kippa, ein Herunterreißen des Kopftuchs oder gefährliche körperliche Angriffe: Rechte Gewalt hat viele Gesichter, aber immer handelt es sich um Straftaten. Wie du dich als Opfer gegen rassistische und antisemitische Angriffe strafrechtlich wehren kannst, erfährst du in diesem Beitrag.

von C. Kürschner
11.11.2024
5 Min Lesezeit

Rechte Gewalt Das Wichtigste in Kürze

  • Rechte Gewalt richtet sich immer gegen Menschen, die der Täter nicht als gleichwertig erachtet.

  • Antisemitische und rassistische Angriffe sind Straftaten, gegen die du rechtlich vorgehen kannst und auch solltest.

  • Dazu solltest du als Opfer oder als Zeuge nach der Tat Beweise sammeln und ein Gedächtnisprotokoll niederschreiben.

  • Als betroffene Person kannst du dich an Beratungsstellen wenden, Anzeige erstatten und einen Strafantrag stellen.

Was ist unter dem Begriff „rechte Gewalt“ zu verstehen?

Bei rechter Gewalt handelt es sich um Gewalttaten, die von Menschen mit spezieller Motivation begangen werden. Das Tatmotiv beruht zumeist auf der Idee, dass es Ungleichwertigkeit zwischen Menschen gibt.

Tatmotive für rechte Gewalt können beispielsweise auf den folgenden Einstellungen/Ideologien beruhen:

  • Rassismus

  • Antisemitismus

  • Antiziganismus

  • Autoritarismus

  • Chauvinismus

  • Antifeminismus

  • Nationalismus

  • Homo- und Trans*feindlichkeit

  • Sozialdarwinismus

Allen Angriffen von rechter Gewalt gemein ist, dass der Täter sich dem Opfer überlegen fühlt und das auf der Grundlage seines ideologischen Gedankenguts begründet.

Andere, gleichwertige Begriffe für rechte Gewalt sind Hassgewalt, Hate Crime, politisch motivierte Kriminalität und Hass- oder Vorurteilskriminalität.

Was kann ich tun, wenn ich einem antisemitischen oder rassistischen Angriff ausgesetzt war?

Wenn du einen solchen rassistischen oder antisemitischen Angriff erlitten hast, benötigst du zumeist medizinische, psychologische und rechtliche Unterstützung. Hier zeigen wir dir deine Möglichkeiten auf.

1. Unterstützung suchen

Direkt nach dem Angriff solltest du Menschen in der näheren Umgebung um Hilfe bitten. Gibt es Zeugen für den rassistischen bzw. antisemitischen Angriff? Dann bitte sie um ihre Kontaktdaten, damit sie ggf. in einem Strafverfahren als Zeugen aussagen können. In jedem Fall solltest du dich nach der Tat an Familie oder Freunde wenden, um ihnen von dem Vorfall zu erzählen.

2. Gedächtnisprotokoll erstellen

Sowohl als Opfer der rechten Gewalt als auch als Zeuge solltest du umgehend nach der Tat ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. Dieses sollte nur Beobachtungen und Fakten enthalten, die du selbst erlebt hast. Je weniger du bis zum Erstellen des Gedächtnisprotokolls mit anderen gesprochen hast, umso unverfälschter ist das Protokoll.

Ein Gedächtnisprotokoll beinhaltet im besten Fall die folgenden Inhalte:

  • Ablauf der Tat

  • Ort und Zeit

  • Lichtverhältnisse

  • Aussehen des Täters

  • Was wurde gesagt? Welche Beleidigungen oder Bedrohungen wurden geäußert?

  • Auffälligkeiten/ vermeintliche Kleinigkeiten

3. Verletzungen dokumentieren

Vertraute Personen können dich auch zu einem Arzt oder ins Krankenhaus begleiten, um die Verletzungen von einem körperlichen Angriff dokumentieren zu lassen. Wichtig: Auch wenn dir kleinere Verletzungen unbedeutend erscheinen, lasse sie in einem Protokoll auflisten und fotografieren. Diese Dokumentation ist in einem Strafverfahren ein wichtiges Beweismittel.

4. Schaden dokumentieren

Neben den erlittenen Verletzungen sollten auch andere Schäden und Spuren der rechten Gewalt dokumentiert werden.

  • beschädigte oder verunreinigte Kleidung

  • beschädigte Einrichtungsgegenstände oder andere Gegenstände

Für die Dokumentation dieser Schäden kannst du deine Smartphone-Kamera nutzen. Behalte auch eventuelle Reparaturrechnungen, die der Täter nach einer Verurteilung ggf. begleichen muss. 

Im nächsten Schritt kannst du Anzeige erstatten und einen Strafantrag stellen. In einem Zivilprozess kannst du außerdem Schadensersatz, Schmerzensgeld und eine Entschädigung fordern.

Was können Opferberatungsstellen für Betroffene tun?

Es gibt Beratungsstellen, die sich auf die Betreuung von Opfern von rechter Gewalt sowie deren Angehörigen spezialisiert haben. Sie bieten vielfältige Unterstützung in Themenbereichen wie den folgenden:   

  • Beratung direkt nach dem Angriff: Soll ich eine Anzeige erstatten? Gibt es in meinem Lebensumfeld große Risiken, erneut Opfer von rechter Gewalt zu werden? Soll ich umziehen?

  • Rechtsberatung

  • Rechtliche Beratung für nicht deutsche Staatsbürger sowie Übersetzungshilfen bei Sprachbarrieren

  • Vermitteln von medizinischer oder/ und psychologischer Hilfe

  • Beratung für das Stellen von Entschädigungsansprüchen

  • Unterstützung im Umgang mit Medien und fallbezogener Öffentlichkeitsarbeit

  • Begleiten zu Gerichtsverhandlungen

Ist es sinnvoll, Strafanzeige zu stellen?

Deshalb solltest du eine Strafanzeige stellen:

  • Öffentliches Zeichen setzen: Mit einer Strafanzeige wird deutlich, dass es sich bei rechter Gewalt um eine Straftat handelt und in einem Rechtsstaat nicht hingenommen wird.

  • Folgetaten verhindern: Wird rechte Gewalt nicht bestraft, kann der Täter sich zu weiteren Taten ermutigt fühlen.

  • Raus aus der Opferrolle: Rechte Gewalt kann psychische Folgen für dich als Opfer haben, z. B. Angststörungen oder Panikattacken. Eine Strafanzeige kann als Teil einer Therapie ein Weg sein, um deiner Gewalterfahrung aktiv zu begegnen und dich aus der Opferrolle zu befreien. 

  • Schadensersatz: Die Anzeige wegen rechter Gewalt ist die Voraussetzung, um in einer zivilen Klage Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zu beantragen.

  • Eingang in die Statistik: Erst wenn du Anzeige stellst, geht dein Fall in die Polizeistatistik ein und wird so öffentlich sichtbar.

Wenn du bereits schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht hast oder es eine sprachliche Barriere gibt, kannst du dir bei einem Anwalt für Strafrecht oder einer Opferberatung Hilfe holen.

Sie unterstützen dich bei der Suche nach einem Übersetzungsdienst oder bei unangemessenem Verhalten der Polizei beim Stellen einer Dienstaufsichtsbeschwerde.

Einen zusätzlichen Strafantrag stellen?

Die Strafanzeige unterscheidet sich von einem Strafantrag. Mit einer Strafanzeige teilst du den polizeilichen Behörden lediglich mit, dass möglicherweise eine Straftat begangen wurde. Es obliegt dann der Polizei, die Hinweise zu verfolgen. Stellst du hingegen einen Strafantrag, beantragst du persönlich als Opfer die Strafverfolgung. Damit ist der Strafantrag der erste Schritt eines Strafverfahrens.

Es bietet sich an, den Strafantrag zeitgleich mit der Anzeige zu stellen. Dazu musst du lediglich auf dem Anzeigenformular der Polizei das entsprechende Kästchen „Ich stelle Strafantrag“ ankreuzen. Oftmals wird nur ermittelt, wenn neben der Strafanzeige auch ein Strafantrag vorliegt.

Wenn du Bedenkzeit benötigst, hast du bis zu drei Monate nach der Tat Zeit, um den Strafantrag schriftlich nachzureichen (§ 77b StGB).

Worauf muss ich mich einstellen, wenn es zu einem Strafverfahren kommt?

Sobald du den Strafantrag gestellt hast, sagst du bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft aus. Anschließend beginnen die polizeilichen Ermittlungen. Hier musst du Geduld haben, diese Phase kann mehrere Wochen oder sogar Monate andauern. Sind die Ermittlungen abgeschlossen, entscheidet die Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen.

Das sind die möglichen Wege:

  • Es sind weitere Ermittlungen notwendig.

  • Das Verfahren wird eingestellt.

  • Es wird Anklage bei Gericht erhoben.

Wird Anklage erhoben, kann wiederum sehr viel Zeit bis zur eigentlichen Gerichtsverhandlung vergehen.  Eine Ausnahme gilt, wenn der Tatverdächtige in Untersuchungshaft sitzt, denn dann muss der Prozess innerhalb von sechs Monaten eröffnet werden.

Als Opfer einer Straftat benötigst du grundsätzlich keinen Anwalt. Jedoch ist es empfehlenswert, einen Anwalt zu beauftragen, da er die nötigen Fachkenntnisse hat, um ein Strafverfahren bestmöglich zu begleiten. Außerdem erhältst du als Opfer nur über deinen Anwalt Einsicht in die Prozessakte und kannst aktiv am Strafverfahren teilnehmen.

Du kannst dich an einem Strafverfahren auch als Nebenkläger beteiligen.

Was bringt eine Nebenklage für Betroffene von rechter Gewalt?

Du hast als Opfer das Recht, als Nebenkläger aufzutreten, wenn der Tatverdächtige älter als 18 Jahre ist. War die Person zur Tatzeit noch minderjährig, ist eine Nebenklage nur bei Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung möglich.

Als Nebenkläger hast du im Strafverfahren besondere Rechte. Dazu gehören die folgenden:

  • Akteneinsicht für deinen Anwalt

  • Anwesenheitsrecht während der Hauptverhandlung vor Gericht

  • Fragen an Tatverdächtigen und Zeugen stellen

  • Recht auf Ausschluss der Öffentlichkeit

  • Antragsrechte, wie z. B. Beweisanträge oder Befangenheitsanträge

  • Recht auf rechtliches Gehör

  • Recht auf ein eigenes Plädoyer

  • Eingeschränkte Rechte auf Rechtsmittel gegen das Urteil (Berufung und Revision)

Wenn du überlegst, dem Strafverfahren als Nebenkläger beizuwohnen, lasse dich zuvor von einem Anwalt für Strafrecht beraten.

Was kann ich tun, wenn das Verfahren eingestellt wird?

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Strafverfahren eingestellt wird. Ein häufiger Grund ist ein unzureichender Tatverdacht, weil die Beweise nicht ausreichen oder vor Gericht nicht verwertet werden dürfen.

In diesem erhältst du als Antragsteller einen schriftlichen Bescheid der Staatsanwaltschaft, den sogenannten Einstellungsbescheid (§ 171 StPO). Du hast als Betroffener zwei Wochen Zeit, Beschwerde gegen die Einstellung einzulegen (§ 170 Abs. 2 stopp). Ob sich dies lohnt, solltest du mit einem Fachanwalt für Strafrecht besprechen.

Prozesskostenhilfe beantragen Wer trägt die Anwaltskosten?

Wenn du für das Strafverfahren einen Anwalt beauftragst, musst du alle anfallenden Kosten zunächst selbst tragen. Du kannst jedoch unter Umständen Prozesskostenhilfe beantragen, Beratungsstellen informieren dich dazu.

Wenn es zu einer rechtskräftigen Verurteilung des Täters kommt, muss dieser neben allen weiteren Kosten des Strafverfahrens auch deine Rechtsanwaltskosten tragen.

Verhalten für Zeugen bei rechter Gewalt Was kann ich tun, wenn ich Zeuge eines antisemitischen oder rassistischen Angriffs geworden bin?

Wenn du Zeuge von rechter Gewalt wirst, solltest du vor allem nicht wegschauen. Ob der körperliche Angriff oder das Zurufen von Beleidigungen: Indem du bei dem Opfer bleibst, zeigst du dich solidarisch und weist auf das Unrecht des rassistischen bzw. antisemitischen Angriffs hin.

Je nachdem, wie die Situation sich gestaltet, kannst du das Opfer fragen, ob es Hilfe benötigt. Wenn es ein körperlicher Angriff ist, kannst du laut werden und so andere Personen auf die Tat aufmerksam machen.

In jedem Fall solltest du deine volle Aufmerksamkeit auf das Opfer richten, um dem Angreifer zu signalisieren, dass es Zeugen gibt. Nach der Tat kannst du dich der betroffenen Person als Zeuge anbieten und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht aussagen.

Bist du Opfer eines rassistischen Vorfalls geworden und möchtest dich zu deinen Möglichkeiten beraten lassen? Dann vereinbare jetzt ein erstes Beratungsgespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt für Strafrecht.

Über unsere AutorenChristiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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