Worauf du in Verträgen achten musst Salvatorische Klausel im Vertrag: Was bedeutet sie?

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Wenn du einen individuellen Arbeitsvertrag ausgestaltest und aufgesetzt hast, ist das Risiko groß, dass er aufgrund unwirksamer Teile komplett unwirksam wird. Um dem vorzubeugen, gibt es die salvatorische Klausel, die unter die Schlussbestimmungen in den Vertrag eingebaut werden kann.

von K. Komsthöft
11.11.2024
3 Min Lesezeit

Salvatorische Klausel Das Wichtigste in Kürze

  • Die salvatorische Klausel bezieht sich ihrem lateinischen Ursprung nach auf das Wort „salvatorius“, das „erhaltend und bewahrend“ bedeutet.

  • Eine salvatorische Klausel ist eine Formulierung in einem Vertrag, die dazu dient, seine Gültigkeit trotz unwirksamer Bestandteile zu bewahren.

  • Die salvatorische Klausel ist sinnvoll in Individualverträgen wie Unternehmens-, Miet- oder Arbeitsverträgen.

  • Ist die salvatorische Klausel als solche nicht wirksam formuliert und rechtssicher, verliert auch sie ihre Wirksamkeit.

Was bezweckt eine salvatorische Klausel?

Der Zweck einer salvatorischen Klausel besteht darin, die Wirksamkeit eines Vertrages zu gewährleisten, auch wenn er nichtige Vertragsbestandteile beinhaltet oder Inhalte komplett fehlen. Ganze Verträge wären nichtig, selbst dann, wenn nur einzelne Bestandteile unwirksam oder rechtswidrig wären. Um dem vorzubeugen, gibt es die salvatorische Klausel. Eine salvatorische Klausel ist nicht verpflichtend oder fester Bestandteil eines Vertrages.

Wesentlich für ihre Bedeutung ist die Regelung § 139 im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch): „Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.“

In welchen Verträgen taucht eine salvatorische Klausel häufig auf?

Die salvatorische Klausel wird häufig in individuellen Verträgen angewendet, da hier die Gefahr besteht, dass einzelne Bestandteile unwirksam sein könnten. Zu den Verträgen, die nicht den Standardverträgen zuzuordnen sind, zählen:

  • Miet– und Pachtverträge

  • Kauf– und Dienstleistungsverträge

  • Gesellschaftsverträge

  • Unternehmensverträge

  • Arbeitsverträge

  • Aufhebungsverträge

  • Testamente

KLUGO Tipp:

Solltest du hingegen einen Standardvordruck aus dem Internet für einen Miet- oder Kaufvertrag nutzen wollen, ist das auch ohne eine salvatorische Klausel möglich.

Ist eine salvatorische Klausel in den AGB nützlich?

Anwälte raten vermehrt davon ab, eine salvatorische Klausel in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einzusetzen, da sie nicht immer sinnvoll und nötig ist. Folgender Wortlaut aus § 306 Abs. 1 BGB übernimmt die Funktion der salvatorischen Klausel bereits:

„Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.“ 

Die salvatorische Klausel kann nicht nur als überflüssig angesehen werden, sondern sie kann dem Verbraucher sogar gefährlich werden. Wird eine zusätzliche Klausel eingetragen, werden die Parteien verpflichtet, eine möglichst nahekommende Regelung zu treffen, für den Fall, dass sich eine Bestimmung als unwirksam oder nicht durchführbar herausstellen sollte. Entsprechend heißt es in § 307 BGB:

„Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.“

Typische Beispiele für salvatorische Klauseln

Um die Anwendung einer salvatorischen Klausel zu verdeutlichen, dienen folgende Beispiele:

  • Mietvertrag: „Sollten einzelne Bestimmungen dieses Mietvertrages unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.“

  • Gesellschaftsvertrag: „Die Gesellschafter verpflichten sich, anstelle dieser unwirksamen Bestimmungen auf die Beschlussfassung und Aufnahme derjenigen wirksamen Bestimmungen in diesen Gesellschaftsvertrag hinzuwirken, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am meisten entspricht.“

  • Arbeitsvertrag: „Die Rechtswirksamkeit dieses Vertrags bleibt auch dann unberührt, wenn der Vertrag eine Lücke enthält oder einzelne Bestandteile des Vertrags unwirksam oder rechtswidrig sind oder werden. An die Stelle dieser unwirksamen Regelung tritt dann eine wirksame, die dem Vertragsinhalt und der Bestimmung am nächsten kommt. Eine Lücke wird mit einer wirksamen und sinnhaften Regelung gefüllt.“

KLUGO Tipp:

Solltest du einen individuellen Arbeits- oder Mietvertrag entwerfen und eine salvatorische Klausel einfügen, lass sie unbedingt von einem Rechtsanwalt auf seine Rechtssicherheit hin überprüfen.

Warum beinhaltet eine salvatorische Klausel Risiken und Gefahren?

Die salvatorische Klausel weist Nachteile und Risiken aus den folgenden Gründen auf:

  • Eine salvatorische Klausel – ein Mustertext – ist nicht automatisch rechtssicher.

  • Die salvatorische Klausel kann gegen das Gesetz verstoßen. Laut Gesetz ist sie nicht Vertragsbestandteil und darf nicht durch eine andere Regelung ersetzt werden, sobald eine Bestimmung in den AGB unwirksam ist. Stattdessen gilt das geltende Recht nach § 306 BGB.

  • Als Vertragspartner kannst du dich durch die salvatorische Klausel angreifbar machen.

  • Bei Unstimmigkeiten entscheidet ein Gericht individuell.

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Über unsere AutorenKatja Komsthöft

Als freie Texterin und Lektorin hat sich Katja Komsthöft auf fachliche, komplexe Themen spezialisiert, die dem Leser praktische Lösungen bieten.

Bereits seit mehreren Jahren schreibt sie begeistert Texte für Anwaltskanzleien, die sowohl den juristischen Inhalt als auch die thematische Aktualität berücksichtigen.

katja komsthöft