Betrug oder Diebstahl an der SB-Kasse An SB-Kasse Artikel vergessen zu scannen: Mache ich mich strafbar?

Selbstbedienungskassen sind in vielen Supermärkten und Geschäften mittlerweile weit verbreitet. Doch was passiert, wenn du beim Einkaufen an der SB-Kasse einen Artikel vergisst einzuscannen? Kann das rechtliche Konsequenzen haben? Und was ist, wenn du einen Artikel bewusst nicht bezahlst? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zum Thema SB-Kassen und den möglichen Folgen, wenn du einen Artikel nicht scannst.

von N. Haussmann
25.10.2024
3 Min Lesezeit

Diebstahl oder Betrug an der SB-Kasse Das Wichtigste in Kürze

  • SB-Kassen machen dich als Kunden für das Scannen der Waren verantwortlich.

  • Geschäfte setzen Kontrollmechanismen wie Kameras und Gewichtskontrollen ein, um Diebstahl an Selbstbedienungskassen zu verhindern.

  • Wenn du an der SB-Kasse einen Artikel vergisst zu scannen, führt das in der Regel nicht zu einer Strafbarkeit.

  • Diebstahl kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

  • Bei einer Anzeige wegen Diebstahls oder Betrugs solltest du einen Anwalt kontaktieren.

Was sind SB-Kassen und welche Möglichkeiten birgt die Nutzung?

SB-Kassen sind automatisierte Kassensysteme, bei denen du als Kunde deine Einkäufe selbst scannst und bezahlst. Die Besonderheit besteht darin, dass die Verantwortung für das korrekte Erfassen der Waren nicht beim Kassierer, sondern bei dir als Kunden liegt. Viele große Einzelhandelsketten wie Rewe, Edeka, Ikea oder Bauhaus setzen mittlerweile auf diese Technologie.

Die Nutzung von SB-Kassen bietet einige Vorteile:

  • Kürzere Wartezeiten an der Kasse

  • Mehr Privatsphäre beim Bezahlvorgang

  • Flexibilität für den Kunden

Allerdings birgt die Technik auch Risiken. Da du selbst für das Scannen verantwortlich bist, kann es leicht passieren, dass du einen Artikel vergisst. Rechtlich gesehen begehst du damit unter Umständen einen Diebstahl oder Betrug, auch wenn es unabsichtlich geschieht.

Wie bemerkt ein Geschäft, wenn ein Artikel nicht eingescannt wurde?

Um nicht gescannte Artikel zu entdecken, setzen die meisten Geschäfte mit SB-Kassen auf verschiedene Kontrollmechanismen. Dazu gehören stichprobenartige Überprüfungen durch Mitarbeiter sowie Kamerasysteme, die den Scanvorgang überwachen.

Zusätzlich kommen oft Gewichtskontrollen zum Einsatz, die Abweichungen zwischen gescannten und tatsächlich vorhandenen Waren erkennen können. Einige Produkte sind zudem mit RFID-Chips ausgestattet, die beim Verlassen des Ladens Alarm auslösen, falls sie nicht ordnungsgemäß erfasst wurden.

Trotz dieser umfangreichen Maßnahmen kann es dennoch vorkommen, dass es zunächst unentdeckt bleibt, wenn du einen Artikel an der SB-Kasse vergisst zu scannen. In vielen Fällen fällt der Fehler erst bei späteren Inventuren auf, wenn Waren in der Bestandsaufnahme fehlen.

An SB-Kasse Artikel vergessen zu scannen: Mache ich mich strafbar?

Grundsätzlich gilt: Wenn du an der Selbstbedienungskasse einen Artikel vergessen hast, machst du dich nicht automatisch strafbar. Entscheidend ist deine Absicht. Hast du den Artikel wirklich nur übersehen oder vergessen, liegt kein vorsätzliches Handeln vor. In diesem Fall spricht man von einem Versehen.

Trotzdem solltest du vorsichtig sein. Bemerkst du den Fehler noch im Geschäft, gehe umgehend zurück und scanne den Artikel nach. Fällt es dir erst später auf, kontaktiere den Laden und erkläre die Situation. So vermeidest du mögliche rechtliche Konsequenzen, die es auch dann geben kann, wenn du einen Artikel versehentlich nicht bezahlt hast.

Wann ist Tricksen an der Selbstbedienungskasse Diebstahl?

Von Diebstahl an der SB-Kasse spricht man, wenn du vorsätzlich Waren nicht scannst und mitnimmst.

Das gilt auch für Tricks an der Selbstbedienungskasse wie:

  • Nur einen von mehreren gleichen Artikeln scannen

  • Teurere Produkte als günstigere deklarieren (z. B. Bio-Äpfel als konventionelle scannen)

  • Artikel in der Einkaufstasche verstecken

All diese Handlungen erfüllen den Tatbestand des Diebstahls nach § 242 StGB.

Wie ist Diebstahl von Betrug an der Selbstbedienungskasse abzugrenzen?

Die Abgrenzung zwischen Betrug und Diebstahl an der Selbstbedienungskasse ist juristisch umstritten. Einige Juristen argumentieren, dass das Nichtscannen eher als Betrug zu werten sei, da das Kassensystem getäuscht wird. Andere sehen darin einen klassischen Diebstahl.

Für dich als Kunden macht die Unterscheidung in der Praxis wenig Unterschied. Beide Delikte werden ähnlich geahndet. Entscheidend ist, dass du vorsätzlich gehandelt hast.

Welche Strafe droht mir, wenn ich einen Artikel an der SB-Kasse vorsätzlich nicht einscanne?

Rechtlich gesehen können Diebstahl (§ 242 StGB) und Betrug (§ 263 StGB) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die Strafen für einen vergessenen oder gestohlenen Artikel an der SB-Kasse fallen aber meist deutlich milder aus.

Die tatsächliche Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Berücksichtigt werden unter anderem der Wert der Ware, eventuelle Vorstrafen und ob es sich um einen Einzelfall oder wiederholtes Verhalten handelt. Bei geringwertigen Sachen unter 50 Euro wird in der Regel nur auf Antrag des Geschädigten strafrechtlich verfolgt.

In vielen Fällen, besonders bei Ersttätern und geringem Warenwert, kommt es gar nicht erst zu einer Verurteilung. Oft werden solche Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage oder nach einer Ermahnung eingestellt. Manchmal einigen sich die Beteiligten auch außergerichtlich.

Trotz dieser in der Regel milden Handhabung ist es wichtig zu betonen: Ein vorsätzlicher Diebstahl an der Selbstbedienungskasse ist eine Straftat. Auch wenn die Konsequenzen vorwiegend nicht so drastisch ausfallen, kann eine Anzeige unangenehme Folgen haben: von Stress über eine Geldstrafe bis hin zu einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis. Es lohnt sich also in jedem Fall, beim Einkauf an der SB-Kasse aufmerksam zu sein und ehrlich zu bleiben.

Was kann ich machen, wenn ich wegen Betrugs oder Diebstahls an der SB-Kasse angezeigt werde?

Am besten ist es natürlich, wenn du an SB-Kassen alle Artikel korrekt scannst. Im Zweifel gehe lieber zurück und scanne nach. Dadurch kannst du dir eine Menge Ärger ersparen.

Sollte es aber doch passieren, dass du beispielsweise bei Rewe einen Scan-and-Go-Diebstahl begangen hast und angezeigt wirst, bleib ruhig und handle überlegt:

  1. Mache keine vorschnellen Aussagen gegenüber der Polizei.

  2. Suche dir einen erfahrenen Strafverteidiger für eine Beratung.

  3. Lass deinen Anwalt zunächst Akteneinsicht nehmen.

  4. Besprich mit dem Anwalt das weitere Vorgehen.

Falls du eine Anzeige erhalten hast So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Oft lässt sich bei Ersttätern eine Verurteilung vermeiden. Ein Anwalt kann dir dabei helfen, dass dein Verfahren eingestellt wird oder du zumindest mit einem blauen Auge davonkommst.

Wenn du Kontakt zu einem unserer erfahrenden Partner-Anwälte und Rechtsexperten aufnehmen möchtest, sei es wegen eines Diebstahls an einer SB-Kasse oder beispielsweise wegen eines Diebstahls am Arbeitsplatz kannst du über unsere Online-Plattform ganz einfach einen Termin für eine telefonische Erstberatung vereinbaren.  

Über unsere AutorenNina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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