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Schmerzensgeld nach Auffahrunfall
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Schmerzensgeld nach Auffahrunfall: So gehen Sie vor

Kommt es zu einem Auffahrunfall, entstehen oftmals Blechschäden. Bleiben diese gering, ist der Schaden schnell reguliert. Kommen körperliche Beeinträchtigungen und hohe Reparaturkosten hinzu, müssen die Ansprüche auf finanziellen Ausgleich hingegen mit Nachdruck eingefordert werden. Insbesondere wenn Sie nach einem Auffahrunfall Schmerzensgeld beanspruchen möchten, müssen Sie ausreichende Beweise vorlegen. Mit Hilfe des Schmerzensgeldrechners können sie hier ganz einfach die Höhe Ihrer Entschädigung berechnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schuld eines Auffahrunfalls liegt oftmals beim auffahrenden Verkehrsteilnehmer.
  • Gründe: geringer Abstand, zu hohe Geschwindigkeit, fehlende Aufmerksamkeit.
  • Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld muss gut begründet werden und oft gerichtlich eingeklagt werden.
  • Zur Formulierung einer Schadensanzeige für die gegnerische Versicherung empfiehlt es sich, anwaltliche Unterstützung hinzuzuziehen.

Was gilt als Auffahrunfall?

Ein Auffahrunfall ist schnell geschehen. Einmal kurz nicht hingeschaut und schon klebt man dem Vordermann sprichwörtlich auf der Motorhaube. Ein solcher Auffahrunfall kann im fließenden Verkehr vorkommen, wenn das vordere Auto beispielsweise sehr plötzlich abbremst. Sehr viel häufiger geschieht es jedoch in stockendem Verkehr, wenn allen Verkehrsteilnehmern eine hohe Konzentration abverlangt wird.

Wer trägt bei einem Auffahrunfall die Verantwortung?

Wer bei einem Auffahrunfall als Unfallverursacher gilt, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Sehr häufig wird die Schuld dem auffahrenden Verkehrsteilnehmer übertragen, denn bei Auffahrunfällen gilt der sogenannte „Anscheinsbeweis“. Demnach ist es bei einem solchem Unfall sehr wahrscheinlich, dass der Auffahrende zu schnell gefahren ist, einen zu geringen Abstand zum anderen Fahrzeug hatte oder schlicht nicht aufgepasst hat. Denn hätte der Fahrer hingesehen, den vorgesehenen Abstand und die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten, wäre der Unfall nicht passiert. Da der ganz genaue Hergang des Unfallgeschehens oftmals nicht mehr rekonstruiert werden kann bzw. beide Parteien die Schuld abstreiten, gilt in diesen Fällen zumeist der Anscheinsbeweis.

Wann gilt der Anscheinsbeweis nicht?

Es gibt Ausnahmen, in denen der Vordermann bzw. die Vorderfrau eine Mitschuld oder die Alleinschuld tragen muss. Dazu zählt, wenn die Person ohne einen schwerwiegenden oder vorhersehbaren Grund plötzlich abgebremst hat oder der Bremsvorgang wegen defekter Bremsleuchten nicht angezeigt wurde. Auch ein Grund ist der nicht ersichtliche plötzliche Spurwechsel, wodurch der Hintermann überhaupt erst in Bedrängnis kommt. Um in solchen Fällen die Schuldfrage möglichst einwandfrei zu klären, sollte am Unfallort nichts verändert und möglichst alle Spuren und Schäden gesichert und dokumentiert werden.

Wie werden bei Auffahrunfällen die Schadensersatzansprüche berechnet?

Liegt die Schuld komplett beim Auffahrenden, dann muss dieser als Verursacher des Auffahrunfalls Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld zahlen. Wird hingegen der Person, der auf das Fahrzeug aufgefahren wurde, die Schuld zugesprochen, muss diese den Schaden übernehmen. Grundsätzlich steht dem Geschädigten zu, dass das Fahrzeug wieder in den Zustand versetzt wird, in dem es sich vor dem Unfall befand. Die Versicherung des Schädigers übernimmt hierbei in der Regel den materiellen Schadensersatz wie beispielsweise die Kosten für Reparaturen am Fahrzeug, aber auch Arztkosten für die Behandlung von Unfallopfern. Hinzu kommen zudem alle Kosten, die in Folge des Unfalls entstanden sind, z. B. Abschleppkosten, Kosten für einen Mietwagen oder Gutachterkosten.

Je nach Schwere des Unfalls kann es auch bleibende gesundheitliche Schäden geben, für die der Verursacher des Unfalls aufkommen muss. Unfallopfer haben dann Anspruch auf einen immateriellen Schadensersatz. Das sogenannte Schmerzensgeld kann bei einem Auffahrunfall beansprucht werden, wenn es beispielsweise zu einem Schleudertrauma gekommen ist oder es bleibende Schäden an der Wirbelsäule gibt. Auch psychische Folgeschädigungen wie Konzentrationsprobleme durch Kopfverletzungen oder Panikattacken begründen bei einem Auffahrunfall den Anspruch auf Schmerzensgeld. Solche Unfallfolgen sind grundsätzlich nicht wiedergutzumachen, sollen aber gemäß § 253 BGB durch eine angemessene finanzielle Entschädigung abgegolten werden.

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Was passiert, wenn es nur eine Teilschuld gibt?

Wird einer der beteiligten Personen eine Mitschuld am Auffahrunfall gegeben, so hängt gemäß § 254 BGB die „Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.“ Die Höhe des Schadensersatzes kann sich also um das Mitverschulden der gegnerischen Seite verringern. Es ist auch möglich, dass bei einem solchem Auffahrunfall der Anspruch auch Schmerzensgeld oder Schadensersatz komplett entfällt.

Wie wird die Höhe von Schadensersatzansprüchen bestimmt?

Möchte der Geschädigte eines Auffahrunfalls seinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend machen, muss er der gegnerischen Versicherung selbst die notwendigen Nachweise vorlegen. Deshalb ist es wichtig, direkt am Unfallort mögliche Zeugen von der Polizei befragen zu lassen und das Unfallgeschehen möglichst gut zu dokumentieren.

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Die folgenden Dokumente sollten Sie als Geschädigter zusammenstellen:

  • Unfallprotokoll
  • Auflistung der Schäden: Bei geringen Schäden bis zu 700 Euro kann eine Autowerkstatt das Schadensprotokoll ausfüllen. Bei höheren Summen muss ein Gutachter beauftragt werden.
  • Beschreibung des Unfallherganges und Klarstellung der Schuldfrage
  • Auflistung der Schadensersatzansprüche

Auch als Verursacher eines Unfalls sollte man den Vorgang dokumentieren, um später ggf. Beweise zur eigenen Entlastung zu haben.

Alle Materialien sollten umgehend dem Versicherer des Unfallverursachers per Einschreiben zugesendet werden. Die Ansprüche auf Schadensersatz bei Unfallschäden verjähren erst nach einer Frist von bis zu 30 Jahren. Jedoch gilt eine Frist von zwei Wochen, um den Schaden der Versicherung des Unfallverursachers zu melden.

Die Versicherung des Unfallverursachers wird versuchen, den Anspruch auf Schadensersatz und das eventuelle Schmerzensgeld für den Auffahrunfall möglichst gering zu halten und das Gutachten deshalb anfechten. Daher ist es wichtig, die Dokumentation und das Gutachten formal korrekt und juristisch durchdacht zu formulieren. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, einen Anwalt bei Auffahrunfall für diese Aufgabe sowie für die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung zu beauftragen. Sie sind Opfer eines Auffahrunfalls und möchten Schmerzensgeld einfordern? Oder haben Sie einen Unfall verursacht und benötigen Rat? Dann wenden Sie sich gern an einem KLUGO Partner-Anwalt für Verkehrsrecht, der mit Ihnen die nächsten wichtigen Schritte bespricht.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.