So gehts du dabei vor Schmerzensgeld nach Auffahrunfall

Hast du nach einem Auffahrunfall körperliche oder psychische Schäden davongetragen? Dann solltest du mit einem KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten prüfen, ob du Anspruch auf Schmerzensgeld hast. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist abhängig von vielen Faktoren, die bei der Berechnung miteinfließen.

Kommt es zu einem Auffahrunfall, entstehen oftmals Blechschäden. Bleiben diese gering, ist der Schaden schnell reguliert. Kommen körperliche Beeinträchtigungen und hohe Reparaturkosten hinzu, müssen die Ansprüche auf finanziellen Ausgleich hingegen mit Nachdruck eingefordert werden. Insbesondere wenn du nach einem Auffahrunfall Schmerzensgeld beanspruchen möchtest, musst du ausreichende Beweise vorlegen.

von C. Kürschner
11.11.2024
2 Min Lesezeit

Schmerzensgeld bei Auffahrunfällen Das Wichtigste in Kürze

  • Schuld eines Auffahrunfalls liegt oftmals beim auffahrenden Verkehrsteilnehmer.

  • Gründe: geringer Abstand, zu hohe Geschwindigkeit, fehlende Aufmerksamkeit.

  • Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld muss gut begründet werden und oft gerichtlich eingeklagt werden.

  • Zur Formulierung einer Schadensanzeige für die gegnerische Versicherung empfiehlt es sich, anwaltliche Unterstützung hinzuzuziehen.

Was gilt als Auffahrunfall?

Ein Auffahrunfall ist schnell geschehen. Einmal kurz nicht hingeschaut und schon klebt man dem Vordermann sprichwörtlich auf der Motorhaube. Ein solcher Auffahrunfall kann im fließenden Verkehr vorkommen, wenn das vordere Auto beispielsweise sehr plötzlich abbremst. Sehr viel häufiger geschieht es jedoch in stockendem Verkehr, wenn allen Verkehrsteilnehmern eine hohe Konzentration abverlangt wird.

Wer trägt bei einem Auffahrunfall die Verantwortung?

Wer bei einem Auffahrunfall als Unfallverursacher gilt, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Sehr häufig wird die Schuld dem auffahrenden Verkehrsteilnehmer übertragen, denn bei Auffahrunfällen gilt der sogenannte „Anscheinsbeweis“. Demnach ist es bei einem solchem Unfall sehr wahrscheinlich, dass der Auffahrende zu schnell gefahren ist, einen zu geringen Abstand zum anderen Fahrzeug hatte oder schlicht nicht aufgepasst hat. Denn hätte der Fahrer hingesehen, den vorgesehenen Abstand und die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten, wäre der Unfall nicht passiert. Da der ganz genaue Hergang des Unfallgeschehens oftmals nicht mehr rekonstruiert werden kann bzw. beide Parteien die Schuld abstreiten, gilt in diesen Fällen zumeist der Anscheinsbeweis.

Wann gilt der Anscheinsbeweis nicht?

Es gibt Ausnahmen, in denen der Vordermann bzw. die Vorderfrau eine Mitschuld oder die Alleinschuld tragen muss. Dazu zählt, wenn die Person ohne einen schwerwiegenden oder vorhersehbaren Grund plötzlich abgebremst hat oder der Bremsvorgang wegen defekter Bremsleuchten nicht angezeigt wurde. Auch ein Grund ist der nicht ersichtliche plötzliche Spurwechsel, wodurch der Hintermann überhaupt erst in Bedrängnis kommt. Um in solchen Fällen die Schuldfrage möglichst einwandfrei zu klären, sollte am Unfallort nichts verändert und möglichst alle Spuren und Schäden gesichert und dokumentiert werden.

Wie werden bei Auffahrunfällen die Schadensersatzansprüche berechnet?

Liegt die Schuld komplett beim Auffahrenden, dann muss dieser als Verursacher des Auffahrunfalls Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld zahlen. Wird hingegen der Person, der auf das Fahrzeug aufgefahren wurde, die Schuld zugesprochen, muss diese den Schaden übernehmen. Grundsätzlich steht dem Geschädigten zu, dass das Fahrzeug wieder in den Zustand versetzt wird, in dem es sich vor dem Unfall befand. Die Versicherung des Schädigers übernimmt hierbei in der Regel den materiellen Schadensersatz wie beispielsweise die Kosten für Reparaturen am Fahrzeug, aber auch Arztkosten für die Behandlung von Unfallopfern. Hinzu kommen zudem alle Kosten, die in Folge des Unfalls entstanden sind, z. B. Abschleppkosten, Kosten für einen Mietwagen oder Gutachterkosten.

Schmerzensgeld bei Auffahrunfall Dabei hilft dir der KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte

Je nach Schwere des Unfalls kann es auch bleibende gesundheitliche Schäden geben, für die der Verursacher des Unfalls aufkommen muss. Unfallopfer haben dann Anspruch auf einen immateriellen Schadensersatz. Das sogenannte Schmerzensgeld kann bei einem Auffahrunfall beansprucht werden, wenn es beispielsweise zu einem Schleudertrauma gekommen ist oder es bleibende Schäden an der Wirbelsäule gibt. Auch psychische Folgeschädigungen wie Konzentrationsprobleme durch Kopfverletzungen oder Panikattacken begründen bei einem Auffahrunfall den Anspruch auf Schmerzensgeld. Solche Unfallfolgen sind grundsätzlich nicht wiedergutzumachen, sollen aber gemäß § 253 BGB durch eine angemessene finanzielle Entschädigung abgegolten werden.

Mit der Hilfe eines erfahrenen KLUGO Partner-Anwalts und Rechtsexperten kannst du deine Ansprüche prüfen lassen und zu deinem Recht kommen. Selbst wenn es evtl. vor Gericht gehen sollte, kannst du dich von ihm verteidigen lassen.

Über unsere AutorenChristiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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