Strafbar oder nicht? Telefonnummer weitergeben
Du hast dich strafbar gemacht, weil du eine Telefonnummer weitergegeben hast und steckst jetzt in Schwierigkeiten? Oder bist du Opfer und deine Telefonnummer wurde weitergegeben? Dann solltest du dich von einem Rechtsexperten beraten lassen, um herauszufinden, welche Möglichkeiten du hast.
Es gibt wohl kaum noch einen Menschen, der kein Mobiltelefon besitzt. Mit der Weitergabe unserer Telefonnummer sind wir dabei sehr vorsichtig und geben sie nur den Menschen, von denen wir auch kontaktiert werden möchten. Doch was ist, wenn unsere Handynummer an Dritte weitergegeben wird, ohne dass wir es wissen oder dem zugestimmt haben? Ist das Weitergeben von Handynummern strafbar? Und wie können wir uns wehren?
Telefonnummer weitergeben Das Wichtigste in Kürze
Private Telefon- und Handynummern zählen zu den personenbezogenen Daten und unterliegen dem Datenschutz.
Inhaber einer Nummer müssen zustimmen, wenn diese weitergegeben, gespeichert, verarbeitet oder anderweitig genutzt werden soll.
Wer sich daran nicht hält, verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Wird deine Nummer ohne dein Wissen weitergegeben, kannst du dich rechtlich dagegen wehren.
Darf man Telefonnummern weitergeben?
Private Telefonnummer, egal ob die des Festnetz- oder die des Mobilfunkanschlusses, zählen zu den sogenannten personenbezogenen Daten (vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO) und unterliegen demzufolge dem Datenschutz. Daher muss der Inhaber der jeweiligen Telefonnummer zustimmen, wenn sie gespeichert, genutzt, verarbeitet oder weitergegeben werden soll. Wer dagegen verstößt und mit einer Telefonnummer ohne die Zustimmung des Inhabers auf oben genannte Weise verfährt, macht sich strafbar (vgl. § 238 Abs. Nr. 3 StGB).
Ist das Weitergeben von Telefon- oder Handynummern strafrechtlich relevant?
Wie bereits erwähnt: Ja, das Weitergeben von Handynummer oder Telefonnummern hat eine strafrechtliche Relevanz. Diese begründet sich folgendermaßen: Wird eine Telefonnummer gegen den Willen des Inhabers veröffentlicht, liegt nicht nur ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, sondern auch die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung vor.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung leitet sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (vgl. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG) ab, das jede natürliche Person in Deutschland besitzt. Weil die eigene Telefonnummer zu den personenbezogenen Daten gehört, die das Eigentum der jeweiligen Person sind, ist eine Verwendung oder Weitergabe dieser Daten ohne die Zustimmung des Betroffenen nicht erlaubt.
Grundsätzlich handelt es sich bereits um einen Verstoß gegen den Datenschutz, wenn beispielsweise beim Onlineshopping die Telefonnummer abgefragt wird. Diese Art der Datenerhebung verstößt gegen die geltenden Grundsätze der Datensparsamkeit und Zweckbindung. Bisher haben solche Verstöße allerdings rechtlich kaum Folgen.
Was ist, wenn meine Telefonnummer ohne mein Einverständnis weitergegeben oder veröffentlicht wurde?
Wenn deine Handynummer gegen dein Einverständnis weitergegeben oder veröffentlicht wurde, liegt also ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht sowie gegen Art. 6 DSGV vor. Dabei ist es unerheblich, ob nur deine Nummer oder auch dein Name veröffentlicht wurde.
Doch nun die Frage: Kann man jemanden anzeigen, wenn dieser die eigene Nummer weitergegeben oder veröffentlicht hat? Grundsätzlich ist das möglich, schließlich ist mit der unerlaubten Weitergabe der Telefonnummer ein Straftatbestand erfüllt. Wie sinnvoll es jedoch ist, die unerlaubte Veröffentlichung oder Weitergabe einer Telefonnummer strafrechtlich verfolgen zu lassen, hängt vom Einzelfall ab. Details solltest du beispielsweise mit einem Fachanwalt für Strafrecht besprechen.
Telefonnummer weitergegeben Wie hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte weiter?
Deine Telefon- oder Handynummer wurde ohne dein Wissen weitergegeben, veröffentlicht oder anderweitig genutzt und du möchtest dich dagegen wehren? Dann kontaktiere jetzt einen unserer KLUGO Partner-Anwälte oder Rechtsexperten. In der telefonischen Erstberatung können diese deinen individuellen Fall prüfen und mit dir die nächsten Schritte besprechen.