Gewusst? Das gilt als Urkundenfälschung Anzeige wegen Urkundenfälschung: Was kann ich tun?

Hast du dich der Urkundenfälschung strafbar gemacht oder befürchtest es? So kannst du in unserer KLUGO Erstberatung mit einem Rechtsexperten über deine weiteren Handlungsmöglichkeiten sprechen.

Urkundenfälschung ist ein schwerwiegendes Delikt. Bei einer Urkunde denkst du womöglich so wie viele andere auch an den gefälschten Doktortitel oder das unechte Arbeitszeugnis. Aber wusstest du, dass auch in Sachen Autozulassung eine Anzeige wegen Urkundenfälschung drohen kann? Was als Urkundenfälschung gilt und welche Folgen sie haben kann, erfährst du hier.

von C. Kürschner
18.09.2024
2 Min Lesezeit

Urkundenfälschung Das Wichtigste in Kürze

  • Du begehst eine Urkundenfälschung, wenn du originale Urkunden verfälschst oder unechte Urkunden herstellst.

  • Du machst dich durch das bewusste Nutzen von gefälschten und unechten Urkunden strafbar.

  • Als Urkunden gelten beispielsweise Zeugnisse, Ausweise, TÜV-Plaketten, grüne Plaketten oder auch Preisschilder in Verbindung mit dem jeweiligen Produkt.

  • Die Strafe für Urkundenfälschung liegt bei bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe.

  • Für besonders schwere Urkundenfälschung liegt die Strafe bei zehn Jahren.

  • Die Verjährung der Urkundenfälschung richtet sich nach dem Höchstmaß der Strafe.

Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB Wann ist eine Urkundenfälschung erfüllt?

Um definieren zu können, was eine Urkundenfälschung ist, muss zunächst klar sein, was als Urkunde gilt. Denn bereits darüber kann es Unstimmigkeiten geben. Als eine Urkunde gilt gemäß § 267 Abs. 1 StGB eine verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist. Zudem muss sie einen klaren Aussteller haben. Sind diese drei Voraussetzungen erfüllt, handelt es sich um eine Urkunde.

Eine Urkundenfälschung liegt nach § 267 StGB vor, wenn eine Person eine

  • unechte Urkunde herstellt und/oder

  • echte Urkunde verfälscht und/oder

  • unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht.

Stellst du also eine unechte Urkunde her oder verfälschst ein Original, liegt gleichermaßen eine Urkundenfälschung vor. Zudem machst du dich auch strafbar, wenn du die gefälschte bzw. unechte Urkunde mit dem Wissen über die Täuschung benutzt.

Was sind Beispiele für eine Urkundenfälschung?

Ein klassisches Beispiel für eine Urkundenfälschung ist das Verfälschen von Arbeitszeugnissen. Wer sich eine bessere Position in einem Bewerbungsverfahren verschaffen möchte, kann auf den Gedanken kommen, ein bestehendes Arbeitszeugnis zu verfälschen und als eigenes ausgeben. Neben der Unterschriftenfälschung sehr verbreitet ist das Herstellen von unechten Ausweisen und Pässen, die dann in den Umlauf gebracht werden.

Aber auch hierbei handelt es sich um Urkundenfälschung:

  • TÜV-Plakette gefälscht: Bei einer TÜV-Plakette und dem dazugehörigen Kennzeichen handelt es sich um eine zusammengesetzte Urkunde. Wurde die TÜV-Plakette nicht für das benannte Kennzeichen ausgestellt, aber trotzdem auf diesem angebracht, handelt es sich um eine Urkundenfälschung. Auch das Anbringen von gefälschten grünen Plaketten ist Urkundenfälschung.

  • Gefälschte Fahrkarte: Werden Namen auf Reisepapieren, Daten oder andere Informationen auf Fahrkarten unsachgemäß abgeändert, liegt eine Urkundenfälschung vor.

  • Kleidung falsch etikettieren: Wenn du beispielsweise in einem Geschäft Hemden in eine andere Verpackung mit falschem Etikett steckst, um einen niedrigeren Preis zahlen zu müssen, begehst du eine Urkundenfälschung.

Wann ist eine Urkundenfälschung gleichzeitig Betrug?

Wird eine Urkundenfälschung zur Anzeige gebracht, werden auch weitere, damit einhergehende Straftatbestände geprüft. Wenn durch die Urkundenfälschung Dritte einen Schaden erlitten haben oder sich durch die Tat für den Täter ein Vermögensvorteil bietet, besteht auch der Straftatbestand des Betruges. Sobald die Urkundenfälschung also in einem kriminellen Rahmen vorliegt, geht damit der Betrug einher.

Strafmaß Wie hoch ist die Strafe für eine Urkundenfälschung?

Eine Urkundenfälschung ist immer strafbar und wird gemäß § 267 Abs. 1 StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Es wird im Einzelfall erwogen, ob eine Geldstrafe ausreichend ist. Wie hoch die Geldstrafe für eine Urkundenfälschung ist, hängt u. a. auch von den Einkommensverhältnissen der Person ab.

So erhielt eine Frau eine auf Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit (Urt. v. 13.01.2023, Az. 3510 Js 231422/20), nachdem sie Zeugnisse mit Bestnoten fälschte. Mit diesen bewarb sich die Frau, die nicht das erste juristische Staatsexamen bestand, auf einen Job als Juristin. Bis zum Bemerken des Betruges arbeitete sie 27 Monate in dieser Stellung.

Die Strafe für das Fälschen von Unterschriften bemisst sich an der Schwere des Vergehens. Während der Corona-Pandemie wurden beispielsweise vermehrt Impfausweise gefälscht, um scheinbare Impfnachweise vorzeigen zu können. Zu diesen Fällen zählt ein Mann, der in seinem Impfausweis zwei Impfungen vortäuschte, um ein elektronisches Impfzertifikat zu erhalten. Er wurde angeklagt, schuldig gesprochen und erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro (14.02.2022 - Az. 4 Cs 304 Js 137439/21).

Es gibt also einen Ermessensspielraum, so dass es auch von der Argumentation des Anwalts abhängig sein kann, wie die Staatsanwaltschaft die Schwere der Tat einschätzt. In besonders schweren Fällen, beispielsweise bei Unterschriftenfälschung und Urkundenfälschung im Rahmen von Wirtschaftsbetrug oder Bandenkriminalität, ist auch eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren möglich.

Wann verjährt eine Urkundenfälschung?

Für eine Dokumentenfälschung gilt eine Verjährungsfrist (§ 78 StGB), die sich nach dem Höchstmaß der Strafe richtet. Demzufolge tritt die Verjährung nach fünf Jahren – in besonders schweren Fällen nach zehn Jahren – ein.

Wurdest du wegen einer Urkundenfälschung angezeigt und möchtest du dagegen vorgehen? Dann nutze die Erstberatung durch unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Strafrecht, um dich über deine nächsten Schritte zu informieren. 

Über unsere AutorenChristiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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