Wie geht das? Urlaubsabgeltung bei Krankheit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Bleibt dir dein Arbeitgeber nach der Kündigung noch die monetäre Abgeltung deines Urlaubs schuldig? Dann solltest du nicht zögern und dir Hilfe von einem Rechtsexperten einholen. Dieser unterstützt dich beim Durchsetzen deiner Rechte.
Das Bundesurlaubsgesetz regelt, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat. Weil der Urlaub auch tatsächlich zur Entspannung genutzt werden soll, ist es üblicherweise nicht erlaubt, auf den gesetzlichen Urlaub zu verzichten und dafür einen monetären Ersatz zu erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine sogenannte Urlaubsabgeltung jedoch trotzdem möglich. Hier erfährst du, wann und wie sie berechnet wird.
Urlaubsabgeltung bei Krankheit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das Wichtigste in Kürze
Die Urlaubsabgeltung meint monetären Ersatz für Urlaub, der nicht mehr genommen werden konnte.
Der Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung kann bei Krankheit und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen.
Die Berechnung der Urlaubsabgeltung erfolgt anhand des Bruttogehalts.
Urlaubsabgeltung und Arbeitslosengeld: Eine Urlaubsabgeltung kann dazu führen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
Was ist unter Urlaubsabgeltung zu verstehen?
Unter Urlaubsabgeltung versteht man die finanzielle Vergütung für den noch nicht genommenen Urlaub eines Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wenn ein Arbeitnehmer also zum Beispiel nicht den gesamten ihm zustehenden Urlaub genommen hat und das Arbeitsverhältnis endet, so hat er Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung.
Die Berechnung der Urlaubsabgeltung erfolgt dabei auf Basis des Bruttoentgelts, das der Arbeitnehmer während der Zeit erhalten hätte, in der er seinen Urlaub nicht genommen hat. Dazu wird das Bruttoentgelt des Arbeitnehmers durch die Anzahl der Arbeitstage im Jahr geteilt, um den täglichen Lohn zu erhalten. Dieser Betrag wird dann mit der Anzahl der nicht genommenen Urlaubstage multipliziert, um die Urlaubsabgeltung zu berechnen.
Gut zu wissen: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Eine Urlaubsabgeltung hat also einen Einfluss auf die Zahlung von Arbeitslosengeld.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Zahlung einer Urlaubsabgeltung?
Für eine Urlaubsabgeltung bei Krankheit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Eine Urlaubsabgeltung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn das Arbeitsverhältnis endet, sei es durch Kündigung, Aufhebungsvertrag, Tod des Arbeitnehmers oder durch Erreichen des Rentenalters.
Nicht genommener Urlaub: Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht nur für den Urlaub, den der Arbeitnehmer aus bestimmten Gründen nicht nehmen konnte. Dabei kann es sich um Resturlaub aus dem Vorjahr, nicht genommenen Urlaub wegen Krankheit oder aus anderen Gründen handeln.
Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt der Beendigung: Der Arbeitnehmer muss zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch einen offenen Urlaubsanspruch haben.
Antrag auf Urlaubsabgeltung: Der Arbeitnehmer muss einen Antrag auf Urlaubsabgeltung stellen, um seinen Anspruch geltend zu machen.
Keine tarifvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Ausschlüsse: Es kann sein, dass tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelungen eine Urlaubsabgeltung ausschließen oder beschränken. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
Urlaubsabgeltung Musterschreiben:
Sehr geehrte/r [Name des Arbeitgebers],
hiermit beantrage ich eine Urlaubsabgeltung für den Zeitraum [Zeitraum] in Höhe von [Anzahl] Tagen. Da ich meinen Urlaub aus [Grund für den nicht genommenen Urlaub] nicht nehmen konnte, entsteht für mich gemäß [anwendbares Gesetz/Tarifvertrag/Arbeitsvertrag] ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
Ich bitte Sie, die Urlaubsabgeltung in Höhe von [Betrag] auf mein Konto [Kontonummer] bei der Bank [Name der Bank] zu überweisen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Name des Arbeitnehmers]
Was ist mit der Urlaubsabgeltung bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit?
Auch bei einer längeren Krankheit des Arbeitnehmers kann ein Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung entstehen, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Das heißt: Warst du aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage, deinen Jahresurlaub vollständig zu nehmen, hast du in der Regel bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung für den nicht genommenen Urlaub.
Allerdings sind hierbei einige Besonderheiten zu beachten. In Deutschland gibt es beispielsweise eine gesetzliche Regelung, wonach der Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz am 31. März des Folgejahres verfällt, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub nicht genommen hat. Es gibt aber auch Ausnahmen, z. B. wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nicht in der Lage war, den Urlaub innerhalb dieser Frist zu nehmen. In diesem Fall kann der Urlaubsanspruch bis zu 15 Monate nach Ende des betreffenden Kalenderjahres übertragen werden.
Probleme bei der Urlaubsabgeltung So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter
Wir empfehlen dir, immer die genauen Bedingungen und Regelungen des Arbeitsvertrags, des Tarifvertrags oder des anwendbaren Gesetzes prüfen zu lassen, um deine Anspruchsberechtigung auf eine Urlaubsabgeltung bei Krankheit zu ermitteln. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann dir dabei jederzeit behilflich sein. Gern kannst du auch einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch bei einem KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten vereinbaren.