Ist das erlaubt? Videoüberwachung durch Nachbarn

Selbst nach einem Gespräch mit dem Nachbarn hört er nicht auf, dein Grundstück mit einer Kamera zu überwachen? Dann solltest du einen Anwalt zurate ziehen und dir hilfreiche Informationen für dein weiteres Vorgehen geben lassen. Wir helfen dir in der Erstberatung zu deinem Ziel zu kommen.

Immer mehr Menschen entscheiden sich dazu, ihr Grundstück mit einer Videokamera zu überwachen. Da spricht im Grunde nichts dagegen. Problematisch wird es erst, wenn die Kamera nicht nur das eigene Grundstück, sondern auch das des Nachbarn oder öffentliche Bereiche erfasst. Wenn dein Nachbar dich auf deinem eigenen Grundstück filmt, verstößt er damit gegen dein Persönlichkeitsrecht und du kannst die unerlaubte Videoüberwachung melden.

von N. Haussmann
11.11.2024
2 Min Lesezeit

Videoüberwachung durch Nachbarn Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kamera auf dem eigenen Grundstück ist zulässig, sofern diese nur das eigene Grundstück erfasst.

  • Nachbargrundstücke oder öffentliche Bereiche dürfen keinesfalls mitüberwacht werden.

  • Filmt dein Nachbar dich auf deinem eigenen Grundstück, verstößt das gegen dein Persönlichkeitsrecht.

  • Kommt der Nachbar deiner Bitte nicht nach, die Kamera so auszurichten, dass sie nur sein eigenes Grundstück erfasst, kannst du die unerlaubte Videoüberwachung melden.

Darf ich eine Kamera auf meinem Grundstück aufstellen?

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, eine Kamera auf dem eigenen Grundstück aufzustellen. Wenn diese Kamera beispielsweise dazu dient, Einbrecher fernzuhalten und auch wirklich nur das eigene Grundstück erfasst, ist das vollkommen legitim. Allerdings solltest du auch auf deinem eigenen Grundstück ein Warnschild aufstellen, um Besucher über die Aufzeichnungen zu informieren. Andernfalls verstößt du auch mit einer Videoüberwachung auf dem eigenen Grundstück gegen das europaweite Datenschutzrecht.

Sobald aber das Grundstück von Nachbarn, öffentliche Bereiche oder am Haus vorbeigehende Passanten erfasst werden, ist eine Videoüberwachung nicht gestattet und betroffene Personen können sich gegen die unerlaubten Aufnahmen zur Wehr setzen. Über den Schutz personenbezogener Daten informieren wir dich ausführlich in einem anderen Beitrag.

Warum darf eine Kamera nur das eigene Grundstück erfassen?

Bereits 2010 haben Richter am BGH bestätigt, dass Videoaufnahmen von Personen nur dann gemacht werden dürfen, wenn diese zugestimmt haben (Urteil vom 16.03.2010, Az. VI ZR 176/09). Wird eine Person unwissentlich gefilmt, verstößt das gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG der betreffenden Person.

Auch das Amtsgericht München urteilte am 14.11.2017 ebenso (Az. 172 C 14702/17). Geklagt hatte ein Ehepaar gegen seinen Nachbarn, der mit einer Kamera das Gartentor und Teile der Einfahrt der Kläger überwacht habe. Der Beklagte bekam ein Ordnungsgeld auferlegt, musste die Kosten des Verfahrens tragen und die Kamera so ausrichten, dass sie nur noch Aufzeichnungen vom eigenen Grundstück anfertigt.

Demzufolge gilt: Persönlichkeitsrechte haben absoluten Vorrang und Nachbargrundstücke oder öffentliche Bereiche dürfen von privaten Überwachungskameras nicht gefilmt werden. Begründete Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur im Einzelfall. Beschädigt beispielsweise jemand ständig das vor dem Haus stehende Auto eines Eigentümers, darf dieser unter Umständen zeitweise auch einen kleinen Teil des Bürgersteigs mitüberwachen.

Die Kamera vom Nachbarn zeigt auf mein Grundstück: Wie kann ich die unerlaubte Videoüberwachung melden?

Wenn dein Nachbar dich auf deinem Grundstück filmt und du die unerlaubte Videoüberwachung melden möchtest, hast du verschiedene Möglichkeiten. Entweder informierst du dich bei der Stadtverwaltung, an welcher Stelle du Beschwerde einlegen kannst oder du beantragst mithilfe eines Anwalts einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch nach §§ 823, 1004 BGB analog.

Zuvor kann es sich lohnen, deinen Nachbarn schriftlich darum zu bitten, die Kamera so auszurichten, dass sie nur dessen Grundstück erfasst und vorerst nur damit zu drohen, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn er deiner Aufforderung nicht nachkommen sollte.

Videoüberwachung durch Nachbarn So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte weiter

Dein Nachbar filmt dein Grundstück und du benötigst Hilfe dabei, einen Brief aufzusetzen oder nach erfolgloser Kontaktaufnahme den rechtlichen Weg zu gehen? Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten können dich umfassend unterstützen und mit dir gemeinsam die unerlaubte Videoüberwachung melden.

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Über unsere AutorenNina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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