Was rechtlich gilt, wenn du vorgeladen wirst Vorladung als Beschuldigter: Was muss ich tun?

Wer eine polizeiliche Vorladung erhält, steht zumeist erst einmal unter Schock. Muss ich als Beschuldigter der Vorladung durch die Polizei folgen? Oder kann ich eine Vorladung als Beschuldigter ignorieren, wenn ich nicht aussagen möchte? Erfahre hier, was deine Rechte sind.

von C. Kürschner
07.09.2024
2 Min Lesezeit

Vorladung als Beschuldigter Das Wichtigste in Kürze

  • Einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter musst du nicht folgen und kannst sie somit ignorieren.

  • Ausnahmen: Bei Vorladung zu „Erkennungsdienstlichen Maßnahmen" oder auf ausdrückliche Anordnung der Staatsanwaltschaft.

  • Hole dir immer vorab anwaltlichen Rat ein, um dich bestmöglich vorzubereiten.

Wenn du dir zu deinem individuellen Fall eine Einschätzung einholen möchtest, kannst du in der KLUGO Erstberatung einen Rechtsexperten fragen und dir erste konkrete Handlungsempfehlungen einholen.

Definition Was bedeutet eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter?

Grundsätzlich ist zwischen einer Vorladung als Zeuge und einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter zu unterscheiden. Wer als Zeuge vorgeladen wird, gilt aktuell nicht als verdächtige Person, was sich aber im Laufe eines Prozesses auch ändern kann.

Wenn du als Beschuldigter vorgeladen wirst, dann liegt bereits ein Anfangsverdacht vor und es wird gegen dich als Verdächtigen ermittelt. Mit einer Vorladung sollst du nun die Möglichkeit erhalten, in einem persönlichen Gespräch Aussagen über bestehende Vorwürfe zu tätigen. Die Frage lautet nun: Musst du als Beschuldigter bei der Polizei aussagen?

Das sind deine Rechte Welche Rechte habe ich als Beschuldigter?

Die Frage ist nun, ob du als Beschuldigter der Vorladung durch die Polizei folgen musst. Die Antwort lautet in diesem Fall immer Nein. Als Beschuldigter hast du das Recht, die Aussage ohne Angaben von Gründen zu verweigern. Es bedarf bei der Vorladung als Beschuldigter auch keiner Absage. Diese Weigerung darf dir nicht negativ ausgelegt werden. Zudem darfst du dich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, der dann beispielsweise Einspruch gegen das Vorgehen der Behörden einlegt oder Anträge wie etwa Befangenheitsanträge oder Beweisanträge stellt.

Schweigerecht Warum sollte ich auf eine Aussage gegenüber der Polizei verzichten?

Insbesondere wenn du unschuldig bist, gehst du davon aus, dass du einer Vorladung als Beschuldigter folgen kannst. Du möchtest die Gelegenheit nutzen, um die Polizei von deiner Unschuld zu überzeugen. Dies kann aber auch nachteilig sein. Alle Aussagen, die während eines solchen Termins getätigt werden, werden protokolliert. Es passiert nicht selten, dass diese Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen werden, sodass die gewollte Intention verzerrt wird. So kann eine tatsächlich unschuldige Person durch unbedachte Äußerungen schnell einen Anfangsverdacht verhärten. Deshalb wird auch mutmaßlich unschuldigen Personen geraten, einer Vorladung als Beschuldigter nicht zu folgen.

Erkennungsdienstliche Maßnahmen Gibt es Ausnahmen, in denen die Vorladung verbindlich ist?

Bei einer einfachen Vorladung als Beschuldigter durch die Polizei musst du nicht erscheinen. Du kannst ohne Angabe von Gründen das Erscheinen verweigern. Zumeist erfolgt die Vorladung schriftlich. Sollte dich ein Mitarbeiter der Polizei telefonisch vorladen, kannst du ohne weitere Begründungen auflegen.

Eine Ausnahme bilden Vorladungen zu "Erkennungsdienstlichen Maßnahmen" oder wenn bereits eine ausdrückliche Anordnung der Staatsanwaltschaft vorliegt (§§134, StPO). Aber auch in diesem Fall solltest du nicht unvorbereitet in einen solchen Termin gehen. Auch hier ist es empfehlenswert, dich vorab von einem Fachanwalt für Strafrecht beraten zu lassen.

Folge unseren Ratschlägen Wie sollte ich nach einer Vorladung vorgehen?

Es ist empfehlenswert, dich umgehend an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden. Dieser kann eine Einschätzung abgeben, wie nun weiter zu verfahren ist. Da bereits Ermittlungen gegen dich laufen, muss diese sich auf ein mögliches Strafverfahren vorbereiten. Dafür benötigst du bzw. dein Anwalt genaue Kenntnisse darüber, was dir vorgeworfen wird und welche Beweise bzw. Behauptungen bereits vorliegen.

Liegt ein Anfangsverdacht vor, wird eine Ermittlungsakte angelegt, in der beispielsweise Protokolle von Zeugenaussagen, Kopien von relevanten Unterlagen oder Aktennotizen von den ermittelnden Polizeibeamten gesammelt werden. Gemäß § 147 Abs. 1 StPO kann dir als Beschuldigten keine Akteneinsicht gewährt werden, der Antrag muss von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Mit den Informationen aus der Akte, kann dein Anwalt, dem das Mandat übertragen wurde, einschätzen, ob er eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens bewirken kann. Andernfalls erarbeitet er gemeinsam mit dir eine Strategie für das weitere Vorgehen.

Lass dich also in jedem Fall beraten, bevor du einer Vorladung Folge leistest. Unsere KLUGO Partner-Anwälte für Strafrecht bieten dir dafür eine unverbindliche Erstberatung an.

Über unsere AutorenChristiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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