Das solltest du wissen Wann lohnt es sich, wegen Hundekots Anzeige zu erstatten?

Es riecht streng und ist manchmal unter Laub oder Schnee nicht sofort zu erkennen: Hundekot. Wer dann in einen Haufen tritt, ärgert sich und fragt sich vielleicht, was sich dagegen tun lässt und ob es sich nicht lohnt, wegen des Hundekots Anzeige zu erstatten. Tatsächlich ist das oftmals der Fall.

von C. Kürschner
11.11.2024
2 Min Lesezeit

Anzeige erstatten wegen Hundekot Das Wichtigste in Kürze

  • Das Hinterlassen von Hundehaufen auf öffentlichen Flächen stellt eine Ordnungswidrigkeit (vgl. § 118 OWiG) dar und wird in allen Bundesländern mit Bußgeldern unterschiedlicher Höhe geahndet, die durch das Ordnungsamt auferlegt werden.

  • Wenn nicht anders abgesprochen, ist Hundekot in gemeinschaftlich genutzten Gärten und Anlagen zu entfernen, da ansonsten die Kündigung durch den Vermieter ausgesprochen werden kann.

  • Grundstückbesitzer können Maßnahmen treffen, um Hunde von privaten Flächen fernzuhalten. Zudem hast du Anspruch auf das Entfernen von Hundekot von fremden Hunden durch die Besitzer. Kommen diese der Aufgabe nicht nach, können Eigentümer wegen des Hundekots Anzeige erstatten.

Ist das Liegenlassen von Hundekot eine Ordnungswidrigkeit?

Es gibt kein bundesweites Gesetz, das sich mit dem Thema Hundekot beschäftigt. Jedoch haben die einzelnen Bundesländer Regelungen getroffen und ahnden Hundekot auf öffentlichen Flächen mit Bußgeldern zwischen 10 und 150 Euro. Außerdem können die Gemeinden davon unabhängig die Höhe des Bußgeldes anpassen. Damit ist das Liegenlassen von Hundekot auf öffentlichen Plätzen und an Straßen eine Ordnungswidrigkeit.

Es ist also empfehlenswert, Hundehaufen zu bereinigen, um ein Bußgeld zu verhindern. Wer häufiger dabei erwischt wird, den Hundekot liegenzulassen, muss mit zunehmend höheren Bußgeldern rechnen.

Wann ist das Liegenlassen des Hundekotes eine Straftat?

Eine Straftat kann das Liegenlassen des Hundekotes dann sein, wenn Hundebesitzer den hinterlassenen Haufen ihres Hundes auf einem Spielplatz nicht entfernen. Auf solchen Plätzen gilt grundsätzlich ein Kotverbot, da über diesen der Spielsand mit Würmern kontaminiert werden kann. Gerichte können das Liegenlassen als fahrlässige Umweltgefährdung (vgl. § 326 Abs. 5 StGB) werten (so etwa OLG Düsseldorf Az. 5 Ss 300/90). Die Folge ist eine deutlich höhere Geldstrafe als das Bußgeld.

Welche Strafe droht, wenn man Hundekot im Garten nicht entfernt?

Wer den Hund in den eigenen Garten koten lässt und die Haufen nicht entfernt, handelt grundsätzlich nicht ordnungswidrig. Ist das Ausmaß jedoch extrem und kommt es zu einer Geruchsbelästigung der Nachbarschaft, kann das Ordnungsamt durchaus ein Bußgeld verhängen.

In einem gemeinschaftlich genutzten Garten muss auf das Wohl und die Interessen aller Rücksicht genommen werden. Zudem sind die Rechte des Eigentümers auf die Pflege der Fläche und ggf. auf Einhaltung der Hausregeln zu berücksichtigen. Deshalb sind Hundehaufen umgehend zu entfernen. Geschieht dies nicht, kann dem Mieter fristlos gekündigt werden. So ist es in einem Fall geschehen, der vor dem Amtsgericht Steinfurt ausgetragen wurde. Eine Mieterin hatte ihren Hund im Mietergarten koten lassen und die Haufen nicht entfernt. Nach mehreren gerichtlichen Mahnungen und der beständigen Weigerung, die Haufen zu entfernen, wurde ihr gekündigt. Das Amtsgericht Steinfurt gab dem Vermieter Recht (Az. 4 C 171/08).

Wie kann ich gegen Hundekot auf meinem Grundstück vorgehen?

Ein großes Ärgernis ist es, wenn fremde Hunde den eigenen Vorgarten als Toilette nutzen. Wer Hund und Besitzer auf frischer Tat ertappt, kann diese dazu auffordern, den Kot zu entfernen. Wird dem nicht nachgegangen, kann gegen den Hundebesitzer wegen des Kots eine Anzeige bzw. eine Beschwerde beim zuständigen Ordnungsamt gestellt werden. Für ein Bußgeld muss dem Ordnungsamt jedoch der Verursacher des Hundekots auf dem Privatgrundstück klar nachgewiesen werden, was oftmals schwierig ist. Um Hunde vom eigenen Grundstück fernzuhalten, helfen in allererster Linie Zäune und dichte Hecken.

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Über unsere AutorenChristiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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