Welche Konsequenzen drohen? Wegen Streik nicht zur Arbeit kommen

Bist du wegen Streiks zu spät oder gar nicht zur Arbeit gekommen und daraufhin abgemahnt oder gekündigt worden? Dann solltest du dich von einem Rechtsexperten in unserer KLUGO Erstberatung nach deinen Möglichkeiten erkundigen.

Am 8. Januar haben Landwirte in Deutschland landesweit Straßenblockaden angekündigt, was zu Staus und Verkehrsbehinderungen führen kann. Lies in unserem Beitrag, welche Auswirkungen dies für Arbeitnehmer haben könnte, wenn sie deswegen nicht rechtzeitig zur Arbeit gelangen.

von KLUGO
11.11.2024
3 Min Lesezeit

Wegen Streik nicht zur Arbeit kommen Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Streik kann die Pflicht zur Erbringung von Arbeit entfallen lassen.

  • Arbeitnehmer müssen persönliche Streikfolgen minimieren und ihren Arbeitgeber über Fernbleiben und Verspätung informieren.

  • Ein Streik berechtigt nicht, Urlaub nehmen zu dürfen oder Überstunden abbauen zu können.

Habe ich als Arbeitnehmer Schuld, wenn ich wegen Streik nicht zur Arbeit kommen kann?

Der typische Dienstvertrag, geregelt in § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sieht vor, dass der Arbeitnehmer „zur Leistung der versprochenen Dienste“ verpflichtet ist und der Arbeitgeber „zur Gewährung der vereinbarten Vergütung“. Kommt ein Arbeitnehmer wegen Streik nicht zur Arbeit, erfüllt er seine primäre Leistungspflicht aus dem Arbeitsvertrag nicht.

Nach § 275 BGB entfällt die Pflicht zur Leistung, wenn diese für den Arbeitnehmer, unmöglich ist. Ein klassischer Fall einer solchen Unmöglichkeit ist höhere Gewalt (zum Beispiel Naturkatastrophen oder Vulkanausbruch). Der Bundesgerichtshof definierte höhere Gewalt in einem Reiserechts-Urteil (Az. X ZR 142/15) als ein „von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis“. Auch ein Streik kann darunterfallen.

Bei einem Arbeitnehmer, der weite Strecken mit dem Auto oder Bus zurücklegen muss, wird man ein Verschulden wohl verneinen, wenn er nicht zur Arbeit erscheint. Und er dabei auch nicht auf andere zumutbare Weise zur Arbeitsstätte gelangen konnte. Kommt man jedoch nicht zur Arbeit, weil man sich nicht um bestehende und zumutbare Alternativen gekümmert hat, wird man wohl zumindest ein Mitverschulden bejahen müssen.

Je nach Einzelfall kann es einem Arbeitnehmer zugemutet werden, mit einem Taxi zur Arbeit zu fahren oder andersartige Mehrkosten für die Anfahrt in Kauf zu nehmen.

Welche Konsequenzen drohen, wenn ich nicht zur Arbeit kommen kann oder verspätet ankomme?

Wenn du alles Zumutbare unternommen hast und trotzdem wegen Streik nicht oder zu spät zur Arbeit kommst, musst du allerdings keine Abmahnung oder Kündigung durch deinen Arbeitgeber oder etwaige Schadenersatzforderungen befürchten.

Du solltest aber im Falle einer Verhinderung oder Verspätung diese stets so kurz wie möglich halten und deinen Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren. Im Falle eines unentschuldigten Fernbleibens vom Arbeitsplatz kann dir sonst eine Abmahnung drohen.

Da im deutschen Arbeitsrecht der Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ gilt, kannst du für die Zeit, in der du nicht gearbeitet hast, keine Vergütung verlangen. Wenn du dich auf Unmöglichkeit berufen, entfällt zudem gemäß § 326 Abs. 1 BGB der Anspruch auf die Gegenleistung, also den Arbeitslohn.

Muss mein Arbeitgeber mir Urlaub geben für die Zeit des Streiks?

Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, deinen Erholungsurlaub zu gewähren, weil gestreikt wird. Dies würde die Streiklast auch einseitig auf den Arbeitgeber verlagern. Es ist selbstverständlich nicht verboten, an einem Streiktag Urlaub zu nehmen. Dieser müsste dann aber wie üblich im Vorhinein beantragt werden.

Kann ich als Alternative Überstunden abbauen?

Wenn du wegen eines Streiks nicht oder nicht rechtzeitig zur Arbeit kommst, kannst du dadurch nicht einfach Überstunden abfeiern. Wenn du Überstunden angehäuft hast und durch den Streik weniger gearbeitet hast, ist es möglich, dass dein Arbeitgeber dir auf Nachfrage Überstunden erlässt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Eine entsprechende Absprache mit deinem Arbeitgeber sollte immer schriftlich dokumentiert werden.

Habe ich bei Streik ein Recht auf Homeoffice?

Durch einen Streik hast du nicht automatisch das Recht, vom Homeoffice aus zu arbeiten. Grundsätzlich hängt es von deinem Arbeitsvertrag ab, von welchem Ort aus du deine Arbeitsleistung zu erbringen hast. Du kannst deinen Arbeitgeber jedoch bitten, vom Homeoffice aus arbeiten zu dürfen. Eine entsprechende Erlaubnis solltest du ebenfalls schriftlich dokumentieren.

Wegen Streik nicht zur Arbeit kommen Wie hilft dir dabei ein Anwalt weiter?

Du kamst wegen des Streiks zu spät zur Arbeit oder konntest überhaupt nicht bei deiner Arbeitsstelle erscheinen? Dein Arbeitgeber hat dir daraufhin eine Kündigung oder Abmahnung gegeben? Dann solltest du dir rechtliche Unterstützung holen. KLUGO bietet telefonische Erstberatung im Arbeitsrecht an. Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten helfen dir gerne weiter bei Fragen im Zusammenhang mit Arbeits- und Dienstverträgen.

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