Das solltest du wissen Wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung?
Wird dir eine Sozialwohnung verweigert, obwohl du Anspruch darauf hast oder gibt es Probleme bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins? Dann solltest du einen Rechtsexperten nach einem Rat fürs weitere Vorgehen fragen.
Dass die Mieten in Deutschland explodieren und für viele zum Problem werden, ist kein Geheimnis. Um für finanziell schlechter Gestellte ausreichend Wohnraum zu schaffen, gibt es staatlich subventionierte Wohnungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG). Diese dürfen von Menschen bezogen werden, die einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Wer Anspruch auf einen solchen hat und was beim Antrag zu beachten ist, kannst du hier nachlesen.
Anspruch auf Sozialwohnung Das Wichtigste in Kürze
Sozialwohnungen sind staatlich subventionierte Wohnungen für Menschen mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen.
Wer eine Sozialwohnung beziehen möchte, braucht einen Wohnberechtigungsschein, der bei der zuständigen Behörde beantragt werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Man unterscheidet zwischen dem Wohnberechtigungsschein Typ A und Typ B und verschiedenen Dringlichkeitsstufen, nach denen Menschen mit einer besonderen Lebenssituation bei der Vergabe von Sozialwohnungen bevorzugt behandelt werden.
Die geltenden Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein können von Bundesland zu Bundesland abweichen und müssen bei den Behörden erfragt werden.
Was ist eine Sozialwohnung und wer hat Anspruch darauf?
Sozialwohnungen werden staatlich subventioniert. Das bedeutet, dass Vermieter eine finanzielle Förderung vom Staat erhalten und ihre Wohnungen dafür zu einem marktunterdurchschnittlichen Preis vermieten müssen. Die Mieten werden dabei so angesetzt, dass Vermieter keinen Gewinn erwirtschaften, sondern nur ihre Kosten decken. Ermittelt wird die Höhe dieser sogenannten Kostenmiete von den jeweils zuständigen Behörden und muss vom Vermieter eingehalten werden. Ebenso ist eine Mieterhöhung nicht zugelassen.
Doch wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung? Gemietet werden dürfen Sozialwohnungen nur von Mieter, die einen Wohnberechtigungsschein haben. Beantragt werden kann ein solcher Wohnberechtigungsschein unter folgenden Voraussetzungen beim zuständigen Wohnungs- oder Bezirksamt: Antragssteller müssen volljährig sein, einen festen Wohnsitz in Deutschland haben oder eine mindestens einjährige Aufenthaltsgenehmigung vorweisen können und über ein Haushaltseinkommen unterhalb der geltenden Einkommensgrenze verfügen.
Was ist die Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein?
In der Regel gelten bei Sozialwohnungen die Einkommensgrenzen gemäß § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz. Diese können aufgrund von Sonderregelungen der einzelnen Bundesländer allerdings abweichen. Zusätzlich sind bei der Berechnung des Bruttojahreseinkommens verschiedene Freibeträge und bestimmte abziehbare Kosten, beispielsweise für die Kinderbetreuung und die Kranken- und Pflegeversicherung, zu beachten.
Wenn du wissen möchtest, ob du Anspruch auf eine Wohnung mit Wohnberechtigungsschein hast, solltest du also bei der für dich zuständigen Behörde nachfragen.
Bekomme ich mit Wohnberechtigungsschein automatisch eine Sozialwohnung?
Wer einen Wohnberechtigungsschein erhalten hat, hat nicht automatisch Anspruch auf eine Sozialwohnung. Zunächst muss zwischen dem Typ-A-WBS und dem Typ-B-WBS unterschieden werden: Einen Wohnberechtigungsschein Typ A erhältst du, wenn du alle Kriterien für einen Wohnberechtigungsschein erfüllst.
Liegt dein Einkommen knapp über der Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein, erhältst du wahrscheinlich einen Typ-B-WBS. Mit einem solchen musst du dich selbst um eine Wohnung kümmern. Bei mehreren Interessenten dürfen Vermieter selbst entscheiden, wem sie den Zuschlag geben.
Beim Typ-A-WBS werden die Wohnungen direkt über die zuständige Behörde nach Verfügbarkeit vermittelt.
Welche Dringlichkeitsstufen gibt es beim WBS und wie werden sie festgelegt?
Es gibt verschiedene WBS-Dringlichkeitsstufen, da mehr Sozialwohnungen nachgefragt werden, als vorhanden sind. Demnach werden Menschen mit einer bestehenden Dringlichkeit für eine Wohnung aufgrund einer besonderen Lebenssituation bevorzugt behandelt. Alleinerziehende, Schwangere oder Behinderte erhalten beispielsweise einen WBS mit höherer Dringlichkeit als eine Familie mit schulpflichtigen Kindern.
Auch Menschen mit drohender Obdachlosigkeit, beispielsweise wegen einer erfolgten Eigenbedarfskündigung, werden von den Behörden bevorzugt behandelt.
Anspruch auf Sozialwohnung So hilft dir ein Rechtsexperte weiter
Vielen Menschen ist nicht klar, ob und wann genau sie Anspruch auf eine Sozialwohnung haben und wie sie am besten vorgehen müssen, wenn es eilt. In solchen Fällen ist eine Beratung bei einem erfahrenen und kompetenten Experten Gold wert.
Unsere KLUGO Rechtsanwälte und Rechtsexperten stehen dir jederzeit zur Verfügung, wenn du eine mietrechtliche Frage hast oder es Probleme beim Beantragen eines Wohnberechtigungsscheins gibt. Nimm einfach Kontakt zu uns auf und nutze unsere kostenlose telefonische Erstberatung.