Mithilfe unseres Abfindungsrechners Abfindungshöhe bei Kündigung berechnen

Mit unserem Abfindungsrechner kannst du eine erste Einschätzung deiner Abfindungshöhe erhalten. Wenn du ein genaues Ergebnis möchtest, solltest du einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten fragen. Dieser kann dir auch beim Aushandeln einer höheren Abfindung helfen.

Oftmals, wenn dein Arbeitsverhältnis beendet wird, bekommst du als Arbeitnehmer eine Abfindung. Es gibt aber auch einige Fälle, in denen du eine Abfindung gerichtlich erstreiten kannst. Berechne mit unserem Abfindungsrechner deine voraussichtliche Abfindungshöhe.

von KLUGO
11.11.2024
5 Min Lesezeit

Abfindungshöhe bei Kündigung Das Wichtigste in Kürze

  • Die Abfindungshöhe handelst du mit deinem Arbeitgeber aus.

  • Mit unserem Abfindungsrechner kannst du deine Abfindungshöhe herausfinden.

  • Grundsätzlich besteht für dich kein Anspruch auf eine Abfindung – es gibt jedoch Ausnahmen.

  • Prüfe das Abfindungsangebot deines Arbeitgebers genau.

  • Ein Anwalt kann dir helfen eine höhere Abfindung zu erzielen.

Was kann ich tun, um eine hohe Abfindung zu erhalten?

In einigen Ausnahmefällen hast du einen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung. Das kann zum Beispiel der Fall bei einer betriebsbedingten Kündigung sein. Doch auch wenn du keinen Anspruch hast, stehen deine Chancen gut, bei einer Kündigung eine hohe Abfindung mit deinem Arbeitgeber auszuhandeln. In der Regel sind Arbeitgeber gewillt, eine Abfindung zu zahlen, um dadurch weitere Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung einer Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich nicht. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn Abfindungsregelungen z. B. in einem Sozialplan, einem Tarifvertrag oder Individualverträgen vorgesehen sind. Außerdem kann Ihnen Ihr Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung unter Verweis auf § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anbieten. In welcher Höhe eine Abfindung in den genannten Ausnahmefällen gezahlt wird, ist abhängig von den Verhandlungen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber.

Christoph Lattreuter Rechtsanwalt
Christoph Lattreuter

Auch die Rechtmäßigkeit deiner Kündigung hat selbstverständlich Einfluss auf deine Verhandlungsposition. Lass diese unbedingt von einem Rechtsexperten auf Wirksamkeit prüfen.

Handle sofort

Innerhalb einer Frist von drei Wochen kannst du eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Verpasse diese Frist nicht – andernfalls gilt deine Kündigung als rechtmäßig.

Ein Kündigungsschutzprozess stellt für deinen Arbeitgeber ein schwer kalkulierbares Risiko dar – daher ist auch ihm daran gelegen, diesen zu vermeiden. Um eine Abfindung zu erhalten, ist es in keiner Weise erforderlich, dass deine Kündigung auch tatsächlich unwirksam ist. Die Chancen für die Verhandlung einer hohen Abfindung oder gar einer Weiterbeschäftigung stehen für dich in den meisten Fällen also gut.

Prüfe das erste Angebot deines Arbeitgebers gut

Du musst das erste Angebot deines Arbeitgebers nicht direkt annehmen. Verschaffe dir zuerst Klarheit über deine Verhandlungsposition und prüfe mithilfe unserer Tipps oder mit einem unserer Partner-Anwälte und Rechtsexperten in einer kostenlosen telefonischen Erstberatung, ob die Abfindungshöhe angemessen ist.

Kann ich über die Abfindungshöhe verhandeln?

Grundsätzlich gilt: Du hast keinen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung – hier erwächst also nicht automatisch bei einer Kündigung durch deinen Arbeitgeber eine Forderung. Dennoch wird diese in vielen Fällen vereinbart: Die Abfindungshöhe ist dabei das Ergebnis der Verhandlungen und der Gespräche zwischen deinem Arbeitgeber und dir.

In bestimmten Situationen kann es darüber hinaus sogar einen Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung geben: Diese Möglichkeit sollte immer geprüft werden – bei Unklarheiten ist die Unterstützung durch einen Anwalt bei Abfindung empfehlenswert.

Ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung kann sich aber auch gewohnheitsrechtlich ergeben: Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn alle Mitarbeiter, die per Kündigung aus dem Unternehmen ausscheiden, eine Abfindung erhalten. In diesem Fall kannst du dich auf diese Praxis berufen und ebenfalls eine Abfindung von deinem Arbeitgeber einfordern.

Oder aber du erhältst einen Aufhebungsvertrag und bist schwer zu kündigen. In diesem Fall bist du in einer guten Verhandlungsposition und kannst mit etwas Geschick eine hohe Abfindung verhandeln. Aber auch wenn du einen Aufhebungsvertrag anfechten möchtest nach der Unterzeichnung, weil dieser unwirksam ist, hast du gute Chancen auf eine Abfindung.

Bei der Höhe einer Abfindung ist zu unterscheiden, ob du gerichtlich oder außergerichtlich in die Verhandlungen einsteigst.

Solltest du dir unsicher sein, ob du einen Anspruch auf eine Abfindung hast, lass dies frühzeitig von einem Anwalt prüfen. Auch wenn dir dein Arbeitgeber bereits ein Angebot gemacht hat, nimm dies nicht ohne vorherige Prüfung an. Bei allen individuellen Fragen rund um eine Abfindung und die Abfindungshöhe beraten dich unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten sofort und kompetent in einer telefonischen KLUGO Erstberatung.

Wie kann ich die Abfindungshöhe berechnen?

Die voraussichtliche Höhe deiner Abfindung kannst du ganz einfach mit dem Abfindungsrechner weiter unten berechnen. Sowohl in außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Verhandlungen geht man zunächst von der Regelabfindung aus. Diese sieht zwischen 0,5 und 1,0 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr vor. Daneben ergeben sich weitere Kriterien, die sich auf die Höhe der Abfindung auswirken können. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit deiner Weitervermittlung auf dem Arbeitsmarkt, deine bereits bestehenden Unterhaltspflichten oder dein Alter.

Aus der Regelabfindung ergeben sich unterschiedliche Rechenbeispiele bei einem angenommenen Bruttomonatsgehalt von 4.000 Euro:

  • 1 Beschäftigungsjahr: 2.000 Euro

  • 5 Beschäftigungsjahre: 10.000 Euro

  • 10 Beschäftigungsjahre: 20.000 Euro

  • 20 Beschäftigungsjahre: 40.000 Euro

Abfindungsrechner

Nutze unser kostenloses Tool, um deine voraussichtliche Abfindungshöhe herauszufinden. Ein genaueres Ergebnis kann dir jedoch nur ein Rechtsexperte geben. Diesen erreichst du in unserer Erstberatung.

400€ 9000€
0 50
Anhand Fünftelregelung Übliche Abfindung

Arbeitgeber zahlen nicht gerne

Arbeitgeber versuchen nicht selten, die Abfindungshöhe zu ihren Gunsten nach Möglichkeit zu reduzieren – oft am Rande des rechtlich Zulässigen, denn regelmäßig hegen Arbeitgeber dabei die Hoffnung, den betroffenen Arbeitnehmern zustehende Ansprüche nicht zu gewähren.

Diese sind zum Beispiel:

  • Einmalzahlungen in Form von Gratifikationen oder Prämien

  • Vergütung für bereits geleistete Überstunden

  • Zahlung von Urlaubsentgelt

  • Falsche Angabe der Kündigungsfrist

Abfindungsanspruch bei einer betriebsbedingten Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt regelmäßig aufgrund von Umständen, die mit dem Unternehmen selbst zusammenhängen. Das kann beispielsweise eine Standortverlagerung sein oder aber auch ein dramatischer Rückgang in der Auftragslage, der sich auf das gesamte Unternehmen auswirkt. Die arbeitsrechtliche Praxis zeigt, dass es dann fast immer zu einer Kündigungsschutzklage kommt, die auf die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers abzielt. Dein Arbeitgeber kann dies aber durch die außergerichtliche Vereinbarung einer Abfindungszahlung vermeiden - immerhin sieht er sich bei einem Kündigungsschutzprozess dem Risiko ausgesetzt, per Urteil das gesamte Verfahren zu verlieren. Um dieses unkalkulierbare Risiko auszuschließen, ist die Zahlung einer Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung in der Regel das Mittel der Wahl.

KLUGO Tipp:

Bei einer betriebsbedingten Kündigung nach § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (kurz: KSchG) entsteht sogar kraft Gesetzes ein Anspruch auf Abfindung in Höhe eines halben Brutto-Monatsverdienstes pro Jahr der Beschäftigung.

Abfindungshöhe bei einer betriebsbedingten Kündigung

Je nach Kündigungsinteresse deines Arbeitgebers wird er zu einer höheren Abfindung bereit sein. Sollte es deinem Arbeitgeber dazu noch schwerfallen, deine Kündigung ausreichend zu begründen, und hätte eine mögliche Kündigungsschutzklage von dir gute Aussichten auf Erfolg, ist dein Arbeitgeber oft bereit, mehr als die Regelabfindung zu zahlen. Bei einer sehr kurzen Beschäftigung im Unternehmen hingegen dient dir die Regelabfindung als Einstiegshilfe in mögliche Verhandlungen über eine Abfindung.

Bei der gerichtlichen Auflösung deines Arbeitsverhältnisses kann es gemäß § 9 Abs. 1 KSchG ebenfalls zur Zahlung einer Abfindung kommen.

Das ist dann der Fall, wenn das Arbeitsgericht in dem Kündigungsschutzprozess zu folgenden Ergebnissen kommt:

  • Deine Kündigung war nach den Maßstäben des Kündigungsschutzgesetzes sozial ungerechtfertigt.

  • Du möchtest das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen ODER aber dein Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis endgültig auflösen, da die betrieblichen Umstände eine Fortsetzung deines Arbeitsverhältnisses nicht hergeben.

Zusammenfassung:

Eine Abfindung kannst du sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich erstreiten. Dabei begründet eine lange Beschäftigungszeit eine gute Verhandlungsbasis. Es lohnt sich, in die Verhandlungen einzusteigen und es deinem Arbeitgeber nicht zu einfach zu machen.

Muss die Abfindung versteuert werden?

Im Zusammenhang mit einer Abfindung solltest du natürlich auch immer die steuerrechtlichen Aspekte im Hinterkopf haben. Abfindungen sind als außerordentliche Einkünfte zu versteuern. Hierbei hilft dir jedoch die Fünftelregelung, durch die du Steuern sparen kannst.

Versteuerung einer Abfindung mit Fünftelregelung

§ 34 des Einkommensteuergesetzes beschreibt die Fünftelregelung, nach der die Abfindung durch fünf geteilt wird und jeder Anteil einzeln besteuert wird. Anschließend werden die fünf einzelnen Beträge zusammengerechnet.

Müssen für die Abfindung Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden?

Die Abfindung, die du als Entschädigung für den Verlust deines Arbeitsplatzes erhältst, ist sozialversicherungsfrei. Es werden keine Arbeitnehmerbeiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung von der Abfindung abgezogen und es werden keine Arbeitgeberanteile fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob die Abfindung steuerpflichtig ist oder nicht. Auch auf die Höhe der Abfindung kommt es nicht an. Mehr erfährst du in unserem Beitrag Sozialversicherungsabgaben bei Abfindung.

Abfindungshöhe bei: Aufhebungsvereinbarung und Abwicklungsvereinbarung

Es gibt zwei unterschiedliche Vereinbarungen - die Aufhebungsvereinbarung und die Abwicklungsvereinbarung. Während die Aufhebungsvereinbarung selbst das Arbeitsverhältnis beendet und rechtlich der Kündigung gleichgestellt ist, regelt die Abwicklungsvereinbarung die Folgen eines beendeten Arbeitsverhältnisses. Dies kann sich zum Beispiel durch eine Kündigung, aber auch durch das Auslaufen einer befristeten Tätigkeit ergeben.

Unterschiedliche Vereinbarungen:

  • Außergerichtliche Aufhebungsvereinbarungen

  • Abwicklungsvereinbarungen

Inhaltlich unterscheiden sich die Vereinbarungen nicht - für dich als Arbeitnehmer ist es aber wichtig zu wissen, dass bei einem Aufhebungsvertrag die Abfindungshöhe maßgeblich durch deine Mitwirkung an der Vereinbarung bestimmt wird. Je nach Verhandlungsgeschick ist es daher durchaus möglich, außergerichtlich eine hohe Abfindung zu erzielen. Solltest du einen besonderen Kündigungsschutz genießen oder hast du eine besondere Wichtigkeit für das Unternehmen und bist du bereits seit längerer Zeit dort beschäftigt (Stichwort Betriebszugehörigkeit), wird es deinem Arbeitgeber schwerfallen, eine Kündigung zu begründen. Somit hast du eine gute und vor allem starke Position zum Verhandeln.

Du solltest dich also nicht mit weniger zufriedengeben und es deinem Arbeitgeber somit nicht leicht und damit auch kostengünstig machen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Für den Fall, dass du eine Kündigungsschutzklage gewinnen würdest, hätte dein Arbeitgeber einen deutlich höheren Kostenaufwand und wird somit anstreben, sich mit dir zu einigen. Verhandele also eine deiner Position, Fähigkeiten und Person angemessene Abfindung.

Wenn das Arbeitsverhältnis endet, weil du und dein Arbeitgeber eine Aufhebungsvereinbarung schließen, gerade um einer betriebsbedingten Kündigung zuvorzukommen, ist eine Abfindungsvereinbarung für dich sehr wichtig. In diesem Fall muss die Aufhebungsvereinbarung eine Abfindung von bis zu 0,5 Monatsgehältern für jedes Jahr deines Arbeitsverhältnisses beinhalten. Unterzeichnest du den Aufhebungsvertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, riskierst du eine Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld! In Fällen dieser Art solltest du dich unbedingt beraten lassen, um Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden.

KLUGO Tipp:

Wenn bei dir eine Verhandlung zum Thema Abfindung ansteht, macht es Sinn, dich beraten zu lassen. So kannst du herausfinden, welche Punkte deine Position in der Verhandlung stärken.

Bist du unsicher, wie hoch deine Abfindung ausfallen könnte oder suchst du Hilfe bei der Verhandlung? In der telefonischen Erstberatung erhältst du von einem Fachanwalt sofort eine erste Einschätzung deiner Abfindungshöhe. Bei Bedarf prüfen unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten auch deine Kündigung auf Wirksamkeit.

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