Welche sind zulässig? Gründe für eine Abmahnung
Hast du eine Abmahnung erhalten oder möchtest du eine formulieren und fragst dich, ob die Gründe für eine Abmahnung reichen? Dann kannst du dies für deinen individuellen Fall mit einem KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten in der Erstberatung besprechen.
Eine Abmahnung darf nur dann ausgesprochen werden, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt. Dein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, vor einer Abmahnung die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Für leichte Vergehen nutzen Arbeitgeber daher meist die formlose Rüge, während bei schwereren Vergehen die formale Abmahnung folgt. Die möglichen Gründe dafür sind vielfältig. Erfahre hier mehr dazu.
Gründe für eine Abmahnung Das Wichtigste in Kürze
Es gibt eine Vielzahl an Gründen für eine Abmahnung.
Sowohl du als Arbeitnehmer als auch dein Arbeitgeber könnt beide wegen Vertragsverstößen den anderen abmahnen.
Zulässige Abmahngründe sollten zuvor geprüft werden - ansonsten kann nur gerügt werden.
Die Abmahnung dient der Vorbereitung einer Kündigung, wenn sich keine Besserung einstellt.
Die KLUGO Rechtsexperten und Partner-Anwälte beraten dich gerne rund um das Thema Abmahnung und helfen dir herauszufinden, ob die hervorgebrachten Abmahngründe die Abmahnung rechtfertigen.
Wann kann eine Abmahnung ausgesprochen werden?
Welche Gründe es im Arbeitsrecht für eine Abmahnung gibt, hängt davon ab, ob die abmahnende Person dein Arbeitgeber ist oder ob du selbst ihn abmahnen willst. Meistens werden Abmahnungen durch Arbeitgeber ausgesprochen, die ihre Arbeitnehmer damit auf ein Fehlverhalten hinweisen und eine Verbesserung erreichen möchten. Aber auch du als Arbeitnehmer hast das Recht, im Falle eines Vertragsverstoßes deinen Arbeitgeber abzumahnen. Die Gründe, die für eine Abmahnung infrage kommen, sind vielfältig. Dennoch gilt, dass hier die Verhältnismäßigkeit zu wahren ist: Kleine Vergehen können auch mit einer formlosen Rüge abgestraft werden, während schwerere Verstöße eher eine Abmahnung rechtfertigen. Da eine Abmahnung immer einen rechtswirksamen Charakter haben muss und der Vorbereitung einer Kündigung dient, sind die Anforderungen unweigerlich höher.
Welche Gründe haben Arbeitgeber für eine Abmahnung?
Die möglichen Gründe für eine Abmahnung des Arbeitnehmers sind vielfältig. Aber dennoch ist nicht jedes Vergehen am Arbeitsplatz auch gleich ein Grund für eine Abmahnung. Es muss sich ganz konkret um einen Verstoß gegen eine Vereinbarung aus dem Arbeitsvertrag handeln – oder um einen möglichen Straftatbestand.
Als Gründe, wegen derer dein Arbeitgeber dich abmahnen darf, gelten:
Krankheit nicht mitgeteilt
Keine Krankmeldung eingereicht / nicht rechtzeitig eine Krankmeldung eingereicht
Unentschuldigtes Fehlen
Arbeitsverweigerung
Arbeitszeitbetrug
Alkohol am Arbeitsplatz
Unerlaubte Nebentätigkeiten ausgeführt
Überstunden verweigert
Fehlverhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden (z. B. Anschreien)
Private Nutzung des Internets
Schlechtleistung
Rauchen ohne Genehmigung
Störung des Betriebsfriedens
Verspätungen
Diebstahl von Unternehmensgütern
Eine Abmahnung ist grundsätzlich verhaltensbedingt begründet. Häufige Gründe für eine Abmahnung sind Alkohol am Arbeitsplatz, Diebstahl, Arbeitsverweigerung oder ständige Unpünktlichkeit. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, die Sie für unbegründet halten, sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten.
Jan Reilbach Rechtsanwalt
Aber Achtung: Bei einigen der Gründe für eine Abmahnung handelt es sich zusätzlich um einen Straftatbestand, zum Beispiel um Diebstahl. In diesem Fall hat dein Arbeitgeber unter Umständen sogar das Recht, eine sofortige Kündigung auszusprechen, ohne dich vorher abmahnen zu müssen. Zudem kann bei derartigen Vergehen ein Strafverfahren eingeleitet werden, aus dem weitere Rechtsfolgen resultieren können.
KLUGO Tipp:
Es gibt schlimme und weniger schlimme Vergehen, die eine Abmahnung rechtfertigen. Wenn du eine Abmahnung erhältst, sollst du durch deinen Arbeitgeber darauf hingewiesen werden, dass dieses Verhalten unangebracht ist und sich nicht wiederholen darf. Dennoch hat eine Abmahnung vor allem eine abschreckende Wirkung, die eine Klärung des Sachverhalts zur Zufriedenheit beider Seiten bezwecken soll. Veränderst du dein Verhalten nicht, darf dein Arbeitgeber dich kündigen.
Welche Gründe habe ich als Arbeitnehmer für eine Abmahnung?
Auch im gegenteiligen Fall darf eine Abmahnung erfolgen, denn dein Arbeitgeber hat sich ebenso an die vertraglich vereinbarten Pflichten zu halten wie du als Arbeitnehmer. Ob es sinnvoll ist, deinen Arbeitgeber abzumahnen, hängt immer vom konkreten Fall ab. Dennoch lässt sich auch mit einer solchen Abmahnung eine Kündigung rechtfertigen.
Mögliche Gründe für eine Arbeitgeberabmahnung sind:
Ausbleibende oder nicht termingerechte Zahlung des Entgelts.
Dein Arbeitgeber kürzt den Lohn ohne Angabe von Gründen.
Vereinbarte Spesen und Zuschläge werden nicht gezahlt.
Dein Arbeitgeber verlangt Überstunden, die im Arbeitsvertrag nicht geregelt wurden.
Mobbing durch deinen Arbeitgeber.
Sexuelle Belästigung durch Vorgesetzte.
Sexuelle Belästigung durch Kollegen, wobei dein Arbeitgeber nicht schützend eingreift.
Auch diese Gründe für eine Abmahnung wirken kündigungsvorbereitend (sog. Warnfunktion). Das heißt: Mahnst du deinen Vorgesetzten ab und setzt dieser die gewünschten Veränderungen nicht um, besteht für dich die Möglichkeit zur Kündigung. Auch hier handelt es sich bei einigen Punkten um mögliche Straftatbestände, die du zusätzlich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht bewerten lassen solltest. Dazu zählt zum Beispiel die sexuelle Belästigung, die grundsätzlich nicht nur abgemahnt, sondern auch angezeigt werden kann.
KLUGO Tipp:
Bevor du deinen Vorgesetzten abmahnst, solltest du gründlich prüfen, ob die Gründe für die Abmahnung dafür ausreichend sind. Dafür kann es sich lohnen, Rücksprache mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu halten.
Wann sollte ich von einer Abmahnung absehen?
Nicht jeder Vertragsverstoß rechtfertigt auch automatisch eine Abmahnung. Zwar ist rechtlich nicht genau definiert, welche Gründe für eine Abmahnung notwendig sind, doch oftmals hilft es schon, das direkte Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen. Auch wenn die möglichen Gründe für eine Abmahnung nicht ausreichen, solltest du stattdessen des Betriebsfriedenswillen wegen ein Gespräch mit deinem Arbeitgeber ersuchen. Falls du selbst eine Abmahnung von deinem Arbeitgeber erhalten hast, solltest du zuerst Ruhe bewahren und dir rechtlichen Rat in unserer KLUGO Erstberatung holen.
Wann ist eine Abmahnung unwirksam?
Die formalen Anforderungen an eine Abmahnung sind hoch. So muss detailliert auf die Art des Verstoßes, den genauen Zeitpunkt und die möglichen Konsequenzen im Wiederholungsfall hingewiesen werden. Fehlt einer dieser Punkte in der Abmahnung, ist die Abmahnung unwirksam. Das gilt auch dann, wenn du nicht klar kommunizierst, dass es sich um eine Abmahnung handelt.
Wenn du eine Abmahnung schreiben möchtest, solltest du dich daher im Vorfeld genau mit den rechtlichen Anforderungen befassen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dir dabei helfen, eine rechtssichere und wirksame Abmahnung zu formulieren – und so auch im Klagefall die Chancen erhöhen, dein eigenes Recht durchzusetzen.
KLUGO Tipp:
Wenn schon auf den ersten Blick ersichtlich ist, dass du eine unwirksame Abmahnung erhalten hast, solltest du unbedingt darauf achten, die Abmahnung nicht anzunehmen. Unterschreibst du die Abmahnung dennoch, kann dies vor dem Arbeitsgericht als mögliches Schuldeingeständnis gewertet werden.
Du planst eine Abmahnung Wie kann mir ein Anwalt helfen?
Der Anwalt kann prüfen, ob die Gründe tatsächlich für eine Abmahnung ausreichen.
Er prüft auf Wirksamkeit und Berechtigung einer Abmahnung.
Er kann dich dabei unterstützen, eine Abmahnung an deinen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu formulieren.
Nutze unsere telefonische Erstberatung, bei der wir dich mit unseren Partner-Anwälten und Rechtsexperten verbinden, um eine erste Einschätzung zum Sachverhalt zu erhalten. Im Anschluss entscheidest du selbst, ob du eines unserer Beratungspakete buchen möchtest, um die weitere Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu nutzen.