So geht´s Fehler im Arbeitszeugnis erkennen
Bist du mit deinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden, aber dein Arbeitgeber weigert sich, es zu verbessern? Oder möchtest du dein Arbeitszeugnis auf Fehler prüfen lassen?
Dann solltest du einen ersten Kontakt zu einem KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten in der Erstberatung herstellen. Dieser Rechtsexperte kann dir erste Erfolgschancen und Handlungsempfehlungen an die Hand geben. Im Anschluss kannst du mit ihm eine eventuelle Prüfung vereinbaren.
Ein Arbeitszeugnis ist immer ein komplexes Unterfangen. Neben den vielen rechtlichen Bestimmungen gibt es häufig Probleme mit fehlerhaften Arbeitszeugnissen. Dieser Beitrag soll einen Überblick über mögliche Fehlerquellen und deren Korrektur geben.
Fehler im Arbeitszeugnis erkennen Das Wichtigste in Kürze
Ein faires Arbeitszeugnis muss wohlwollend sowie klar geschrieben sein und Formulierungen enthalten, die deiner tatsächlichen Leistung entsprechen.
Es gibt unterschiedliche Fehlerquellen im Zeugnis, welche du unbedingt überprüfen solltest.
Zu möglichen Fehlerquellen gehören zum Beispiel: Formfehler, inhaltliche Fehler und Fehler im Aufbau.
So gehst du vor, wenn du Fehler im Arbeitszeugnis vermutest
Solltest du das Gefühl haben, dass dein Zeugnis fehlerhaft ist, ist es ratsam das Arbeitszeugnis von einem Anwalt überprüfen zu lassen.
Such zusätzlich das persönliche Gespräch mit deinem Arbeitgeber.
Oft können sich missverständliche Formulierungen im Arbeitszeugnis einschleichen, ohne dass es deinem Arbeitgeber bewusst ist.
Lehnt dein Arbeitgeber die Korrektur deines Arbeitszeugnisses ab, lege schriftlich Widerspruch ein.
Sollten Sie in Ihrem Arbeitszeugnis Fehler finden, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Idealerweise korrigieren Sie zusammen das fehlerhafte Zeugnis und legen gemeinsam die Formulierungen fest.
Jochen Dotterweich Rechtsanwalt
Verschiedene Arten von Fehlern im Arbeitszeugnis
Arbeitszeugnisse bieten einen schier unerschöpflichen Fundus an Fehlerquellen, der sich in zwei Kategorien unterteilen lässt: die formalen und die inhaltlichen Mängel. Die Beurteilung, ob ein inhaltlicher Fehler vorliegt, stellt oft eine Gratwanderung dar. Bereits Nuancen in der Wortwahl können entscheidend sein und dafür sorgen, dass das Arbeitszeugnis fehlerhaft wird. Grundsätzlich verbietet das deutsche Arbeitsrecht Negativbeurteilungen und sieht eine Verpflichtung deines Arbeitgebers vor, ein wohlwollendes Zeugnis zu verfassen, das deinem beruflichen Werdegang zumindest nicht schadet.
Um dieses Verbot zu umgehen, hat sich unter Arbeitgebern mittlerweile eine Art Geheimcode entwickelt: Mit scheinbar neutralen oder sogar positiven Formulierungen kann so eine abschätzige Aussage über dich als Arbeitnehmer getroffen werden. Hier findest du Hilfe bei der Erkennung von Codes, bzw. Formulierungen in Ihrem Arbeitszeugnis. Formale Mängel hingegen lassen sich recht eindeutig identifizieren. Wir helfen dir gerne weiter, wenn du dein Arbeitszeugnis prüfen lassen möchtest.
Zu den gängigsten Fehlern im Arbeitszeugnis gehören:
Angaben sind unvollständig: Das Auslassen von relevanten Informationen sorgt dafür, dass dein Arbeitszeugnis fehlerhaft wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn die fehlenden Informationen für ein schlechtes Bild bei deinem potenziellen neuen Arbeitgeber sorgen. Das Bundesarbeitsgericht hat daher völlig zu Recht geurteilt, dass Informationen, an denen dein künftiger Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat, im Zeugnis genannt werden müssen.
Leistungsbewertungen sind unglaubwürdig: Zwar muss dein Arbeitszeugnis fair und wohlwollend ausgestellt werden – andererseits gelten übertrieben lobende Formulierungen als unglaubwürdig und erzeugen damit genau das Gegenteil von einem guten Eindruck. Unglaubwürdige Zeugnisse gelten damit ebenfalls als fehlerhaft und sollten in deinem Sinne korrigiert werden.
Widersprüchliche Formulierungen: Der Geheimcode in Arbeitszeugnissen ist zwar nicht verpflichtend – hat sich in der rechtlichen Praxis aber bewährt. Dies sollte aber kein Anlass sein, um die gesetzlich geforderte Klarheit außer Acht zu lassen. Dein Arbeitszeugniss darf weder widersprüchlich sein noch verschlüsselt oder nicht zu verstehen – auch dies begründet einen inhaltlichen Fehler und bedarf der Korrektur. Das gilt übrigens auch für den Einsatz einer unüblichen Zeichensprache: Sonderzeichen und bestimmte Satzzeichen gehören nicht in ein seriöses Arbeitszeugnis.
Falscher Aufbau des Arbeitszeugnisses: Dein Arbeitszeugnis sollte die Reihenfolge der Inhalte einhalten – Abweichungen sind bei künftigen Bewerbungen oft ein Stolperstein. Je nach Abweichung kann ein falscher Aufbau ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis begründen und ist dann Anlass für eine Korrektur. Gleiches gilt für äußere Mängel, Rechtschreibfehler oder grammatikalische Schnitzer – auch für diese solltest du als Arbeitnehmer eine Korrektur verlangen!
Formfehler im Arbeitszeugnis erkennen
Formfehler in Arbeitszeugnissen sind teilweise offensichtlich. Insbesondere dann, wenn es sich um Grammatik- und Rechtschreibfehler handelt oder wenn das Dokument Durchstreichungen, Flecken oder Knicke enthält. In solchen Fällen musst du tätig werden und dein Zeugnis beanstanden.
Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitszeugnis muss dein Arbeitgeber standardmäßig im DIN A4-Format erstellen. Die Länge liegt dabei bei einer bzw. zwei Seiten. Eine offensichtliche Unter- oder Überschreitung des Umfangs kann dir bei Bewerbungen negativ ausgelegt werden – auch dann, wenn die Formulierungen insgesamt positiv gehalten sind.
KLUGO Tipp:
Lass dein Arbeitszeugnis auf Formfehler gegenlesen. Es kann schon helfen, Freunde oder Bekannte das Zeugnis lesen zu lassen. Die größte Kompetenz hat natürlich der Fachanwalt für Arbeitsrecht, welcher sich mit den formalen Vorgaben auskennt.
Weniger auffällig, aber dennoch verbesserungswürdig, sind Textpassagen, in denen Absätze oder Aufzählungen uneinheitlich formatiert sind oder wenn beispielsweise das Tempus ohne ersichtlichen Grund wechselt. Die Faustregel lautet: Zwischenzeugnisse werden im Präsens verfasst, Abschlusszeugnisse im Imperfekt.
Darüber hinaus ist das Schriftformerfordernis zu beachten: Ein Abschlusszeugnis in Form einer E-Mail oder eines Telefax ist inakzeptabel – du hast den Anspruch auf ein schriftliches, also von deinem direkten Vorgesetzten handschriftlich unterschriebenes Arbeitszeugnis.
Als häufige Formfehler im Arbeitszeugnis gelten:
uneinheitliche Formatierung (besonders in Bezug auf Absätze, Aufzählungen und Abstände)
Rechtschreibfehler
Grammatikfehler
Fehler in der Interpunktion
falsches Tempus (ein Zwischenzeugnis ist grundsätzlich im Präsens zu verfassen, ein Abschlusszeugnis im Imperfekt)
Zusammenfassung:
Zwischenzeugnisse werden im Präsens verfasst, Abschlusszeugnisse im Imperfekt. Das Schriftformerfordernis ist zu beachten. Das Arbeitszeugnis muss schriftlich vorliegen und von Hand unterschrieben sein.
Rechtschreibfehler im Arbeitszeugnis
Rechtschreibfehler machen sich nicht nur in der eigenen Bewerbung schlecht – sie sorgen auch dafür, dass dein Arbeitszeugnis fehlerhaft wird und sind daher nicht nur als reine "Schönheitsfehler" zu betrachten. Bemerkst du Fehler, solltest du diese umgehend zur Sprache bringen und eine Korrektur einfordern: Denke immer daran, dass du das Arbeitszeugnis bei jeder weiteren Bewerbung in deinem weiteren Arbeitsleben vorlegen wirst.
Bist du selbst nicht ganz sattelfest in Bezug auf Rechtschreibung und Zeichensetzung, empfiehlt es sich, das Zeugnis im Zweifel von Bekannten oder Freunden gegenlesen zu lassen.
Aufbau des Arbeitszeugnisses
Dein Arbeitszeugnis sollte mit dem Briefkopf deines Arbeitgebers versehen sein, auf dem Name und Anschrift des Ausstellers erkennbar sind. Wenn es im Geschäftszweig deines Arbeitgebers üblich ist, kann es auch auf dessen gebräuchlichem Geschäftspapier verfasst sein. Die Angabe deiner Anschrift im Briefkopf ist nicht nur überflüssig, sondern ein Grund zur Beanstandung. Hierdurch könnte der für dich nachteilige Eindruck erweckt werden, dass dein Arbeitszeugnis nach einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Einigung über den Inhalt postalisch zugestellt wurde.
Dem klassischen Aufbau folgend sollte dein Arbeitszeugnis folgendermaßen strukturiert sein:
Überschrift
Einleitung
Unternehmensbeschreibung
Konkrete Beschreibung deiner individuellen Tätigkeit
Sofern du ein qualifiziertes Zeugnis und nicht lediglich ein einfaches Zeugnis eingefordert hast, darf eine Leistungsbeurteilung nicht fehlen und ebenso wenig eine Beurteilung deines persönlichen bzw. sozialen Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden (in genau dieser Reihenfolge).
Regelungen zu Angaben im Arbeitszeugnis
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Nach § 109 in der Gewerbeordnung hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Zeugnis. Dieses muss klar und verständlich formuliert sein. Es besagt weiterhin, dass der Arbeitnehmer eine Beurteilung von Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis verlangen darf.
Idealer-, aber nicht zwingender Weise sollte dein Abschlusszeugnis eine Beendigungsformel enthalten, in der dein Fortgang aus dem Unternehmen mit Bedauern begegnet wird und/oder Erfolgswünsche für die Zukunft ausgedrückt werden. Am Ende sind noch Ort und Datum der Zeugnisausstellung sowie die Unterschrift des Zeugnisausstellers zu vermerken.
Arbeitszeugnis korrigieren (lassen)
Solltest du den Eindruck haben, dass dein Zeugnis nicht den Formerfordernissen entspricht oder es missverständliche oder widersprüchliche Formulierungen enthält, solltest du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Überprüfung deines Arbeitszeugnisses beauftragen. Wenn dieser zu dem Ergebnis kommt, dass der Aufbau oder Inhalt deines Arbeitszeugnisses korrekturbedürftig ist, sollte er dein falsches Arbeitszeugnis berichtigen und dir ein adäquates, wohlwollendes Arbeitszeugnis ausstellen.
Einvernehmliche Lösung suchen Persönliches Gespräch mit dem Chef zum Arbeitszeugnis
Außerdem empfehlen wir dir, das persönliche Gespräch mit deinem direkten Vorgesetzten zu suchen. Missverständliche Formulierungen oder ein fehlerhafter Aufbau können sich in dein Arbeitszeugnis einschleichen, ohne dass es deinem Chef bewusst ist. Leg deinem Vorgesetzten das zu deinen Gunsten korrigierte Zeugnis vor, um zu einem einvernehmlichen Ergebnis zu kommen. Möglicherweise akzeptiert er die optimierte Fassung ohne Murren, da er weitere Auseinandersetzungen scheut oder dir gar kein schlechtes Zeugnis ausstellen wollte.
Was kannst du tun? Dein Chef lehnt Korrektur des Arbeitszeugnisses ab
Wenn dein Vorgesetzter eine Korrektur deines Arbeitszeugnisses ablehnt und auf die Ursprungsfassung besteht:
Leg schriftlich Widerspruch gegen dein Arbeitszeugnis ein und setz eine angemessene Frist zur Berichtigung, nicht zuletzt, um Unstimmigkeiten zu dokumentieren.
Wenn dein Arbeitgeber innerhalb der von dir gesetzten Frist nicht reagiert, bleibt dir nur noch der Weg zu den Arbeitsgerichten.
Leg eine Zeugnisberichtigungsklage ein – diese hat das Ziel, das Arbeitszeugnis zu korrigieren.
Wichtig: Beachte in jedem Fall, dass die Frist zur Korrektur deines Arbeitszeugnisses maximal 10 Monate beträgt. Danach ist deinem ehemaligen Arbeitgeber eine Befassung mit dem Thema nicht mehr zuzumuten.
Bei rechtlichen Fragen zum Thema Arbeitszeugnis helfen wir dir gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte und Rechtsexperten stehen dir dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen dich bei allen Anliegen.