Wann ist das möglich? Trotz Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld erhalten
Unter bestimmten Umständen kannst du eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes bei Aufhebungsvertrag verhindern. Dabei spielt es eine Rolle, ob du schon vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis austritst, oder noch bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist im Unternehmen bleibst.
Auf jeden Fall solltest du dies von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen und dabei auch abklären lassen, ob du einen Anspruch auf Abfindung hast. Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten helfen dir gerne in der Erstberatung.
Aufhebungsverträge werden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis frühzeitig beendet werden soll. Das kann jedoch einige Nachteile für dich mit sich bringen – zum Beispiel eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld.
Trotz Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld erhalten Das Wichtigste in Kürze
Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, musst du mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen.
Die Länge der Sperrzeit hängt von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise der Betriebszugehörigkeit.
Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich eine Sperrzeit umgehen.
Schritt-für-Schritt Anleitung So gehst du vor, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren
Prüfe den Aufhebungsvertrag sorgfältig und stelle sicher, dass die Frist der Beendigung einer ordentlichen Kündigungsfrist entspricht. Lass den Aufhebungsvertrag am besten vor Unterzeichnung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Hast du den Vertrag bereits unterzeichnet, gibt es unter bestimmten Umständen die Chance, den Aufhebungsvertrag anzufechten.
Hast du den Aufhebungsvertrag unterzeichnet, solltest du dich so schnell wie möglich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden.
Außerdem ist es für den Erhalt von Arbeitslosengeld entscheidend, dass du dich im nächsten Schritt fristgerecht arbeitslos meldest.
Stelle sicher, dass du Nachweise vorliegen hast, die bestätigen, dass du in den vergangenen zwei bis fünf Jahren für mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis standest.
Damit du deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht verlierst, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es wird zu einer Teilnahme an den Jobvermittlungsmaßnahmen der Arbeitsagentur geraten.
Teile der Arbeitsagentur umgehend relevante Änderungen wie Änderungen persönlicher Daten oder der Beschäftigungssituation mit.
Kann ich nach einem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld erhalten?
Wirst du von deinem Arbeitgeber regulär bzw. ordentlich gekündigt, so greift umgehend nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Arbeitslosengeld. Dies dient deiner Absicherung, weil du unverschuldet in keinem beruflichen Verhältnis mehr stehst. Anders sieht es dagegen unter anderem bei einem Aufhebungsvertrag aus: Hier hast du dich als Arbeitnehmer selbst dazu entschlossen, das Vertragsverhältnis zu beenden. Daher sieht der Gesetzgeber hier eine 12-wöchige Sperrfrist vor, binnen derer kein Arbeitslosengeld gezahlt wird (§ 159 Abs. 1 SGB III). Liegt ein triftiger Grund für den Aufhebungsvertrag vor, besteht dennoch die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu erhalten.
Zusammenfassung:
Möchtest du eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld nach einem Aufhebungsvertrag vermeiden, musst du triftige Gründe für die frühzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses vorweisen können.
Wie kann ich eine Sperrzeit umgehen?
Ein wichtiger Punkt, auf den du im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag achten solltest, ist das Arbeitslosengeld. Bei Verlust des Arbeitsplatzes steht dir dieses im Normalfall zu. Entscheidend ist, dass du dich bei der Bundesagentur für Arbeit rechtzeitig – also mindestens drei Monate vor Beendigung deines Beschäftigungsverhältnisses – arbeitssuchend meldest. Zudem solltest du in den vergangenen zwei bis maximal fünf Jahren für mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben.
Wird das Arbeitsverhältnis nicht regulär und von dir als Arbeitnehmer verschuldet über eine Kündigung beendet, so kommt es unter Umständen zu einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld. Wenn du diese Sperrfrist vermeiden möchtest, musst du triftige Gründe für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorweisen können. Aber nicht jede Begründung zählt auch als „wichtiger Grund“ und rechtfertigt somit eine Aufhebung der Arbeitslosengeldsperre.
Folgende triftige Gründe können hier infrage kommen:
Betriebsbedingte Kündigung
Steht bereits die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung im Raum oder wurde eine solche von deinem Arbeitgeber ausgesprochen, kann es durchaus sinnvoll sein, das Vertragsverhältnis vorzeitig durch einen Aufhebungsvertrag zu beenden. So könnte eine Abfindung ausgehandelt werden, die dich in eine bessere Position bringt als die reguläre Kündigung. Das Arbeitsamt würde diesen Grund anerkennen und auf eine Sperre beim Arbeitslosengeld verzichten, allerdings könnte die Abfindung mit dem Arbeitslosengeld verrechnet werden. Achte in einem solchen Fall darauf, dass der Grund für die frühzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses im Aufhebungsvertrag festgehalten wird, um beim Arbeitsamt einen entsprechenden Nachweis vorlegen zu können.
Vertragsverstöße
Möchtest du das Arbeitsverhältnis schnellstmöglich auflösen, weil es seitens des Arbeitgebers zu erheblichen Vertragsverstößen kommt, wird dies ebenfalls als wichtiger Grund akzeptiert. Dazu zählen zum Beispiel eine sittenwidrig geringe Bezahlung (in der Regel mindestens 20 % unter dem Tariflohn oder den ortsüblichen Gehältern dieses Berufsfelds). Ebenso sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und Verstöße gegen die „guten Sitten“. Des Weiteren Mobbing am Arbeitsplatz sowie die Einforderungen erheblicher Überstunden ohne entsprechenden Ausgleich und einige weitere Gründe.
Private Gründe
Wird die Beschäftigung aufgegeben, um die Begründung, Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung einer ehelichen Gemeinschaft oder Lebenspartnerschaft zu ermöglichen – zum Beispiel, weil du an den Wohnort des Partners ziehen möchtest – so wird dies unter Umständen ebenfalls als triftiger Grund akzeptiert.
Welche Folgen hat eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld?
Während der Sperrzeit erhältst du kein Arbeitslosengeld. Wenn dir eine Sperrfrist auferlegt wurde, musst du dir aber keine Sorgen um deine Krankenversicherung machen. Innerhalb des ersten Monats der Arbeitslosigkeit bist du über deine Krankenversicherung durch die sogenannte Nachversicherung versorgt. Ab der fünften Woche bist du bereits über die Arbeitsagentur versichert und musst dir folglich keine Gedanken über das Zahlen der Beiträge machen. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag durch einen Aufhebungsvertrag beendet wurde und du aufgrund einer Sperrfrist keine Zahlungen von der Agentur für Arbeit erhältst. Allerdings musst du als privat und freiwillig Versicherter deine Krankenversicherungsbeiträge selbst zahlen.
Während der Sperrzeit werden des Weiteren keine Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt und es besteht kein Anspruch auf Krankengeld.
Kündigen Sie Ihr Arbeitsverhältnis, besteht oft die Gefahr einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld. Dabei kann die Sperrzeit bis zu 12 Wochen betragen. Das bedeutet, dass Sie schlimmstenfalls drei Monate kein Arbeitslosengeld bekommen und Sozialversicherungsbeiträge darüber hinaus selbst gestemmt werden müssen. Ein Experte für Arbeitsrecht kann Sie beraten, wie sich Ihr Sperrzeitrisiko minimieren lässt.
Paul Krusenotto Rechtsanwalt
Wie kannst du dich gegen das Risiko eines rechtswidrigen Sperrzeitbescheides absichern?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, dich gegen einen rechtswidrigen Sperrzeitbescheid abzusichern. Grundsätzlich beeinflussen diese aber den Aufbau und Inhalt des Aufhebungsvertrages. Die erste Möglichkeit ist eine zusätzliche Klausel im Aufhebungsvertrag, die deinen Arbeitgeber im Fall einer Sperrfrist dazu verpflichtet, deine finanziellen Nachteile bei Austritt auszugleichen. Dies kann zum Beispiel durch eine Art Lohnfortzahlung geschehen, die auch über das eigentliche Vertragsverhältnis hinausgeht. Mithilfe dieses Geldes ist es dir möglich, die Sperrfrist zu überbrücken. Allerdings lassen sich nur wenige Arbeitgeber auf diese Zusatzvereinbarung im Aufhebungsvertrag ein, da sie erhebliche Kosten bedeutet. Nur wenn dein Arbeitgeber ein begründetes Interesse an der vorzeitigen Auflösung des Arbeitsvertrages hat, wird sich eine solche Klausel durchsetzen lassen. Alternativ kannst du dich auch auf eine entsprechend höhere Abfindungssumme einigen, die nur im Falle einer Sperrfrist ausgezahlt wird.
Die zweite Möglichkeit wäre, auf eine Kündigung zu beharren, statt mit einem Aufhebungsvertrag das Vertragsverhältnis zu beenden. Einige Arbeitgeber lassen sich darauf ein, auf Wunsch des Arbeitnehmers eine betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigung auszusprechen. In einem solchen Fall hast du umgehend nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern du die üblichen Fristen beim Arbeitsamt einhältst und rechtzeitig die baldige Arbeitslosigkeit anmeldest.
Hast du trotz triftiger Gründe für den Aufhebungsvertrag eine Sperrfrist erhalten, kannst du auch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht dagegen vorgehen. In diesem Fall musst du gegen den Sperrzeitbescheid Widerspruch einlegen und genau erläutern, warum du der Meinung bist, dass die Sperrzeit ungerechtfertigt ist.
KLUGO Tipp:
Die Möglichkeiten, einen Sperrzeitbescheid zu umgehen, sind nach einem Aufhebungsvertrag sehr begrenzt. Kannst du keinen triftigen Grund für die Aufhebungsvereinbarung nennen, darf das Arbeitsamt eine 12-wöchige Sperrfrist aussprechen. Unter Umständen sind auch längere Sperrfristen möglich.
Rechnet die Arbeitsagentur die Abfindung zum Arbeitslosengeld?
Normalerweise wird eine Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Es gibt allerdings einen Ausnahmefall:
Wird im Rahmen des Aufhebungsvertrags die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann die Arbeitsagentur die Abfindung auf das Arbeitslosengeld anrechnen. Du sollst nämlich nicht gleichzeitig die Abfindung und das Arbeitslosengeld als Lohn erhalten.
Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag Wie kann dir bei Unsicherheiten ein Fachanwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen?
Hast du nach einer Aufhebungsvereinbarung einen Sperrzeitbescheid erhalten, so kannst du mithilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht dagegen vorgehen.
Zunächst einmal solltest du gemeinsam mit deinem Rechtsbeistand Widerspruch gegen den Bescheid einlegen – sofern du triftige Gründe für die frühzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag vorweisen kannst.
Tipp: Es ist es sinnvoll, einen Aufhebungsvertrag schon vor dem endgültigen Vertragsabschluss durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, um eventuelle Nachteile sofort zu erkennen und eine entsprechende Änderung des Vertrages zu veranlassen.
Kontaktiere in solchen Fällen die telefonische Erstberatung von KLUGO und lass dich mit unseren Partner-Anwälten und Rechtsexperten für Arbeitsrecht verbinden, um eine unverbindliche Einschätzung zum Sachverhalt zu erhalten. Du entscheidest selbst, ob du unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten auch für eine weitere Unterstützung beauftragen möchten. Dies kannst du entweder sofort am Telefon entscheiden, oder dich zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal bei uns zurückmelden.