Aufhebungsvertrag einfach rückgängig machen? Aufhebungsvertrag anfechten
Wurdest du überrumpelt oder unter Druck gesetzt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben? Dann solltest du unbedingt mit einem Rechtsexperten sprechen. Meist kann er noch etwas machen, um deine Situation zu verbessern. Dazu kannst du ganz einfach unsere Erstberatung kontaktieren und mit einem erfahrenen Juristen sprechen, der dir erste Handlungsempfehlungen geben kann.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Er regelt die vorzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, oft mit gegenseitigen Vereinbarungen über Konditionen wie Abfindungen oder Kündigungsfristen. Doch wie gehst du vor, wenn du einen Aufhebungsvertrag rückgängig machen möchtest und geht das überhaupt?
Aufhebungsvertrag anfechten Das Wichtigste in Kürze
Du solltest einen Aufhebungsvertrag niemals vorschnell unterschreiben.
Ein Aufhebungsvertrag ist in der Regel bindend; es sei denn, dieser kann angefochten werden.
Anfechtungsgründe sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Ein Aufhebungsvertrag kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein.
Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte ist für dich da, wenn du Hilfe benötigst.
Unterschreibe einen Aufhebungsvertrag nicht übereilt
Wenn dir dein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, ist es wichtig, dass du diesen nicht überstürzt unterschreibst, da die Folgen einer solchen Unterschrift denen einer Kündigung entsprechen: Dein Arbeitsverhältnis wird beendet. Dir sollte deswegen ausreichend Bedenkzeit gegeben werden, damit du den Aufhebungsvertrag in Ruhe prüfen kannst. In der Regel sind etwa zwei Wochen Bedenkzeit angemessen. Damit soll gewährleistet werden, dass du nicht überrumpelt wirst und du die Möglichkeit hast, das Arbeitsamt oder einen Fachanwalt bei Aufhebungsvertrag zu kontaktieren und dich beraten zu lassen.
Was passiert, wenn ich bereits einen Aufhebungsvertrag unterschrieben habe?
Wenn du bereits einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet hast, hast du damit deine Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsvertrags gegeben. Häufig ist diese Zustimmung unwiderruflich. Wir raten dir daher dringend davon ab, einen Aufhebungsvertrag voreilig zu unterschreiben.
Sollte es dafür schon zu spät sein, gibt es unter Umständen die Möglichkeit, den Aufhebungsvertrag anzufechten. Das geht allerdings nur, wenn der Vertrag aufgrund eines Irrtums gemäß § 119 BGB, einer Überrumpelung oder aufgrund arglistiger Täuschung oder Drohung im Sinne des § 123 BGB zustande gekommen ist. Detailliertere Informationen dazu erhältst du im weiteren Verlauf dieses Beitrags.
KLUGO Tipp:
Lass dich von deinem Arbeitgeber nicht überrumpeln, sondern hol dir zunächst rechtlichen Rat durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ein. Auch nach der Unterzeichnung kann ein Rechtsexperte dir bei einer Anfechtung oder dem Widerruf helfen.
Widerruf oder Anfechtung Kann ich einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag rückgängig machen?
Im Arbeitsrecht ist kein Widerrufsrecht für bereits unterschriebene Aufhebungsverträge vorgesehen. Sobald du einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet hast, bist du in der Regel daran gebunden. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Zum einen kann ein entsprechendes Widerrufsrecht entweder tariflich oder im Aufhebungsvertrag selbst festgelegt sein.
Andernfalls bleibt nur die Option der Anfechtung. Diese kommt infrage, wenn du zum Beispiel zur Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages gezwungen oder arglistig getäuscht wurdest, du dich über Inhalte des Vertrages geirrt hast oder überrumpelt worden bist.
Irrtum des Arbeitnehmers
Ein Irrtum des Arbeitnehmers liegt nur selten vor. Ein Beispiel dafür wäre, wenn du mit einer Schwerbehinderung irrtümlich davon ausgehst, keinen besonderen Kündigungsschutz zu haben, und daher den Aufhebungsvertrag unterschreibst. In solchen Fällen liegt ein Irrtum vor, weil du entweder nicht deine Zustimmung geben wolltest oder dir nicht über den genauen Inhalt des Aufhebungsvertrags im Klaren warst.
Wichtig: Es liegt kein Irrtum vor, wenn die Gründe auf Missverständnissen beruhen, beispielsweise aufgrund von Sprachbarrieren. Du bist als Arbeitnehmer dazu verpflichtet, dich selbst um einen Übersetzer zu kümmern, wenn du einen benötigst (Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied im Urteil 5 AZR 252/12 (B)). Zudem kann ein Irrtum im Zusammenhang mit Sonderkündigungsschutzfällen, wie Schwangerschaft oder körperlicher oder geistiger Behinderung, schwerlich bejaht werden.
Widerrechtliche Drohung
Die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags unter Druck stellt nicht zwangsläufig eine widerrechtliche Drohung dar, sofern keine explizite rechtswidrige Handlung seitens deines Arbeitgebers vorliegt. Eine widerrechtliche Drohung ist jedoch zu bejahen, wenn dein Arbeitgeber mit einer unberechtigten Kündigung oder sogar mit einer Strafanzeige droht.
Droht dein Arbeitgeber beispielsweise mit einer Kündigung, muss unterschieden werden, ob er diese tatsächlich in Betracht zieht oder nicht. Lügt dein Arbeitgeber über die außerordentliche Kündigung und will dich durch die Lüge dazu bewegen, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, kannst du den Aufhebungsvertrag anfechten.
Wichtig: Eine Anfechtung ist nicht möglich, wenn die angedrohte Kündigung tatsächlich begründet ist, beispielsweise aufgrund von betriebsbedingten Gründen oder einem Fehlverhalten wie Diebstahl, Unterschlagung oder beispielsweise der Vorlage gefälschter Bescheinigungen durch dich als Arbeitnehmer.
Arglistige Täuschung
Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn dein Arbeitgeber vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um dich zur Zustimmung zu bringen. Behauptet dein Arbeitgeber beispielsweise bewusst, das Unternehmen stehe kurz vor der Stilllegung, um dich so mit einem Aufhebungsvertrag loszuwerden, liegt eine arglistige Täuschung vor.
Zudem liegt auch dann eine arglistige Täuschung gemäß § 123 BGB vor, wenn dein Arbeitgeber bewusst Tatsachen verschweigt.
KLUGO Tipp:
In Fällen, in denen ein Betriebsübergang stattfindet und eine Kündigung nicht möglich ist, ist die Verwendung eines Aufhebungsvertrags nicht zulässig. Dein Arbeitgeber versucht möglicherweise, die Einschränkungen bezüglich einer Kündigung durch den Betriebsübergang zu umgehen, indem er dir einen Aufhebungsvertrag anbietet.
Überrumpelung
Eine Überrumpelung des Arbeitnehmers liegt vor, wenn du ohne angemessene Bedenkzeit mit dem Aufhebungsvertrag konfrontiert wirst. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil von 2004 (BAG Az.: 2AZR 281/03) entschieden, dass ein Widerruf nach §§ 310 ff. BGB nicht möglich ist. In den meisten Fällen bleibt der Aufhebungsvertrag wirksam und dessen Wirksamkeit immer vom Einzelfall abhängig.
Wie lange kann ein Aufhebungsvertrag widerrufen werden?
Ob und wie lange ein Aufhebungsvertrag widerrufen werden kann, kann nur vertraglich geregelt werden. Entweder ist ein Widerrufsrecht im Tarifvertrag oder direkt im Aufhebungsvertrag festgeschrieben. In diesen Dokumenten wird üblicherweise festgelegt, innerhalb welchen Zeitraums ein Widerruf möglich ist. Häufig beträgt dieser Zeitraum 14 Tage, was bedeutet, dass du innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags das Recht hat, diesen zu widerrufen.
Ist ein Widerrufsrecht nicht festgelegt, ist die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses wirksam und kann nur noch angefochten werden, sofern ein Anfechtungsgrund vorliegt.
Wann ist ein Aufhebungsvertrag im Nachhinein unwirksam?
Ein Aufhebungsvertrag stellt eine bindende Vereinbarung zwischen deinem Arbeitgeber und dir dar, diese Vereinbarung beendet das Arbeitsverhältnis. Doch unter bestimmten Umständen kann ein solcher Vertrag im Nachhinein als unwirksam beurteilt werden.
Es können unter anderem folgende Umstände dazu führen, dass dein Aufhebungsvertrag im Nachhinein als ungültig betrachtet wird:
Schrifterfordernis nicht eingehalten
Ein wesentliches Kriterium für die Gültigkeit eines Aufhebungsvertrags ist die Einhaltung der Schriftform. Dein Aufhebungsvertrag darf nicht mündlich, per E-Mail oder durch SMS/Messenger-Dienste geschlossen werden. Gemäß § 623 BGB muss er in Schriftform verfasst sein, wobei beide Vertragsparteien ihre Unterschriften setzen müssen. Wenn diese Schriftform nicht eingehalten wird, beispielsweise durch das Fehlen der Unterschriften oder wenn der Vertrag per Mail verschickt wird, ist der Aufhebungsvertrag unwirksam.
Geschäftsunfähigkeit
Wenn eine der beiden Vertragsparteien nicht geschäftsfähig ist, ist ein Aufhebungsvertrag ungültig. Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass eine Person in der Lage ist, rechtlich bindende Entscheidungen zu treffen, §§ 104 ff. BGB. Ist sie dies nicht, gilt sie als geschäftsunfähig. Zum Beispiel kann dein Aufhebungsvertrag als unwirksam angesehen werden, wenn eine der Vertragsparteien unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stand oder eine schwerwiegende geistige Behinderung hat und daher nicht in der Lage war, die Tragweite des Vertrags zu verstehen und angemessen zu handeln. In solchen Fällen wird der Aufhebungsvertrag für nichtig erklärt.
Verstoß gegen gesetzliches Verbot/gute Sitten
Ein Aufhebungsvertrag darf weder gegen gesetzliche Verbote noch gegen die guten Sitten verstoßen. Ein gesetzliches Verbot könnte beispielsweise vorliegen, wenn dein Aufhebungsvertrag im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang geschlossen wird, was gemäß § 613a Abs. 4 BGB ausdrücklich untersagt ist.
Ein Verstoß gegen die guten Sitten kann vorliegen, wenn du deinen Aufhebungsvertrag unter starkem Druck oder Zwang unterschrieben hast. Allerdings liegt kein Verstoß gegen die guten Sitten vor, wenn dir lediglich keine angemessene Bedenkzeit eingeräumt wurde.
Missachten des Gebots fairen Verhandelns
Seit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2019 wird ein Aufhebungsvertrag als unwirksam angesehen, wenn er gegen das Gebot des fairen Verhandelns verstößt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn dein Aufhebungsvertrag unter besonderen Umständen und starkem Druck unterschrieben wird, ohne dass dir eine angemessene Abfindung angeboten wird. Diese Entscheidung legt nahe, dass Aufhebungsverträge nichtig sind, wenn sie nicht in einem fairen und ausgeglichenen Verhandlungsumfeld zustande gekommen sind.
Ist ein Aufhebungsvertrag bindend?
Ein Aufhebungsvertrag ist rechtlich bindend, sofern keine spezifischen Umstände wie ein Widerrufsrecht oder Anfechtungsgründe vorliegen. Das bedeutet: Sobald beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben und keine gültigen Gründe für eine Anfechtung vorliegen, die im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen stehen, ist der Vertrag vollständig wirksam und beide Parteien sind rechtlich an den Vertrag gebunden.
Kann mein Arbeitgeber die Unterschrift erzwingen?
Nein, dein Arbeitgeber kann nicht einfach deine Unterschrift erzwingen. Du hast das Recht, eine angemessene Bedenkzeit zu erhalten, um die Bedingungen des Aufhebungsvertrags zu prüfen und dich gegebenenfalls rechtlich beraten zu lassen. Du darfst nicht unter Druck gesetzt werden, den Vertrag sofort zu unterzeichnen. Aufgrund der Vertragsfreiheit kann jede Partei frei entscheiden, ob sie einen Vertrag schließen möchte oder nicht. Wir empfehlen dir, deinen Aufhebungsvertrag prüfen zu lassen.
Kann ich einen Aufhebungsvertrag ablehnen?
Du darfst einen Aufhebungsvertrag ablehnen. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen deinem Arbeitgeber und dir und regelt die in der Regel einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wenn du mit den Bedingungen des Aufhebungsvertrags nicht einverstanden bist oder die Beendigung deines Arbeitsverhältnisses nicht wünschst, hast du das Recht, den Aufhebungsvertrag abzulehnen. Auch hier ist die Vertragsfreiheit zugrunde zu legen.
Du musst dann aber damit rechnen, dass dein Arbeitgeber möglicherweise andere Maßnahmen ergreift, um das Arbeitsverhältnis zu beenden, einschließlich einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung. Du solltest dann gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.
Wie kann ich einen Aufhebungsvertrag anfechten?
Du kannst deinen Aufhebungsvertrag aus verschiedenen Gründen fechten, sobald ein Grund vorliegt, der die Unwirksamkeit des Vertrags begründet. Dieser Anfechtungsprozess kann formlos gegenüber deinem Arbeitgeber erklärt werden und sollte den spezifischen Anfechtungsgrund angeben. Wir empfehlen dir, die Anfechtung aus Beweissicherungsgründen schriftlich zu dokumentieren.
Der Ablauf der Anfechtung eines Aufhebungsvertrags sieht folgendermaßen aus:
Anfechtungsgrund finden: Es muss ein rechtlich anerkannter Grund für die Anfechtung vorliegen, wie beispielsweise Irrtum, eine widerrechtliche Drohung, arglistige Täuschung oder Überrumpelung. Der Grund muss konkret und nachweisbar sein.
Anfechtungserklärung schreiben: Sobald ein Anfechtungsgrund besteht, kannst du eine Anfechtungserklärung verfassen. In dieser Erklärung wird der Anfechtungsgrund dargelegt und deinem Arbeitgeber mitgeteilt.
Anfechtungsfrist beachten: Bei der Anfechtung nach §§ 119, 120 BGB muss der Anfechtende die Anfechtung unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, erklären gemäß § 121 BGB. Bei der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung gemäß § 123 BGB hat der Anfechtende dagegen ab Kenntnis der Täuschung oder Drohung ein Jahr Zeit gemäß § 124 BGB.
Gerichtsprozess bzw. außergerichtliche Einigung: Es gibt zwei mögliche Szenarien nach der Anfechtung:
Dein Arbeitgeber erklärt sich mit der Anfechtung einverstanden. In diesem Fall wird dein Aufhebungsvertrag unwirksam, und du wirst gemäß dem ursprünglichen Arbeitsvertrag weiterbeschäftigt.
Dein Arbeitgeber hält am Aufhebungsvertrag fest und akzeptiert die Anfechtung nicht. In diesem Fall musst du möglicherweise vor das Arbeitsgericht ziehen und Klage einreichen. Außerdem kann eine außergerichtliche Einigung erfolgen und die Konditionen des Aufhebungsvertrags neu verhandelt werden.
Die Anfechtung deines Aufhebungsvertrags ist ein komplexes rechtliches Verfahren, das sorgfältige rechtliche Beratung erfordert, um die beste Vorgehensweise zu bestimmen und deine Rechte zu schützen.
Was sollte die Anfechtungserklärung beinhalten?
Eine Anfechtungserklärung sollte unbedingt die folgenden Informationen enthalten:
Ort und Datum
Verweis auf den Aufhebungsvertrag
Anrede
Anfechtungsgrund und dessen gesetzliche Grundlage
Erläuterung des widerrechtlichen Verhaltens
Forderung einer schriftlichen Bestätigung der Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags
Forderung der damit verbundenen Weiterbeschäftigung gemäß den Bedingungen des ursprünglichen Arbeitsvertrages
Grußformel mit Unterschrift
Aufhebungsvertrag anfechten Muster
Folgendes Muster kannst du nutzen, wenn du einen Aufhebungsvertrag rückgängig machen möchtest:
Dein Kompetenter Partner Wie kann mit ein Anwalt bei der Anfechtung eines Aufhebungsvertrages helfen?
Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte kann bei der Anfechtung eines Aufhebungsvertrags umfassend helfen. Zunächst einmal kann er deinen Aufhebungsvertrag umfassend prüfen, um mögliche Anfechtungsgründe zu identifizieren. Im Anschluss kann er gemeinsam mit dir eine Strategie entwickeln. Unsere Rechtsexperten unterstützen dich auch dabei, eine Abfindung beim Aufhebungsvertrag für dich durchzusetzen. Nutze gern den KLUGO Abfindungsrechner, wenn du vorab einen Überblick über eine mögliche Abfindungshöhe erhalten möchtest.
Kontaktiere jetzt einen unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten, wenn du eine kompetente rechtliche Vertretung wünschst und deine Chancen auf ein positives Ergebnis maximieren möchtest. Gerade weil dein Arbeitgeber ebenfalls sicherlich durch einen erfahrenen Rechtsbeistand vertreten wird, solltest du nicht auf Unterstützung verzichten.