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Inhalte einer Kündigung durch den Arbeitnehmer

Um die Wirksamkeit eines Kündigungsschreibens zu gewährleisten, müssen bestimmte förmliche Voraussetzungen erfüllt werden, ebenso wie die betreffende Kündigungsfrist. Auch bei einer Arbeitnehmerkündigung kann die Nennung eines Kündigungsgrundes notwendig sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für eine fristgerechte Kündigung als Arbeitnehmer benötigen Sie keinen Kündigungsgrund.
  • Die Dauer einer fristgemäßen Kündigungsfrist kann je nach Beschäftigungslänge im Unternehmen variieren.
  • Eine Kündigung muss immer schriftlich in Papierform erfolgen – nur dann ist diese gültig.
  • Der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ist für die Berechnung der Kündigungsfrist entscheidend.

Was muss in einer Kündigung stehen?

  • Grund: Im Falle einer fristlosen, außerordentlichen Kündigung müssen Sie den entsprechenden Grund angeben.
  • Frist: Der Kündigungstermin muss im Schreiben unbedingt angeben werden.
  • Form: Die Kündigung ist immer schriftlich in Papierform zu verfassen und mit eigenhändiger Unterschrift zu ersehen.
  • Zugang: Sie sollten für das Kündigungsschreiben einen nachweisbaren Zustellungsweg wählen.

Wenn Sie das Arbeitsverhältnis kündigen wollen, nutzen Sie die telefonische Erstberatung von KLUGO. Unsere Partner-Anwälte beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Kündigung.

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Muss mein Kündigungsschreiben zwingend einen Grund enthalten?

Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihren Arbeitsvertrag ordentlich und fristgemäß kündigen möchten, brauchen Sie im Kündigungsschreiben keinen Kündigungsgrund anzugeben. Sie können Ihr Arbeitsverhältnis jedoch auch außerordentlich und fristlos kündigen. Hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen und auch benannt werden.

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Kündigungsgründe – Infografik

Wichtige Gründe, die eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer rechtfertigen, sind zum Beispiel:

  • Sexuelle Belästigung
  • Grobe Pflichtverletzungen des Arbeitgebers
  • Gesundheitsgefährdung
  • Diskriminierung
  • Anhaltendes Mobbing
  • Dauerhaft unpünktliche Zahlung des Gehaltes
  • Nichtzahlung des Gehaltes
  • Unwiederbringlicher Vertrauensverlust zum Arbeitgeber

Vorsicht: Sie als Arbeitnehmer müssen den Beweis erbringen, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.

Form der Kündigung nach BGB


Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind diverse Aspekte von Arbeitsverträgen und deren Kündigung geregelt, unter anderem hinsichtlich der Form. Nach § 623 des BGB müssen Kündigungen oder Auflösungsverträge zwingend in schriftlicher Form erstellt werden.

Die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ergibt sich aus § 626 Absatz 1 des BGB. Hierzu muss eine individuell prüfbare Unzumutbarkeit vorliegen.

Welche Fristen muss ich bei einer Kündigung beachten?

Die ordentliche fristgemäße Kündigung kann jederzeit erfolgen. Die Dauer der Kündigungsfrist kann allerdings sehr unterschiedlich sein, je nachdem wie lang Sie im Unternehmen beschäftigt waren und ob eine gesetzliche Kündigungsfrist, eine tarifvertragliche Frist oder eine arbeitsvertragliche Frist gilt. Grundsätzlich gilt die individuellste Vereinbarung. Das heißt: arbeitsvertragliche Frist gilt vor tarifvertraglicher Frist gilt vor gesetzlicher Frist. Allerdings darf die individuelle Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag nicht schlechter sein als die Regelung im Gesetz.

Kündigungstermin falsch angegeben – was nun?

Keine Sorge – selbst wenn Sie den Kündigungstermin nicht richtig angegeben haben, ist die Kündigung nicht unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass sie in diesem Fall in eine Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“ umzudeuten ist.

Ausnahme: Einen befristeten Arbeitsvertrag können Sie nur kündigen, wenn dies im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag entsprechend geregelt ist. Das Gesetz sieht die Möglichkeit, einen befristeten Arbeitsvertrag ordentlich zu kündigen, nicht vor.

Die außerordentliche fristlose Kündigung muss innerhalb von 14 Tagen nach Bemerken der Missstände erklärt werden. Wenn zum Beispiel Ihr Arbeitgeber bereits seit einem halben Jahr unpünktlich zahlt, können Sie nicht einfach fristlos kündigen. Hier muss zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden. Zahlt der Arbeitgeber erneut zu spät, können Sie die fristlose Kündigung aussprechen.

Welche Form muss ein Kündigungsschreiben haben?

Eine Kündigung muss immer schriftlich in Papierform erfolgen. Weder E-Mail noch Fax sind hier ausreichend. Sie können Ihre Kündigung wie einen ganz normalen Brief verfassen:

  • Ihr Name mit Anschrift und Datum
  • Name und Adresse Ihres Arbeitgebers
  • Betreffzeile mit Hinweis auf Kündigung
  • Ansprache des Empfängers (falls unbekannt, wählen Sie „Sehr geehrte Damen und Herren“)
  • Ausformulierung Ihrer Kündigung mit Kündigungszeitpunkt
  • Grußformel und Ihre eigenhändige Unterschrift (obligatorisch)
Man kann Arbeitsverträge mündlich schließen, aber nicht mündlich kündigen. Das heißt, dass jede wirksame Kündigung – sei es durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer – schriftlich erfolgen muss."
Jochen Dotterweich
Rechtsanwalt

Wie muss ein Kündigungsschreiben zugestellt werden?

Die Kündigung kann persönlich eingereicht, mit der Post verschickt oder durch einen Boten übergeben werden. Außerdem ist es sinnvoll, den Zugang der Kündigung nachweisen zu können – zum Beispiel durch Zeugen, eine Empfangsbestätigung oder durch Übersendung per Einschreiben mit Rückschein.

Sie sollten den Zugang Ihrer Kündigung beim Empfänger bestenfalls nachweisen können. Wählen Sie daher einen Kündigungsweg mit Zugangsbestätigung wie den Versand per Einschreiben mit Rückschein.

Die Kündigung gilt erst als erklärt, wenn sie dem Arbeitgeber zugegangen ist. Der Zeitpunkt des Zugangs ist entscheidend für die Berechnung der Kündigungsfrist. Das Datum auf dem Kündigungsschreiben spielt für die Einhaltung der Frist keine Rolle.

klugo tipp

Wenn Sie in Betracht ziehen, Ihren Arbeitsvertrag zu kündigen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich schriftlich und auf nachweisbarem Weg in Kenntnis setzen.

Bei rechtlichen Fragen zum Thema Kündigung helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

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"Viele Arbeitnehmer fragen sich, was nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit den verbliebenen Urlaubstagen geschieht. Auch bei einer Kündigung bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.“

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