Ordentliche, Außerordentliche & Änderungskündigung Welche Kündigungsarten gibt es?
Ein vertragliches Arbeitsverhältnis zwischen dir und deinem Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen einseitig vom Unternehmen gekündigt werden. Dabei ist es wichtig, zwischen ordentlicher und fristloser Kündigung zu unterscheiden.
Kündigungsarten Das Wichtigste in Kürze
Die drei häufigsten Kündigungsarten sind die ordentliche Kündigung, die außerordentliche (fristlose) Kündigung und die Änderungskündigung.
Die ordentliche Kündigung, auch fristgemäße Kündigung genannt, ist die häufigste Art der Kündigung.
Bei der außerordentlichen Kündigung kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ohne Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen.
Die Änderungskündigung beendet das Arbeitsverhältnis und bietet dem Arbeitnehmer gleichzeitig einen neuen Vertrag zu geänderten Bedingungen an.
Wenn du denkst, dass deine Kündigung ungerechtfertigt ist, solltest du zügig handeln, um deine Rechte zu schützen.
Welche drei Kündigungsarten git es?
Wenn von den drei Kündigungsarten die Rede ist, meint man in der Regel die grundlegenden Kategorien, unter die die meisten Kündigungen fallen. Diese sind:
Ordentliche Kündigung: Dies ist die reguläre Kündigung eines Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen.
Außerordentliche Kündigung (Fristlose Kündigung): Eine Kündigung, die ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgt, meist aus wichtigem Grund, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.
Änderungskündigung: Bei dieser Form wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, allerdings verbunden mit dem Angebot, es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.
Diese drei Kategorien decken die meisten Kündigungsfälle im Arbeitsrecht ab.
Was ist eine ordentliche Kündigung?
Die ordentliche Kündigung – oder auch im allgemeinen Sprachgebrauch die fristgemäße Kündigung genannt – ist die häufigste Art der Kündigung. Bei einer ordentlichen Kündigung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die jeweiligen Kündigungsfristen einzuhalten sowie die Sozialauswahl und die Verwendung von legitimen Kündigungsgründen zu beachten.
Hinsichtlich der Kündigungsfristen gibt es einerseits vertraglich vereinbarte, andererseits aber auch gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfristen.
Bei den Kündigungsgründen wird zwischen drei Arten unterschieden:
Personenbedingte Kündigung
Bei einer betriebsbedingten Kündigung solltest du besonders darauf achten, ob der Arbeitgeber bei der Wahl der zu kündigenden Arbeitnehmer auf die erforderliche soziale Gerechtigkeit (Sozialauswahl) geachtet hat.
Bei der Sozialauswahl hat der Arbeitgeber folgende gesetzlich vorgeschriebene Gesichtspunkte zu beachten:
Dauer der Betriebszugehörigkeit
Lebensalter
Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers
Schwerbehinderung des Arbeitnehmers
Was ist eine außerordentliche (fristlose) Kündigung?
Bei einer außerordentlichen Kündigung darf dein Arbeitgeber dir ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Diese strengere Kündigungsoption ist jedoch nur in Ausnahmefällen zulässig.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es für deinen Arbeitgeber oder dich unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf einer bestimmten Frist oder des Beschäftigungsverhältnisses zu beenden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dein Arbeitgeber über einen gewissen Zeitraum keinen Lohn mehr gezahlt hat oder wenn du Tätigkeiten erbringen sollst, die laut Vertrag nicht geschuldet sind. Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung deines Arbeitgebers können beispielsweise Diebstahl oder andere Straftaten sein, die ihm schaden. Sowohl dein Arbeitgeber als auch du kannst außerordentlich kündigen.
Sollte eine Kündigung wegen wiederholtem Fehlverhalten – wie beispielsweise geringfügigen Verspätungen – ausgesprochen werden, ist vor der Entlassung mindestens eine Abmahnung zu erteilen.
Jochen Dotterweich Rechtsanwalt
Eine Besonderheit der außerordentlichen Kündigung ist also, dass diese innerhalb von zwei Wochen ab Kenntniserlangen des kündigungsberechtigten Umstandes einzureichen ist.
Sollte dir die fristlose Kündigung durch deinen Arbeitgeber als gesetzlich nicht angemessen erscheinen, kannst du vor dem Arbeitsgericht gegen diese Entscheidung klagen. Es empfiehlt sich, im Voraus eine sachkundige Meinung einzuholen.
Die fristlose Kündigung im BGB
Neben der ordentlichen Kündigung kann ein Arbeitsvertrag unter bestimmten Bedingungen auch außerordentlich, sprich fristlos, gekündigt werden.
Nach § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist für eine fristlose Kündigung das Vorliegen eines wichtigen Grundes eine grundlegende Voraussetzung.
Die Frist für das Aussprechen der Kündigung unterliegt einer maximalen Frist von drei Wochen nach Bekanntwerden des wichtigen Grundes (§ 314 BGB).
Hast du Zweifel an der Wirksamkeit deiner fristlosen Kündigung oder suchst allgemeinen rechtlichen Rat zum weiteren Vorgehen? Lass deine Kündigung von unseren erfahrenen Partner-Anwälten oder Rechtsexperten prüfen und verhindere, dass du wichtige Fristen versäumst. Unsere Experten im Arbeitsrecht informieren dich auch über die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage.
Was versteht man unter einer Änderungskündigung?
Eine besondere Art der Kündigung ist die sogenannte Änderungskündigung. Ziel dieser Kündigung ist es, dir zu kündigen und dir gleichzeitig einen neuen Arbeitsvertrag anzubieten, jedoch zu geänderten Bedingungen. Du hast dann die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen und unter den neuen Bedingungen weiterzuarbeiten oder das Angebot abzulehnen, wodurch die Kündigung wirksam wird. Wenn keine Einigung über die Änderung der Arbeitsbedingungen möglich ist, kann die Änderungskündigung als Beendigungskündigung (ordentliche Kündigung) gelten. Auch bei dieser Art der Kündigung finden die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes Anwendung.
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Was du im Falle einer nicht gerechtfertigten Kündigung tun solltest:
Wenn du der Meinung bist, dass deine Kündigung ungerechtfertigt ist, solltest du schnell handeln, um deine Rechte zu wahren. Hier sind die Schritte, die du in einem solchen Fall unternehmen solltest:
Sicherstellen, dass die Kündigung tatsächlich nicht gerechtfertigt ist.
Eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, um diese Einschätzung zu überprüfen.
Dich über die bei einer Kündigungsschutzklage entstehenden Kosten informieren.
Das Ziel der möglichen Klage definieren (zum Beispiel Aufhebung der Kündigung oder Abschluss eines Vergleichs).
Kündigungsschutzklage innerhalb der gesetzlichen Frist beim Arbeitsgericht einreichen.