Kündigung unwirksam: Formfehler & Inhaltsfehler

Fehler bei einer Kündigung treten in inhaltlicher oder formaler Form auf. Inhaltliche Fehler betreffen zum Beispiel ungültige Fristen oder Kündigungsgründe. Formale Fehler beziehen sich auf die Art und Weise, wie die Kündigung erfolgt ist.

von KLUGO
11.11.2024
2 Min Lesezeit

Kündigung unwirksam Das Wichtigste in Kürze

  • Wird die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt, bleibt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiter bestehen.

  • Die Art der Kündigung spielt eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung ihrer Wirksamkeit.

  • Bei Zweifeln an der Wirksamkeit empfiehlt sich die Hinzuziehung eines erfahrenen Anwalts.

  • Eine Kündigung kann per Kündigungsschutzklage angegriffen werden.

Welche Inhaltsfehler sorgen für die Unwirksamkeit der Kündigung?

Zunächst ist bei der Prüfung der möglichen Unwirksamkeit einer Kündigung zu unterscheiden, welche Kündigungsart vorliegt: eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung. Daraus können sich unterschiedliche Fehler ergeben, die du in jedem Fall ausführlich prüfen solltest.

Mögliche Fehler bei einer ordentlichen Kündigung

Bei der ordentlichen, also fristgerechten, Kündigung sind zum einen die richtige Einhaltung der Kündigungsfrist und zum anderen der Kündigungsgrund entscheidende Aspekte.

Im Allgemeinen kommen bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber Kündigungsgründe aus drei Bereichen infrage:

  • Bei der betriebsbedingten Kündigung hat sich der Arbeitgeber aus unternehmerischen Gründen entschieden, dass er den Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen kann. Beispielsweise, wenn er den Betrieb stilllegt oder Arbeitsplätze abgebaut werden müssen.

  • Eine verhaltensbedingte Kündigung ist zulässig, wenn der Arbeitnehmer schuldhaft seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt und sich auch nach zuvor erteilter Abmahnung durch den Arbeitgeber keine Besserung einstellt.

  • Gründe, die eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, liegen in der Person des Arbeitnehmers, sind diesem aber nicht subjektiv vorwerfbar. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es hier übrigens nicht.

Wichtig

Falls die Berechnung der Kündigungsfrist falsch ist, solltest du innerhalb von drei Wochen ab dem Zugang der Kündigung Klage einreichen. Andernfalls verlierst du möglicherweise deine Möglichkeit, die Kündigung rechtlich anzufechten. Wenn du dir unsicher bist, ist es eine gute Idee, schnell rechtlichen Rat einzuholen.

Mögliche Fehler bei einer außerordentlichen Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der das Vertrauensverhältnis derart erschüttert hat, dass das Einhalten der ordentlichen Kündigungsfristen dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist. Die meisten außerordentlichen Kündigungen scheitern gerade an diesem wichtigen Grund. Der Arbeitgeber hat innerhalb einer Frist von zwei Wochen – ab Kenntnisnahme des wichtigen Grundes – die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Sollte er die Frist versäumen oder kein wichtiger Grund vorliegen, sollten Sie eine Kündigungsschutzklage erwägen. Prüfen Sie ebenfalls, ob eine außerordentliche Kündigung laut Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen ist. Ferner genießen zum Beispiel auch Schwerbehinderte einen Sonderkündigungsschutz. Bei Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters ist die Zustimmung der entsprechenden Behörde erforderlich.

Welche Formfehler können die Wirksamkeit einer Kündigung beeinträchtigen?

Es können nicht nur inhaltliche, sondern auch formale Fehler im Zusammenhang mit einer Kündigung auftreten und die Wirksamkeit der Kündigung aufheben.

Hier sind die wesentlichen Aspekte:

  • Unterschrift: Stelle sicher, dass die Kündigung von einer autorisierten Person unterschrieben wurde. Dies kann der Geschäftsführer, Vorstand oder ein vertretungsberechtigter Dritter sein.

  • Form: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, entweder handschriftlich oder maschinell. Sie darf nicht elektronisch übermittelt werden, sondern muss im Original vorliegen.

  • Zugang: Eine Kündigung ist ein empfangsbedürftiges Dokument. Die Kündigung wird erst dann wirksam, wenn sie dir tatsächlich zugegangen ist. Der Beginn der Kündigungsfrist beginnt erst mit diesem Zugang.

  • Kündigungsfrist: Die Einhaltung der Kündigungsfrist ist entscheidend. Bei einer zu kurzen Kündigungsfrist sollte der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess geltend machen, dass die Kündigung nicht wirksam ist. Laut § 7 Kündigungsschutzgesetz führt eine zu kurze Kündigungsfrist nur dann zur wirksamen Kündigung, wenn nicht innerhalb der 3-Wochen-Frist nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhoben wird. Eine Ausnahme besteht, wenn die Kündigung so ausgelegt werden kann, dass die korrekte Kündigungsfrist gelten soll. In diesem Fall kann eine Kündigungsschutzklage auch nach Ablauf der drei Wochen zulässig sein.

  • Bevollmächtigte Dritte: Normalerweise wird eine Kündigung vom Geschäftsführer, Vorstand oder Personalleiter ausgesprochen. Ausnahmen gelten bei einem Betriebsübergang, wo der neue Rechtsträger ebenfalls kündigen darf, solange alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn die Kündigung durch einen bevollmächtigten Dritten erfolgt ist, stelle sicher, dass die Vollmachturkunde im Original vorgelegt wurde. Nach § 174 BGB ist eine Kündigung ohne Vorlage der Vollmachturkunde nicht rechtswirksam, und du kannst die Kündigung gegebenenfalls zurückweisen.

Auch bei Formfehlern wird die Kündigung in der Regel wirksam, wenn du nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichst.

Ist eine Kündigung per WhatsApp unwirksam?

Eine Kündigung muss immer in Schriftform erfolgen und eigenhändig unterschrieben werden, damit sie rechtsgültig ist. Somit ist eine Kündigung per WhatsApp, SMS, Fax oder E-Mail unzulässig. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht mündlich oder in elektronischer Form kündigen. Außerdem muss der Arbeitgeber – oder ein rechtmäßiger Stellvertreter – die Kündigung unterschreiben, sonst verliert sie auch hier ihre Wirksamkeit. Erst wenn der Arbeitnehmer die schriftliche und unterschriebene Kündigung erhalten hat, beginnt die Laufzeit der Frist für eine Kündigungsschutzklage.

Welche Folge hat eine unwirksame Kündigung?

Wenn deine Kündigung unwirksam ist, bleibt dein Arbeitsverhältnis bestehen. Das bedeutet, du hast Anspruch auf die Fortzahlung deines Gehalts und auf die Beibehaltung aller Arbeitsbedingungen, die vor der Kündigung galten. Du kannst Schadenersatzansprüche geltend machen und solltest in der Regel schnell rechtliche Schritte einleiten, um deine Rechte durchzusetzen. Dein Arbeitgeber muss dich zu den bisherigen Bedingungen weiter beschäftigen und möglicherweise zusätzliche Kosten übernehmen.

Was kann ich bei unwirksamer Kündigung tun?

Wenn eine Kündigung unwirksam ist, ist es wichtig, schnell und gezielt zu handeln. Reiche rechtzeitig Klage ein, hol dir rechtliche Beratung und prüfe die Kündigung gründlich. So kannst du deine Rechte schützen und mögliche Nachteile minimieren. Dokumentiere alles sorgfältig und achte auf die Fristen, um deine Ansprüche durchzusetzen.

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