Ist dein Arbeitgeber verpflichtet? Anspruch auf Lohnabrechnung
Dein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dir eine Lohnabrechnung auszustellen. Erhältst du von ihm keine oder enthält die Lohnabrechnung Fehler, so kannst du dies bei deinem Arbeitgeber beanstanden.
Falls du Unterstützung dabei brauchst, kann dir ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte helfen.
Die Lohnabrechnung ist ein wichtiges Dokument, welches hauptsächlich dein monatliches Brutto- und Nettoeinkommen nachweist. Doch was, wenn dein Arbeitgeber keine Lohnabrechnung ausstellt? Ist er gesetzlich dazu verpflichtet?
Anspruch auf Lohnabrechnung Das Wichtigste in Kürze
Als Angestellter musst du eine Lohnabrechnung erhalten.
Deine Lohnabrechnung muss mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum sowie die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, enthalten.
Deine Lohnabrechnung muss nicht jedes Mal erneut bei deiner Entgeltzahlung ausgestellt werden, sondern nur dann, wenn sich die Daten zur vorherigen Abrechnung ändern.
So gehst du bei einer fehlenden Lohnabrechnung vor
Suche zuerst das Gespräch mit deinem Vorgesetzten und bitte ihn, die fehlende Lohnabrechnung auszustellen.
Sollte dein Arbeitgeber keine Lohnabrechnung ausstellen wollen, bleib hartnäckig und bestehe weiter auf die Lohnabrechnung.
Nutze die telefonische Erstberatung von KLUGO und erhalte von unseren Partner-Anwälten und Rechtsexperten konkrete Handlungsempfehlungen, welche rechtlichen Schritte du gegen deinen Arbeitgeber vornehmen kannst.
Was tun, wenn ich keine Gehaltsabrechnung bekomme?
Händigt dir dein Arbeitgeber keine Lohnabrechnung aus, so liegt es zumindest nahe – Vorsicht Vorurteil – dass dein Arbeitgeber womöglich keine Sozialabgaben oder Steuern bezahlt und du in Schwarzarbeit beschäftigt bist. In einem solchen Fall gilt es, konsequent zu bleiben und auf eine Abrechnung zu bestehen.
Aber: Deine Abrechnung muss gemäß § 108 Abs. 2 GewO nicht jedes Mal erneut bei einer Entgeltzahlung ausgestellt werden, sondern nur dann, wenn sich die Daten zur vorherigen Abrechnung ändern. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ausbezahlt wird.
Wozu dient die Lohnabrechnung?
Du als Arbeitnehmer erzielst während eines Lohnabrechnungszeitraums einen vertraglich vereinbarten Lohn. Dieser wird von deinem Arbeitgeber ermittelt, der auf dieser Grundlage die genauen Beiträge zur Sozialversicherung sowie die Lohnsteuer an die zuständigen Einzugsstellen übermittelt. Dir als Arbeitnehmer ist nun eine Gehaltsabrechnung auszuhändigen, sodass auch du präzise nachvollziehen kannst, inwieweit sich dein Bruttoeinkommen aufschlüsselt.
Ihr Arbeitgeber ist zur Ausstellung einer monatlichen Gehaltsabrechnung gesetzlich verpflichtet. Die Lohnabrechnung benötigen Sie beispielsweise für die Erstellung Ihrer Steuererklärung sowie für die Beantragung von Sozialleistungen.
Paul Krusenotto Rechtsanwalt
Oft kommt es beim Thema Lohn und Gehalt zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Solltest du hier Probleme haben, empfehlen wir dir unsere Erstberatung und vermitteln dich an einen qualifizierten Anwalt im Arbeitsrecht, sollte das Problem noch nicht gelöst sein. Unsere Partner-Anwälte und Rechtsanwälte übernehmen für dich auch die Verhandlung vor Gericht.
Welche Angaben müssen in einer Gehaltsabrechnung stehen?
Tatsächlich sind in der Gewerbeordnung (GewO) § 108 auch die genauen Inhalte der Abrechnung beschrieben. So muss die Lohnabrechnung mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum sowie zur Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, enthalten. Dir als Arbeitnehmer ist dies in Textform – per Mail oder auf Wunsch in Papierform – zu übermitteln.
§ 108 Abrechnung des Arbeitsentgelts
Bei Zahlung des Arbeitsentgelts ist dem Arbeitnehmer eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Diese muss mindestens Angaben über den Abrechnungszeitraum und der Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten.
Weitere Angaben, welche in einer Gehaltsabrechnung stehen müssen, falls auf dich zutreffend:
Allgemeine Angaben
Entgeltbestandteile
Art und Höhe der Zuschläge oder Zulagen
Sonstige Vergütungen, ebenfalls in Art und Höhe aufgeteilt
Abzüge
Abschlagszahlungen
Vorschüsse
Die abgabepflichtigen Beiträge werden von deinem Arbeitgeber einbehalten, sodass du lediglich deinen Nettolohn ausbezahlt bekommst. In deinem Namen muss dein Arbeitgeber die zuständigen Behörden bedienen und beispielsweise die Beiträge an die zuständige Krankenkasse überweisen. Ebenso fallen für deinen Arbeitgeber Lohnnebenkosten an.
Ist die Lohnabrechnung Pflicht?
Du stellst dir die Frage, ob du ein Recht auf eine Gehaltsabrechnung hast. Selbstverständlich hast du einen Anspruch auf eine Gehaltsabrechnung, schließlich benötigst du die Abrechnungen zum Beispiel für deine Steuererklärung oder als Einkommensnachweis, etwa beim Erwerb einer Immobilie. Der Gesetzgeber hat dies innerhalb der Gewerbeordnung festgelegt, wonach jeder Angestellte eine Gehaltsabrechnung erhalten muss.
Zusammenfassung:
Jeder Arbeitgeber ist laut GewO dazu verpflichtet, eine Verdienstbescheinigung auszustellen. Bei Gehaltsabrechnungen, welche sich von der Lohnabrechnungen unterscheiden, muss lediglich für den ersten Abrechnungszeitraum eine Abrechnung erfolgen. Ändern sich Daten oder Beträge, so wird eine neue Abrechnung notwendig.
Der Unterschied besteht darin, dass das Gehalt ein fixer Betrag ist, der monatlich für die geleistete Arbeit von deinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und in der Gehaltsabrechnung festgehalten wird. Bei der Lohnabrechnung richtet sich die Summe nach der erbrachten Leistung, wie zum Beispiel einer gewissen Stundenzahl. Ein vorab vereinbarter Stundenlohn wird in dem Fall mit den geleisteten Stunden multipliziert.
Wann und wie muss eine Lohnabrechnung erfolgen?
Auch hier stellt der Gesetzgeber klare Anforderungen: Die Zahlung des Gehalts an dich als Arbeitnehmer hat entweder am 15. oder jeweils am letzten Tag eines Monats zu erfolgen. Die Bereitstellung der Gehaltsabrechnung muss personalisiert erfolgen. Dein Arbeitgeber darf die Abrechnungen also nicht für alle einsehbar ans Schwarze Brett pinnen.
Wenn du einen Anspruch auf Lohnabrechnung durchsetzen möchtest oder generell Fragen zum Thema Lohn- und Gehaltsabrechnung hast, kontaktiere uns. KLUGO hilft dir bei der Einschätzung deiner persönlichen Situation weiter und vermittelt dich an einen geeigneten Fachanwalt für Arbeitsrecht.