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Schutzfrist im Urheberrecht
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Schutzfrist im Urheberrecht

Die Schutzfrist beim Urheberrecht bezieht sich auf die Schutzdauer des Urheberrechts. Hier finden Sie Informationen über die Anwendungsbereiche des Urheberrechts und Arten von Schutzfristen.

Was ist eine Schutzfrist?

Unter dem Urheberrecht versteht sich ein weitreichendes Rechtsgebiet, welches eng mit dem Medienrecht verbunden ist. Es befasst sich mit der juristischen Beziehung zwischen dem Urheber und seinem Werk.

Ausschließlich der Schöpfer kann während der Schutzdauer über sein Werk verfügen und bestimmen, was damit geschehen soll. Bei Kindern und unmündigen Personen kann das Urheberrecht auf eine andere Person übertragen werden. Eine Schutzfrist bezeichnet also die Dauer des Urheberrechts – während dieser Zeit sind Werke geschützt.

Bereiche des Urheberrechts in der Schutzfrist

Die wesentlichen Bereiche, auf die sich das Urheberrecht in der Schutzfrist anwenden lässt, sind Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dabei nimmt die Zahl der Unterkategorien durch die zunehmende Digitalisierung stetig zu.

Folgende Werke gelten unter anderem als urheberrechtlich geschützt:

  • Sprachwerke (z. B. Bücher, Reden, Softwares)
  • Musikwerke (z. B. Noten, Songtexte)
  • Werke der bildenden Künste (z. B. Baukunst, Zeichnungen)
  • Lichtbildwerke (z. B. Fotografien)
  • Filmwerke (z. B. Videos)
Öffentliche Wiedergabe im Urheberrecht – Infografik
Öffentliche Wiedergabe im Urheberrecht – Infografik

Dauer der Regelschutzfrist für Musik und Bücher

Musikstücke und Texte werden im Zeitalter des Internets trotz Schutzfrist immer häufiger illegal hochgeladen und somit der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Mithilfe des Nutzungsrechts kann der Urheber sein Werk anderen zur legalen Verwertung zur Verfügung stellen.

Schutzfrist nach § 64 und § 65 UrhG


Die allgemeine Schutzfrist sowie spezifische Schutzfristen sind in § 64 und § 65 des Urheberrechtsgesetzes festgelegt:

§ 64 legt fest, dass die Schutzfrist des Urheberrechts allgemein bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers fortbesteht.

§ 65 bestimmt, dass ein geteiltes Urheberrecht bis zu 70 Jahre nach dem Tod des am längsten lebenden Urhebers fortbesteht. Absatz (2) regelt die Schutzfrist eines geteilten Urheberrechts von Filmwerken, während sich Absatz (3) auf Musikkompositionen mit Text bezieht.

In Deutschland besteht das Urheberrecht auch noch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und geht danach auf seine Erben über. Mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem sich der Todestag des Urhebers zum 70. Mal jährt, gilt das Werk als gemeinfrei. Mit dem Ende der Regelschutzfrist darf die Musik oder das Buch auch ohne vorherige Genehmigung oder die Entrichtung von Gebühren verwendet werden.

Das Nutzungsrecht dient dem Urheber dazu, anderen das Recht zur Verwertung seines Werkes zuzusprechen. Das Urheberrecht besteht bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers. Nach seinem Tod geht dieses auf die Erben über.

GEMA regelt Nutzungsrechte für Musikstücke

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, sieht sich seit 1933 in der Verantwortung, die Nutzungsrechte des Urheberrechts für über 68.000 Mitglieder – etwa Dichter, Verleger und Komponisten – zu verwalten und zählt damit zu den größten Autorengesellschaften der Welt. Die Mitgliedschaft sowie entsprechende Übertragung des Urheberrechts erfolgt dabei auf freiwilliger Basis.

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Wenn Sie eine Veranstaltung haben, auf der Sie Musik spielen, sollten die Nutzungsrechte bei der GEMA abgeklärt werden. Dies können Sie entweder online nachsehen oder beim Kundenservice erfragen.

Welche Schutzfrist gilt bei Gruppenprojekten?

Manchmal kommt es vor, dass ein Buch oder ein Song von mehreren Künstlern oder Autoren geschaffen wurde. In einem solchen Fall richtet sich die Urheberrechtsfrist nach dem am längsten lebenden Mitglied dieser Gruppe. Nach seinem Ableben gelten wiederum die üblichen 70 Jahre als Schutzfrist. Bei einem anonymen Schöpfer beginnt die siebzigjährige Regelschutzfrist nach der Veröffentlichung des Werkes.

Das Urheberrecht gilt zeitlich nicht uneingeschränkt. Es besteht noch 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers zugunsten seiner Erben. Nach Ablauf dieser Schutzdauer ist das Werk gemeinfrei und kann von jedermann verwendet werden."
Markus Zöller
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Abschließend fassen wir zusammen, was Sie beim Thema Schutzfristen im Urheberrecht beachten sollten:

  • In der Regel bezieht sich die Schutzfrist im Urheberrecht auf Literatur, Wissenschaft und Kunst.
  • Die Schutzfrist dauert bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers an.
  • Bei einem gemeinsamen Urheberrecht gilt die Schutzfrist allgemein bis zu 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers.
  • Anschließend gelten Werke als gemeinfrei.
  • Nutzungs- und Urheberrechte werden bei Musikstücken häufig von der GEMA geschützt. Daher sollten bei der Wiedergabe von Musikstücken zuvor die Nutzungsrechte und -gebühren recherchiert werden.

Bei Fragen zum Thema Schutzfrist und Urheberrecht helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.