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Was schützt das Urheberrecht und was nicht
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Was schützt das Urheberrecht & was nicht

Das Urheberrecht hat den Zweck, das Recht auf geistiges Eigentum zu schützen. Es regelt, welche Werke unter das Urheberrecht fallen und wie dieses geschützt wird.

Bilder, Text, Musik: Die Bereiche des Urheberrechts

Das sogenannte Urheberrecht schützt das geistige Eigentum eines Urhebers. Darunter fällt beispielsweise das Urheberrecht für Musik, für Texte sowie für Bilder. Entscheidend hierbei ist, dass es sich bei dem Werk um etwas Neues handelt, das der Urheber selbst geschaffen hat.

Ziel des Urheberrechts ist es nicht nur, das Eigentum des Urhebers zu schützen, sondern auch für eine angemessene Vergütung bei der Verwertung des gesamten Datenbankwerkes zu sorgen. Bei der Missachtung des Urheberrechts muss mit einer Abmahnung oder gar Unterlassungsklage gerechnet werden.

Das Urheberrecht: Was ist geschützt? – Infografik
Das Urheberrecht: Was ist geschützt? – Infografik

Die Grundsätze des Urheberrechts

Das Urheberrecht für Musik, Bilder oder Text greift, sobald ein Urheber sein Werk vollendet hat. Das heißt, dass das Urheberrecht bereits vor der Veröffentlichung wirkt und automatisch in Kraft tritt. Das Urheberrecht ist dabei nicht übertragbar und besteht auch über den Tod des Urhebers hinaus. Erben können das Urheberrecht bis zu 70 Jahre nach seinem Tod in Anspruch nehmen.

Das Urheberrecht regelt zudem, dass der Urheber selbst entscheiden kann, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird. Außerdem hat er einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Vergütung – sowie ein Recht auf Nachverhandlungen bei überraschenden Verkaufserfolgen, die nach der Veröffentlichung eintreten.

Nutzungsrechte nach Urheberrecht


Die Nutzungsrechte eines Urhebers an seinem geistigen Eigentum sind unter Abschnitt 5 Unterabschnitt 2 im Urheberrecht aufgeführt:

§ 32 regelt die angemessene Vergütung. Absatz (1) legt etwa fest, dass der Urheber für die Einräumung von Nutzungsrechten an seinem Werk einen Anspruch auf angemessene Vergütung hat.

Absatz (2) regelt, dass die Vergütung angemessen ist, die nach der gemeinsamen Vergütungsregel nach § 36 ermittelt wird. Diese ist bezogen darauf angemessen, was zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einer normalen Nutzungsleistung entspricht.

Diese Dinge schützt das Urheberrecht

In den §§ 2 bis 6 UrhG sind die durch das Urheberrecht geschützten Werke festgehalten. Hierunter fallen vor allem Werke aus den Bereichen der Kunst, Literatur und Wissenschaft wie zum Beispiel Musikstücke, Texte, Fotografien und Softwares. Durch das Urheberrecht geschützt sind ebenfalls Sprachwerke, Tänze und Werke der Baukunst sowie Skizzen. Wichtig ist, dass das zu schützende Werk die genannten Voraussetzungen des Urheberrechts erfüllt.

Das Urheberrecht greift, wenn ein Urheber sein Werk vollendet hat. Es ist nicht übertragbar und besteht über den Tod hinaus. Der Urheber hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird.

Diese Dinge schützt das Urheberrecht nicht

Das Urheberrecht deckt zwar zahlreiche Bereiche ab, jedoch nicht alle. Nicht geschützt sind:

  • Spontane Ideen, die nicht patentiert sind
  • Lehren, Theorien und wissenschaftliche Erkenntnisse
  • Amtliche Werke wie Bekanntmachungen und Rechtsnormen
Das Urheberrecht wirkt bei fertigen Werken. Dabei ist es nicht zwingend nötig, dass ein Werk veröffentlichungsreif ist. Eine Idee reicht jedoch allein nicht aus – ein Ideenschutz existiert in Deutschland nicht."
Markus Zöller
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Das Urheberrecht und die modernen Medien

Das Urheberrecht für Musik spricht dem Urheber des Stückes die Rechte an ebendiesem zu. Er entscheidet somit, wann und ob das Stück veröffentlicht wird. Eine Verletzung des Urheberrechts durch unerlaubte Cover-Versionen oder Veröffentlichungen kann mit teils hohen Strafen geahndet werden. Das Urheberrecht für Texte bezieht sich auf Schriftwerke des Urhebers und ist damit vor allem für den rechtlichen Schutz von Büchern von enormer Wichtigkeit.

Im Zuge der Digitalisierung ist vor allem das Urheberrecht für Bilder verstärkt in den Fokus gerückt. Dieses besagt, dass bei einer Veröffentlichung von Bildern und Fotografien das Urheberrecht sowie die Persönlichkeitsrechte der auf dem Bild abgebildeten Personen bewahrt werden müssen.

klugo tipp

Seien Sie vorsichtig beim Teilen oder Hochladen von Bildern auf den sozialen Medien. Das oberste Gebot sollte sein, keine fremden Bilder zu veröffentlichen. Wird keine Zustimmung eingeholt, droht unter Umständen eine Abmahnung.

Abschließend fassen wir noch einmal zusammen, was Sie beim Thema Urheberrecht beachten müssen:

  • Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum und gilt auch über den Tod hinaus.
  • Ob und auf welche Art und Weise ein Urheber sein Werk veröffentlicht, bleibt ihm selbst überlassen.
  • Bei der Nutzung des geistigen Eigentums anderer, muss immer deren Zustimmung eingeholt werden.
  • Weiterhin hat der Urheber für die Nutzung einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
  • Vor der Nutzung von Bildern, Musik, Kunst und anderen Daten sollte gerade im digitalen Zeitalter genau abgeklärt werden, ob die Verbreitung genehmigt ist.
  • Bei nicht genehmigter Nutzung drohen unter anderem Abmahnungen und Bußgelder.

Bei Fragen zum Thema Urheberrecht helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

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