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Gebäudeversicherung

Wer sich vor den finanziellen Risiken eines Unwetters schützen will, versichert sein Eigenheim mit einer Gebäudeversicherung. Was genau ist dabei jedoch zu beachten?

Schutz für Eigentum und Haus

Gerade bei Unwettern und ungünstigen Witterungsverhältnissen kann es schnell einmal zu Schäden am Eigentum des Wohnungsbesitzers kommen. Abhilfe schafft eine Gebäudeversicherung – zumindest, wenn der Fall nicht durch Risikoausschlüsse von Vorneherein aus dem Leistungsspektrum ausscheidet.

Doch wie sieht es mit einer möglichen Pflicht für Hausbesitzer in Bezug auf eine Gebäudeversicherung aus? Und wie gestalten sich die Leistungen und Inhalte einer solchen Absicherung? Nicht selten kommt es vor, dass sich die Gebäudeversicherung weigert zu zahlen.

Gebäudeversicherung: Pflicht für Hausbesitzer?

Eine Pflicht zur Gebäudeversicherung besteht in Deutschland seit einigen Jahren nicht mehr. Jedoch wird Hausbesitzern dringend geraten diese abzuschließen und so ihre Immobilie und damit ihr Geld zu schützen. Eine Gebäudeversicherung deckt mit Ausnahme der Risikoausschlüsse fast sämtliche Schäden ab, die am Haus entstehen – sei es durch Hagel, Sturm oder Feuer. In der Regel zahlt sie die Kosten für den Wiederaufbau oder die Reparatur der Immobilie.

Ausgenommen ist hierbei allerdings zumeist das Inventar des Gebäudes. Diese Gegenstände lassen sich in der Regel durch eine Hausratsversicherung abdecken. Auch die Grundbesitzerhaftpflicht ist hiervon zu unterscheiden: Sie greift bei Schäden anderer Personen auf dem eigenen Grundstück. Typisches Beispiel hierfür ist das Ausrutschen eines Fußgängers auf dem vereisten Fußweg, der noch zum Grundstück gehört.

Die Gebäudeversicherung im BGB


Versicherungen sind im Paragraf 21 V Nr. 3 Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Diese umfassen eine Feuerversicherung sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Die Gebäudeversicherung ist in den §§ 88 ff. des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Hier ist festgehalten, dass durch die Gebäudeversicherung feste Bauten versichert sind. Was im Haus ist, ist nicht versichert.

Unterschiedliche Leistungen vergleichen

Wer sich als Versicherter mit dem Thema beschäftigt, merkt schnell: Durch unterschiedliche Leistungsspektren und Risikoausschlüsse ergeben sich weitreichende Unterschiede in den Gebäudeversicherungen verschiedener Anbieter. Ein Vergleich lohnt sich immer. Auch eine Überprüfung der alten Police macht Sinn – so erkennen Sie schnell, ob sich mit dem Wechsel Vorteile oder sogar Kostenersparnisse ergeben würden.

Risikoausschlüsse bei der Gebäudeversicherung

Grundsätzlich bietet eine Versicherung fürs Gebäude bei folgenden Sachverhalten Schutz:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Implosion
  • Aufprall von Luftfahrzeugen

Bei den genannten Gefahren enthalten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen eine größere Anzahl an Risikoausschlüssen. Beispielsweise sind sogenannte Sengschäden nicht erfasst. Entsteht der Schaden, ohne dass vorher ein Feuer ausgebrochen ist, zahlt die Gebäudeversicherung nicht. Exemplarisch lässt sich hier der Fall des vergessenen Bügeleisens anführen, bei dem vorher kein Feuer durch fremde Umstände ausgelöst worden ist.

Versicherungen sichern sich ab, indem sie Risikoausschlüsse festhalten. Diese sollte der Versicherungsnehmer kennen.

Wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt

Bei der Gebäudeversicherung ergeben sich im Schadenfall immer wieder Streitigkeiten. Im Vergleich mit anderen Versicherungsarten weist sie eine überdurchschnittlich hohe Beschwerdeqoute auf. Oftmals zahlt die Gebäudeversicherung sogar gar nicht.

klugo tipp

Lassen Sie sich frühzeitig vom Rechtsanwalt für Versicherungsrecht beraten, wenn es am Gebäude zu Schäden gekommen ist und die Versicherung nicht zahlen möchte.

Umso sinnvoller ist es deshalb, im Vorfeld alle Schäden am Gebäude genau zu dokumentieren. Auch das Verfassen eines schriftlichen Berichts hilft neben der obligatorischen Schadensmeldung an den Versicherer dabei, dass alles seinen rechten Weg geht. Wenn die Wohngebäudeversicherung nicht zahlt, hilft häufig juristischer Beistand.

Im Rahmen einer telefonischen Erstberatung kümmern wir uns gerne um Ihren Einzelfall. Durch das Expertenwissen unserer Rechtsanwälte können wir mit den Versicherern auf Augenhöhe agieren und eine optimale Lösung für Sie finden.

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Abschließend finden Sie hier noch einmal das Wichtigste zur Gebäudeversicherung:

  • Gebäudeversicherungen versichern Haus und Grund, nicht aber bewegliche Gegenstände im Haus.
  • Sonderfälle sind nicht abgesichert, hier sollte die Police genau überprüft werden.
  • Im Schadensfall muss zunächst der Versicherungsnehmer aktiv werden und eine Schadensmeldung aufgeben.
  • Schäden sollten so genau wie möglich dokumentiert werden.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.