Diese Strafen drohen dir bei einer Fälschung Arbeitszeugnis fälschen: Große Konsequenzen für kleine Korrekturen

Die Stelle klingt so verlockend – aber es wird eine Promotion vorausgesetzt. Oder die Organisation verlangt Führungskenntnisse, die leider nicht vorhanden sind. Die eine oder andere Aussage im Arbeitszeugnis ändern oder das Zeugnis eines Dritten verwenden, das ist für einige eine Lösung, aber Vorsicht: Auf das Fälschen von Arbeitszeugnissen stehen hohe Strafen, denn es handelt sich um Urkundenfälschung.

von C. Kürschner
11.11.2024
2 Min Lesezeit

Fälschung des Arbeitszeugnisses Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Fälschen eines Arbeitszeugnisses droht dir gem. § 267 StGB eine Geld- oder Haftstrafe.

  • Fälschungen können vor Gericht auch als Betrug oder arglistige Täuschung gewertet werden.

  • Dir droht neben einer Verurteilung, durch die du vorbestraft bist, die außerordentliche Kündigung, die Lohnrückzahlung und Schadensersatz.

Wann ist das Fälschen des Arbeitszeugnisses strafbar?

Wer sein Arbeitszeugnis vorsätzlich fälscht, begeht eine Urkundenfälschung, also die Herstellung unechter Urkunden, die Verfälschung echter Urkunden und der Gebrauch unechter oder verfälschter Urkunden in der Absicht, im Rechtsverkehr zu täuschen. Bereits der Versuch ist gem. § 267 Abs. 2 StGB strafbar. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Bewerber selbst oder Dritte die Fälschung angefertigt haben.

Eine Urkundenfälschung kann mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden. In besonders schweren Fällen ist eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren möglich.

In folgenden Fällen können die Voraussetzungen für einen besonders schweren Fall erfüllt sein:

  • mit der Fälschung wird Geld verdient

  • das Benutzen der Fälschung hat zu einem hohen Vermögensverlust geführt

  • Fälschen von Arbeitszeugnissen stellt einen Amtsmissbrauch dar

  • es werden sehr viele Fälschungen produziert und in Umlauf gebracht

Das Fälschen des Arbeitszeugnisses kann auch als Betrug gewertet werden. Dieser liegt vor, wenn der Täter sein Opfer täuschen wollte, um Geld zu erschleichen. Im Falle einer Fälschung des Arbeitszeugnisses kann argumentiert werden, dass sich der Arbeitnehmer damit den Arbeitslohn erschlichen hat. Gerichte können dieser Argumentation folgen und es wurden auch bereits solche Urteile gefällt (LAG Köln, Urteil v. 16. Juni 2000, Az. 11 Sa 1511/99). Zudem kann das Fälschen des Arbeitszeugnisses als arglistige Täuschung (§ 123 BGB) verstanden werden. Nach dieser Argumentation hat der Täter das Opfer getäuscht, um diesen so zur Abgabe einer Willenserklärung – dem Arbeitsvertrag – zu bewegen.

Der Straftatbestand der Urkundenfälschung verjährt nach fünf Jahren.

Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen dem Täter?

Dem Mitarbeiter droht nach Bekanntwerden der Fälschung die außerordentliche fristlose Kündigung. Der Arbeitgeber ist dazu berechtigt, da die Vertrauensbasis und die Grundlage der Arbeitsbeziehung mit der Fälschung von Dokumenten unwiderruflich zerstört ist. Geht der Arbeitgeber vor Gericht gegen den Mitarbeiter vor, kann dieser außerdem zur Lohnrückzahlung verpflichtet werden. Zudem kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen, wenn ihm ein Imageschaden zugefügt wurde und der Mitarbeiter oftmals nicht die geforderte Leistung brachte. Noch schwerwiegender ist es, wenn die Person in ihrer Position ernsthafte Schäden verursacht hat.

Wie können Arbeitgeber ein gefälschtes Zeugnis erkennen?

Auch für Arbeitgeber sind gefälschte Arbeitszeugnisse ein großes Ärgernis. Um die Situation zu klären, mit einem Anwalt für Strafrecht rechtlich dagegen vorzugehen und ggf. bei einer Kündigung neues Personal einzustellen, braucht es Zeit und Geld. Deshalb sollten Personaler bereits im Bewerbungsprozess einen genauen Blick auf die Arbeitszeugnisse werfen.

Mit diesen Tipps können gefälschte Zeugnisse besser erkannt werden:

  • Abgleichen von Daten im Anschreiben und Lebenslauf

  • Kritischer Blick auf Unterschriften, Firmenlogos etc.

  • Kontaktieren von ehemaligen Arbeitgebern

  • Im Bewerbungsgespräch Bewerber mit Auffälligkeiten konfrontieren

  • Vorlage von Originalzeugnissen

Oftmals unterscheidet sich der Eindruck, den Personaler beim Lesen des Anschreibens und beim Auswerten des Lebenslaufes gewinnen, beträchtlich. In diesem Fall sollte die Echtheit des Zeugnisses in jedem Fall geprüft werden. Bist du Opfer einer Urkundenfälschung geworden und hast einen Schaden erlitten? Dann erfahre in einem telefonischen Erstgespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte für Strafrecht, was deine nächsten Schritte sein sollten.

Wenn du rechtlichen Rat benötigst Erstberatung durch KLUGO

Manchmal gerät man ganz unverhofft in Schwierigkeiten oder hat Fragen, die nur ein Experte beantworten kann. Benötigst du juristischen Rat, so kannst du ganz einfach unsere Rechtsexperten und Partner-Anwälte fragen.

Diese Vorteile hat die Erstberatung durch KLUGO:

  • Schnelle Beratung: innerhalb von 2 Tagen erfolgt ein Rückruf durch einen Rechtsexperten.
  • Möglichkeit der Inanspruchnahme einer kostenlosen Ersteinschätzung in bestimmten Rechtsgebieten.
  • Großes Netzwerk an Partner-Anwälten aus ganz Deutschland.
  • Weitere Betreuung deines Rechtsfalls auch vor Gericht möglich.
  • Keine Abos oder versteckten Kosten.
Jetzt zur Erstberatung gehen Erstberatungen sind Montags bis Freitags von 9 bis 18 Uhr möglich

Über unsere AutorenChristiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

christiane kürschner