Was gilt für Schulentschuldigungen? Entschuldigung für die Schule – Das musst du beachten

In Deutschland sind alle Kinder bis zu einem bestimmten Alter bzw. bis zur Vollendung einer Schullaufbahn zum Schulbesuch verpflichtet. Kann ein Kind wegen einer Erkrankung oder aus familiären Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, muss der Schule nach einigen Tagen eine schriftliche Entschuldigung übergeben werden. Welche Regeln dafür gelten und worauf du bei der Schulentschuldigung achten solltest, haben wir hier für dich zusammengefasst.

von N. Haussmann
11.11.2024
2 Min Lesezeit

Entschuldigung für die Schule Das Wichtigste in Kürze

  • Für Schulentschuldigungen gelten in jedem Bundesland und teils von Schule zu Schule andere Regelungen.

  • Kann dein Kind nicht am Unterricht teilnehmen, solltest du der Schule unverzüglich per Mail oder Telefon Bescheid geben.

  • Meist muss spätestens am 3. Fehltag eine schriftliche Schulentschuldigung mit Angabe von Gründen für das Fehlen abgegeben werden.

  • Für häufiges unentschuldigtes Fehlen können teils hohe Bußgelder verhängt werden.

  • Eine Befreiung vom Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ist meist problemlos möglich.

Welche Regeln gelten für Schulentschuldigungen?

In Deutschland ist Bildung Ländersache. Deshalb ist die Frage, welche Regelungen für Schulentschuldigungen gelten, nicht ohne Weiteres zu beantworten. Grundsätzlich solltest du per Telefon oder Mail frühestmöglich in der Schule Bescheid geben, wenn dein Kind wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann.

Die meisten Schulen fordern darüber hinaus bereits ab dem 1. Fehltag eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes für das Fehlen. Meist reicht es aus, wenn du die Entschuldigung für die Schule aus Krankheits- oder anderen Gründen deinem Kind in die Schule mitgibst, sobald dieses wieder am Unterricht teilnehmen kann. Einige Schulen fordern den Eingang der Schulentschuldigung allerdings bereits am 3. Fehltag.

Schüler/innen über 14 Jahre und Eltern von jüngeren Kindern, die dem Unterricht häufiger unentschuldigt fernbleiben, können wegen des Verstoßes gegen die Schulpflicht mit einem Bußgeld fürs Schulschwänzen belegt werden. In welcher Höhe eine Geldstrafe anfällt, ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. In Brandenburg werden beispielsweise bis zu 2500 Euro, in Bayern bis zu 1000 Euro fällig.

Wie lange darf man ohne Attest in der Schule fehlen?

Erkennt die Schule den in der Entschuldigung genannten Grund nicht an, kann sie ein ärztliches Attest verlangen. In Ausnahmefällen muss sogar ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten eingeholt werden. Grundsätzlich dürfen Schulen ab einer bestimmten Fehldauer generell ein ärztliches Attest verlangen. Ab wann dies genau gefordert wird, ist wieder von Schule zu Schule unterschiedlich.

Diese Regelungen gelten auch für das Homeschooling. Kann dein Kind, aus welchen Gründen auch immer, nicht am Onlineunterricht teilnehmen, muss die Schule unverzüglich mündlich oder per Mail davon in Kenntnis gesetzt werden. Ebenso musst du auch hier bei längeren Fehlzeiten ein Attest beibringen.

Beurlaubung für die Schule – welche Gründe werden akzeptiert?

In besonderen Fällen kann dein Kind von der Schule beurlaubt werden, beispielsweise wegen einer Hochzeit in der Familie, einem wichtigen Arztbesuch oder einem Todesfall. Wichtig ist jedoch, dass du diese Beurlaubung, wenn möglich, vorher beantragst und nicht erst im Nachhinein im Rahmen einer Entschuldigung aus familiären Gründen einfach rechtfertigen. Eine solche Entschuldigung für eine eigenmächtige Beurlaubung deines Kindes von der Schule muss diese nämlich nicht anerkennen.

Ist eine Befreiung vom Religions-, Sport- oder Schwimmunterricht möglich?

Bei leichten Verletzungen, die dein Kind daran hindern, am Sportunterricht teilzunehmen, kann eine sogenannte Sportbefreiung erwirkt werden. Das muss aber nicht bedeuten, dass dein Kind nach Hause gehen kann, sondern es wird im Ermessen des Fachlehrers unter Umständen nur für einzelne Übungen befreit bzw. muss am theoretischen Sportunterricht teilnehmen. Für längere Befreiungszeiträume vom Sportunterricht wird in der Regel ein ärztliches Attest benötigt.

Soll dein Kind aus religiösen Gründen vom Sport- oder Schwimmunterricht befreit werden, musst du Absprachen mit der jeweiligen Schule und Schulaufsichtsbehörde treffen, die zumeist versuchen, eine Lösung zu finden, die die Teilnahme des Kindes am Unterricht ermöglicht. In öffentlichen Schulen ist eine Abmeldung vom Religionsunterricht jedoch meist problemlos möglich – entweder zum Beginn eines Schulhalbjahres oder zu jedem Zeitpunkt.

So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Solltest du wegen fehlender Schulentschuldigungen Schwierigkeiten mit der Schule deines Kindes oder sogar der Schulaufsichtsbehörde haben, raten wir dir, Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Unter Umständen kannst du auf diese Weise Missverständnisse rechtzeitig aufklären und die Anordnung eines Bußgeldes verhindern. Nimm jetzt Kontakt zu uns auf, um einen Termin mit einem erfahrenen KLUGO Partner-Anwalt für Familienrecht zu vereinbaren.

Über unsere AutorenNina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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