Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Fahrerflucht nicht bemerkt: Das solltest du wissen
Wohl jeder Autofahrer baut irgendwann einmal einen Unfall oder touchiert in einer engen Straße ein parkendes Fahrzeug. Soweit kein Problem – wenn der Unfall bemerkt wird. Doch was ist, wenn der Verursacher eines Schadens den Vorfall nicht registriert? Hat den Unfall jemand beobachtet, wird wohl bald eine Anzeige wegen Unfallflucht ins Haus flattern. Wie du dich in einem solchen Fall verhalten solltest, kannst du dem folgenden Beitrag entnehmen.
Fahrerflucht nicht bemerkt Das Wichtigste in Kürze
Wer einen Unfall verursacht und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, macht sich des Tatbestands der Fahrerflucht gemäß § 142 StGB schuldig.
Der Tatbestand ist nicht erfüllt, wenn der Unfallverursacher den Unfall nicht bemerkt.
Wem später auffällt, dass er einen Schaden verursacht hat, der sollte sich bei der Polizei selbst anzeigen, wenn er möglichst glimpflich davonkommen möchte.
Fahrerflucht verjährt erst nach 5 Jahren.
Wann liegt Fahrerflucht vor?
Fahrerflucht bzw. Unfallflucht liegt immer dann vor, wenn der Fahrer eines Autos einen Schaden an einem anderen Fahrzeug oder öffentlichem Eigentum verursacht und sich vom Unfallort entfernt, ohne den Geschädigten oder die Polizei über den Vorfall zu informieren und seine Personalien mitzuteilen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann dann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Wenn der Verursacher des Schadens nicht wahrgenommen hat, dass er fremdes Eigentum beschädigt hat, ist der Tatbestand der Unfallflucht gem. § 142 StGB hingegen nicht erfüllt.
Die Staatsanwaltschaft ist in der Beweispflicht und muss dem Unfallverursacher nachweisen, dass er sich vorsätzlich vom Unfallort entfernt hat.
Was kann ich tun, wenn ich eine Fahrerflucht erst im Nachhinein bemerke?
Dass eine Fahrerflucht beim Unfall nicht bemerkt wird, kommt öfter vor als gedacht. Wenn dir allerdings später auffällt, dass du einen Schaden verursacht hast, ist schnelles Handeln gefragt: Geh unbedingt zur Polizei und zeig den Schaden an.
Obwohl viele Menschen verständlicherweise vor einer solchen Selbstanzeige zurückschrecken, ist sie die einzige Möglichkeit, die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, das Verfahren wegen Fahrerflucht einzustellen. Schließlich zeigst du mit der Selbstanzeige, dass du dich deines Fehlers bewusst bist und die Verantwortung übernehmen möchtest. Wenn du Fragen hast oder dich über eine Selbstanzeige informieren möchtest, ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner für dich.
Wann wird ein Verfahren wegen Fahrerflucht eingestellt?
Ob ein Verfahren wegen Fahrerflucht eingestellt wird, hängt vom Einzelfall ab. Wenn der Unfallverursacher glaubhaft versichern kann, dass er die Fahrerflucht nicht bemerkt hat, fehlt es ihm am erforderlichen Vorsatz für die Begehung einer Straftat nach § 142 StGB.
Übrigens: Wer sich in der Hoffnung vom Unfallort entfernt, dass niemand etwas mitbekommen hat, kann auch noch Jahre danach für die Tat belangt werden. Fahrerflucht verjährt erst nach 5 Jahren.
So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter
Hast du eine Fahrerflucht nicht bemerkt und brauchst dringend Rat, weil du tatverdächtig bist? Oder möchtest du dich über Verkehrsrecht und Unfallflucht informieren? Dann nimm jederzeit Kontakt zu uns auf und vereinbare einen Termin für eine telefonische Erstberatung bei einem unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Verkehrsrecht.
Wenn du rechtlichen Rat benötigst Erstberatung durch KLUGO
Manchmal gerät man ganz unverhofft in Schwierigkeiten oder hat Fragen, die nur ein Experte beantworten kann. Benötigst du juristischen Rat, so kannst du ganz einfach unsere Rechtsexperten und Partner-Anwälte fragen.
Diese Vorteile hat die Erstberatung durch KLUGO:
- Schnelle Beratung: innerhalb von 2 Tagen erfolgt ein Rückruf durch einen Rechtsexperten.
- Möglichkeit der Inanspruchnahme einer kostenlosen Ersteinschätzung in bestimmten Rechtsgebieten.
- Großes Netzwerk an Partner-Anwälten aus ganz Deutschland.
- Weitere Betreuung deines Rechtsfalls auch vor Gericht möglich.
- Keine Abos oder versteckten Kosten.