Vergütung deiner Fahrzeit zur Arbeit Zählt meine Fahrzeit zur Arbeitszeit? Das musst du wissen!
Die Frage, ob Fahrzeit als Arbeitszeit gilt, beschäftigt viele Arbeitnehmer. Schließlich verbringen wir oft erhebliche Zeit damit, zu unserem Arbeitsplatz zu gelangen. Für viele Arbeitnehmer sind Fahrzeiten von über einer Stunde pro Strecke Alltag. In diesem Artikel erfährst du unter anderem, wann deine Wegezeit als Arbeitszeit zählt und welche rechtlichen Aspekte du bei dem Thema beachten solltest.
Wann ist meine Fahrzeit Arbeitszeit? Das Wichtigste in Kürze
Der tägliche Weg zum festen Arbeitsplatz gilt nicht als Arbeitszeit.
Wegezeiten von Außendienstmitarbeitern zu Kunden können als Arbeitszeit anerkannt werden.
Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers oder zwischen verschiedenen Arbeitsorten zählen in der Regel als Arbeitszeit.
Wenn Fahrzeit als Arbeitszeit gilt, kann die Bezahlung variieren.
Die Bezahlung für Wegezeit als Arbeitszeit darf nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn fallen.
Regel & Ausnahmen Kann meine Fahrzeit zur Arbeit als Arbeitszeit gelten?
Grundsätzlich gilt: Der normale Weg von deinem Wohnort zum festen Arbeitsplatz zählt nicht als Arbeitszeit. Deine Arbeitsleistung ist eine Bringschuld, die grundsätzlich am Betriebssitz deines Arbeitgebers erfüllt werden muss (BAG, Urt. v. 18.10.2012 – Az. 6 AZR 86/11). Diese Fahrzeit zur Arbeit wird als private Angelegenheit betrachtet und muss von deinem Arbeitgeber nicht vergütet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, bei denen die Wegezeit zur Arbeitszeit gerechnet werden kann.
Wenn du keinen festen Arbeitsort hast oder im Außendienst tätig bist, kann die Situation laut EuGH anders aussehen. In solchen Fällen kann die Fahrzeit durchaus als Arbeitszeit gelten, insbesondere, wenn du direkt von zu Hause zum ersten Kunden oder Einsatzort fährst.
Lass es schriftlich in deinem Arbeitsvertrag festhalten Wann zählt die Fahrzeit zur Arbeitszeit?
Es gibt verschiedene Szenarien, in denen deine Wegezeit als Arbeitszeit angerechnet werden kann:
Außendienstmitarbeiter: Wenn du im Außendienst tätig bist und direkt von zu Hause zum ersten Kunden fährst, zählt diese Zeit in der Regel als Arbeitszeit.
Dienstreisen: Fahrten zu Kunden oder anderen Arbeitsorten, die dein Arbeitgeber anordnet, gelten normalerweise als Arbeitszeit.
Fahrten zwischen verschiedenen Arbeitsorten: Wenn du während deines Arbeitstages zwischen verschiedenen Einsatzorten pendeln musst, zählt diese Fahrzeit zur Arbeitszeit.
Bereitschaftsdienst: In manchen Fällen kann auch die Fahrzeit während eines Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit gelten.
Die genauen Regelungen hängen oft von deinem individuellen Arbeitsvertrag, Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen ab. Es lohnt sich also, einen Blick in deinen Arbeitsvertrag zu werfen. Wenn du Fragen hast, kannst du immer eine individuelle Beratung bei einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.
Auch hier gilt: schriftliches Festhalten im Arbeitsvertrag Wie muss die Fahrzeit vergütet werden?
Wenn deine Fahrzeit als Arbeitszeit anerkannt wird, stellt sich die Frage der Vergütung. Hier gibt es keine einheitliche Regelung, was die Situation für Arbeitnehmer oft unübersichtlich macht:
In vielen Fällen wird die Fahrzeit wie normale Arbeitszeit vergütet, also mit deinem regulären Stundensatz. Dies ist besonders dann der Fall, wenn du während der Fahrt aktiv für deinen Arbeitgeber tätig bist, beispielsweise durch Telefonate oder Vorbereitungen für Kundentermine.
Manche Arbeitgeber zahlen für Fahrzeiten einen reduzierten Satz, der jedoch nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen darf. Diese Praxis ist umstritten und kann im Einzelfall rechtlich anfechtbar sein, insbesondere, wenn du während der Fahrt nicht frei über deine Zeit verfügen kannst.
Bei Dienstreisen gibt es oft spezielle Regelungen, wie Reisezeiten vergütet werden. Hier kann es Unterschiede geben, je nachdem, ob du mit dem Auto, der Bahn oder dem Flugzeug reist. Manche Unternehmen zahlen beispielsweise für Bahnfahrten den vollen Lohn, während bei Flugreisen nur ein Teil der Zeit vergütet wird.
In einigen Branchen, wie etwa im Baugewerbe, gibt es tarifvertragliche Regelungen zur Vergütung von Wegezeiten, die von den allgemeinen Grundsätzen abweichen können.
Wir empfehlen dir, die genauen Konditionen mit deinem Arbeitgeber zu klären und idealerweise schriftlich festzuhalten. Achte dabei besonders darauf, wie Überstunden durch Fahrzeiten gehandhabt werden. Werden sie zum Beispiel mit Zeitausgleich abgegolten oder zusätzlich vergütet?
Kläre auch, ob es Unterschiede in der Vergütung gibt, je nachdem, ob die Fahrzeit innerhalb oder außerhalb der regulären Arbeitszeit liegt. Eine transparente Regelung dazu, wann deine Fahrzeit zur Arbeitszeit zählt, kann spätere Konflikte vermeiden und dir Sicherheit bezüglich deiner Vergütung geben.
Welche Urteile zu Fahrzeit und Arbeitszeit gibt es?
Mehrere wichtige Gerichtsurteile haben die Rechtslage bezüglich Fahrzeit und Arbeitszeit geprägt:
EuGH-Urteil vom 10.09.2015 (Az. C-266/14): Der Europäische Gerichtshof entschied, dass für Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsort die Fahrzeit zwischen Wohnort und erstem sowie letztem Kunden des Tages als Arbeitszeit gilt.
Bundesarbeitsgericht-Urteil vom 22.04.2009 (Az. 5 AZR 292/08): Das BAG bestätigte, dass Wegezeiten von Außendienstmitarbeitern zwischen Wohnung und erstem sowie letztem Kunden vergütungspflichtig sind.
Diese Urteile haben die Rechtsauffassung dahingehend geprägt, dass Wegezeit als Arbeitszeit anerkannt wird, wenn der Arbeitnehmer während dieser Zeit im Interesse des Arbeitgebers tätig ist und nicht frei über seine Zeit verfügen kann.
So helfen dir unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten weiter
Wenn du unsicher bist, ob deine Fahrzeit als Arbeitszeit angerechnet werden sollte, oder wenn du Fragen zur Vergütung deiner Wegezeiten hast, kann ein spezialisierter und erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht deine individuelle Situation analysieren, bewerten und prüfen, ob deine Fahrzeiten als Arbeitszeit gelten sollten, dich bei Verhandlungen mit deinem Arbeitgeber unterstützen und deine Rechte im Streitfall vor Gericht vertreten.
Gerade bei komplexen Fällen, wie bei Außendienstmitarbeitern oder bei häufig wechselnden Einsatzorten, ist professionelle rechtliche Unterstützung im Arbeitsrecht oft unerlässlich. Vereinbare einen Rückruftermin für ein individuelles telefonisches Erstgespräch und sei auf der sicheren Seite.
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