Das sind deine Rechte Flug verpasst wegen Sicherheitskontrolle

Du hast deinen Flug verpasst, weil vor der Sicherheitskontrolle eine lange Schlange war – was tun? Als Fluggast bist du in einem solchen Fall nicht ohne Rechte. Alle entstandenen Schäden kannst du vom Bund erstattet verlangen. Dazu zählen zum Beispiel Mehrkosten für Verpflegung oder eine Umbuchung. Fürchtest du, dass du deinen Flug verpasst wegen der Sicherheitskontrolle, solltest du die Schlange dokumentieren und das Personal bitten, dich vorzulassen.

von KLUGO
11.11.2024
2 Min Lesezeit

Flug verpasst wegen Sicherheitskontrolle Das Wichtigste in Kürze

  • Wer seinen Flug verpasst, wegen der Sicherheitskontrolle, hat Anspruch auf den Ersatz entstandener Schäden.

  • Anspruchsgegner ist der Bund. Er ist für die Sicherheitskontrollen an Flughäfen zuständig.

  • Ersatzfähig sind unter anderem Mehrkosten für Verpflegung oder notwendige Umbuchungen am Urlaubsort.

Wer ist verantwortlich?

Verpasst man den Flug wegen der Sicherheitskontrolle, ist nicht der Flughafen oder die Fluglinie verantwortlich, sondern der Bund. Das Bundesinnenministerium, genauer die Bundespolizei, hat nach dem Luftsicherheitsgesetz die Zuständigkeit für die Sicherheitskontrollen an deutschen Flughäfen. Der Bund hat allerdings einen großen Teil der Kontrolltätigkeit an private Firmen übertragen. Haben diese Personalmangel, kommt es zu langen Warteschlangen. Ansprüche im Zusammenhang mit verpassten Flügen wegen zu langer Wartezeiten musst du gegenüber dem Staat geltend machen. In einigen Fällen müssen derartige Ansprüche gegenüber dem Flughafenbetreiber geltend gemacht werden.

Wann trifft Fluggäste ein Eigenverschulden?

Wenn man bereits zu spät zum Flughafen kommt und es aus diesem Grund nicht durch die Schlange schafft, ist man selbst Schuld. Gerichte haben unterschiedlich bewertet, wie früh vor dem Abflug ein Fluggast am Flughafen sein muss. Wenn du vier Stunden vorher kommst und trotzdem noch deinen Flieger verpasst, trifft dich kein Verschulden, wenn du wegen der Sicherheitskontrolle deinen Flug verpasst. Dass du rechtzeitig am Flughafen warst, kannst du belegen, in dem du bei Ankunft ein Foto von der Abflugtafel machst, auf dem das Datum und die Uhrzeit zu sehen ist.

Zeichnet sich ab, dass du deinen Flug verpasst, solltest du unverzüglich das Flughafenpersonal informieren und bitten, vorgelassen zu werden. Im besten Fall tust du dies vor mehreren Zeugen. Unterlässt du dies, kann dir dies später als Mitverschulden ausgelegt werden und deinen Schadensersatzanspruch schmälern.

Was steht mir als Fluggast zu?

Dir steht Ersatz aller Schäden zu, die dir aus der Verspätung entstanden sind. Wenn du zum Beispiel deinen Flug wegen der Sicherheitskontrolle verpasst, auf den nächsten warten musst und dadurch Mehrausgaben für Verpflegung oder eine Übernachtung hast, kannst du diesen Schaden ersetzt verlangen. Auch Mehrkosten, die zum Beispiel entstehen, weil du auf einen teureren Flug umbuchen musstest, können geltend gemacht werden. Unter bestimmten Umständen, etwa wenn am Folgetag die Warteschlange auch noch so lang ist, dass du trotz rechtzeitiger Anfahrt deinen Flug verpasst, hast du das Recht, nach Setzen einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall eines wirksamen Rücktrittsfalles muss die Airline dir den gesamten Flugpreis zurückzahlen.

Die sogenannten EU-Fluggastrechte mit festgelegten Entschädigungsbeträgen kommen nur zur Anwendung, wenn ein Flug wegen eines Verschuldens der Airline verspätet abhebt oder ganz annulliert wird oder wenn man einen Flug verpasst wegen einer zu langen Schlange beim Check-in bei der Airline.

Was kann ich tun um meine Rechte durchzusetzen?

Du solltest alle Dokumente im Zusammenhang mit deiner Buchung, also Buchungsbestätigung, E-Mails der Airline, Bordkarte, etc. aufbewahren. Zudem solltest du mit Fotos dokumentieren, dass das Boarding wegen einer zu langen Warteschlange bei der Sicherheitskontrolle nicht möglich war. Du solltest dir notieren, wie lange du gewartet hast und wie viel Personal und wie viele Wartende es vor Ort gab. Außerdem solltest du alle Belege aufbewahren, die mögliche Mehrkosten dokumentieren. Wenn du also zusätzliche Ausgaben für Lebensmittel, eine Hotelumbuchung, das Flughafenparkhaus etc. hattest, solltest du die entsprechenden Kaufbelege aufheben. Falls du Ansprüche gegen den Bund geltend machst, wird teilweise empfohlen, sich noch vor Ort an die örtliche Bundespolizeiinspektion zu wenden und seine Ansprüche geltend zu machen.

Flug verpasst wegen Sicherheitskontrolle: So hilft ein Anwalt

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