Wann ist das möglich? Reisestornierung bei Reisewarnung
Naturkatastrophen oder die Angst vor Terroranschlägen können lang gehegte Urlaubspläne schnell durchkreuzen. Wenn jedoch klar wird, dass eine Reise nicht angetreten werden kann, ist sie meist schon bezahlt. Was dann? Welche Rechte du als Pauschal- und Individualreisender hast, wenn du eine Reisestornierung wegen Reisewarnung vornehmen möchtest oder dein Flug annulliert wurde, kannst du hier nachlesen.
Reisestornierung bei Reisewarnung Das Wichtigste in Kürze
Pauschalreisende können ihren Urlaub kostenlos stornieren, wenn unmittelbar vor Reiseantritt für ihr Urlaubsziel eine Reisewarnung herausgegeben wird.
Reisewarnungen können beispielsweise wegen Naturkatastrophen wie Waldbränden oder auch politischen Unruhen herausgegeben werden.
Individualreisende müssen häufig mehr Hürden überwinden und sind oft auf die Kulanz des jeweiligen Anbieters angewiesen.
Kommt es wegen einer Reisewarnung zu Flugstornierungen, erhalten Betroffene Ihr Geld zurück oder können den Flug kostenlos umbuchen.
Was ist eine Reisewarnung und welche Folgen hat sie?
Reisewarnungen werden in Deutschland vom Auswärtigen Amt herausgegeben. Man versteht unter einer Reisewarnung eine offizielle Empfehlung, Reisen in bestimmte Gebiete zu unterlassen oder abzubrechen, weil die übliche Reisesicherheit nicht vorliegt.
Spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus, können Reisende selbst entscheiden, ob sie ihre geplante Reise absagen oder trotzdem fahren. Eine Reisewarnung ist – wie der Name schon sagt – nur eine Warnung, kein Verbot. Urlauber sollten sich allerdings bewusst sein, dass ihnen Nachteile entstehen können, wenn sie trotz bestehender Reisewarnung in den Urlaub fahren. So können beispielsweise Reisekrankenversicherungen ihre Gültigkeit verlieren.
Reisewarnung – welche Möglichkeiten habe ich?
Gibt das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung für ein Land oder ein Gebiet heraus, so liegen sogenannte außergewöhnliche Umstände vor. Pauschalreisende haben in einem solchen Fall einen Anspruch darauf, ihre Reise kostenfrei zu stornieren (§ 651h Abs. 1, Abs. 3 BGB), wenn die Reisewarnung unmittelbar vor dem geplanten Reiseantritt herausgegeben wurde. Gegebenenfalls besteht auch die Möglichkeit, eine Reise umzubuchen.
Individualreisende haben es hier unter Umständen schwerer. Sie müssen die Möglichkeit einer Stornierung oder Umbuchung mit jedem Vertragspartner einzeln klären. Hierbei kommt es maßgeblich darauf an, nach welchem Recht die jeweiligen Verträge geschlossen wurden – nach deutschem Recht oder dem des Reiselandes? Oft reicht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes zur Stornierung der Reise nicht aus, sondern Reisende sind auf die Kulanz des Anbieters angewiesen.
Ein Fachanwalt für Reiserecht kann dich jederzeit bei Fragen zur Stornierung bzw. Umbuchung einer Reise sowie den Risiken bei Reisen beraten.
Was ist, wenn ich am Urlaubsort bin und dann eine Reisewarnung ausgesprochen wird?
Wenn du als Pauschalreisender bereits am Urlaubsort angekommen bist, wenn eine Reisewarnung herausgegeben wird, hast du verschiedene Möglichkeiten:
Bei einer erheblichen Beeinträchtigung hast du das Recht, die Reise zu kündigen. Du musst dann nur den Teil der Reise zahlen, den du bereits verbracht haben.
Dein Pauschalreiseanbieter muss für deine Rückreise aufkommen oder, wenn eine Rückreise nicht möglich ist, drei Tage lang die Kosten für deine Unterbringung übernehmen.
Entscheidest du dich, trotz Reisewarnung und damit verbundenen Einschränkungen am Urlaubsort zu bleiben, kannst du unter Umständen eine Reisepreisminderung verlangen.
Individualreisende haben es erneut nicht so leicht. Sie müssen nur dann nichts zahlen, wenn der Anbieter die versprochenen Leistungen nicht erbringen kann. Andernfalls sind sie wieder auf Kulanz angewiesen.
Ein KLUGO Partner-Anwalt kann beim Reisestorno wegen Reisewarnung helfen
Bei einer Reisewarnung für ein Land oder Gebiet, in das du deine Reise geplant hast, hast du deinem Reiseanbieter gegenüber viele Rechte – vor allem dann, wenn du eine Pauschalreise gebucht hast. Doch auch Individualreisende genießen einen gewissen Schutz.
Leider stellen sich Reiseveranstalter oft quer, wenn es um Kostenerstattungen geht. In einem solchen Fall solltest du keinesfalls nachgeben, sondern dein Recht durchsetzen. Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Reiserecht kann dich dabei unterstützen. Nimm jetzt Kontakt für eine Erstberatung auf.