Das solltest du wissen Hochwasser: Welche Rechte habe ich?

Die Zahl der Hochwasser in Deutschland steigt seit Jahren an. Bist du auch von einem Hochwasser betroffen oder könnte es sein, dass du bald zu dem Kreis der Betroffenen gehörst? Dann fragst du dich sicher, welche Rechte du bezüglich deiner Arbeit hast und an wen du dich wenden kannst, wenn deine Wohnung oder dein Haus zerstört ist. Alle wichtigen Infos zu deinen Rechten bekommst du hier.

von N. Haussmann
11.11.2024
3 Min Lesezeit

Hochwasser-Rechte Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Hochwassergefahr musst du nicht zur Arbeit, aber solltest deinen Arbeitgeber informieren.

  • Du hast Anspruch auf Mietminderung und dein Vermieter muss die Wohnung instandsetzen.

  • Versicherungen und staatliche Hilfsprogramme unterstützen dich bei Hochwasserschäden finanziell.

  • Du erhältst eine Lohnfortzahlung bei Hochwasser, außer das Unternehmen ist existenzbedroht.

  • Wenn die Kinderbetreuung durch Hochwasser nicht möglich ist, kannst du Kinderkrankengeld beantragen.

Falls du aufgrund des Hochwassers Probleme mit deinem Arbeitgeber oder Vermieter bekommen hast, kannst du dir gerne in der KLUGO Erstberatung erste Handlungsempfehlungen einholen.

Vom Hochwasser bedroht oder betroffen Das kannst du tun

Wenn ein Hochwasser bevorsteht oder bereits eingetreten ist, solltest du an Folgendes denken:

  1. Das solltest du vor dem Hochwasser tun: Sobald eine Hochwassergefahr erkennbar ist, versuche deine Wohnung oder dein Haus bestmöglich mit Sandsäcken oder anderen Barrieren zu schützen. Bringe Wertgegenstände, wichtige Dokumente und andere unverzichtbare Dinge in Sicherheit, indem du sie in höher gelegene Stockwerke bringst. Parke dein Fahrzeug möglichst an einer erhöhten Stelle außerhalb der Gefahrenzone.

  2. Während des Hochwassers: Bleibe während der Überflutung in einem höher gelegenen, sicheren Bereich deiner Unterkunft oder suche bei Nachbarn Schutz. Verlasse das Gebäude nur im äußersten Notfall.

  3. Unmittelbar nach dem Hochwasser: Sobald sich das Wasser zurückgezogen hat, informiere deinen Vermieter unverzüglich über die eingetretenen Schäden und sende ihm am besten Fotodokumentation zu. Melde den Schadenfall parallel auch bei deiner Hausrat- oder Elementarschadenversicherung.

  4. Nächste Schritte: Nutze dein Fahrzeug, um vorübergehend bei Familie oder Freunden unterzukommen. Hole dir Unterstützung bei Hilfsorganisationen und staatlichen Stellen, um eine längerfristige Unterkunft und finanzielle Hilfen zu erhalten. Reiche eine angemessene Mietminderung bei deinem Vermieter ein.

  5. Gegenseitige Hilfe: Unterstütze, wenn möglich, Nachbarn und Freunde, die ebenfalls von der Flut betroffen sind. Für die psychische Bewältigung der Ereignisse kannst du bei Bedarf Hotlines oder Beratungsstellen in Anspruch nehmen.

Hochwasser: Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer?

In Extremsituationen wie Hochwasserlagen bist du als Arbeitnehmer in gewissem Maße geschützt und hast bestimmte Rechte. Diese beantworten wir in den folgenden Fragen:

Muss ich trotz Hochwasser zur Arbeit fahren?

Wenn eine Naturkatastrophe wie Hochwasser vorliegt, bist du nicht verpflichtet, dich in Gefahr zu begeben, um zu deiner Arbeitsstelle zu gelangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Arbeitsweg selbst gefährlich ist oder die Arbeitsstätte von den Fluten betroffen ist. In solchen Fällen musst du deinen Arbeitgeber unverzüglich informieren. Allerdings hast du keinen generellen Anspruch auf Homeoffice, es sei denn, dies ist vertraglich oder betrieblich so geregelt.

Kann ich mir Zeit nehmen, um Schäden zu beseitigen?

Du darfst für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ der Arbeit fernbleiben, um Schäden an deiner eigenen Wohnung zu beseitigen oder andere Notfallmaßnahmen zu ergreifen. Wie lange genau du der Arbeit fernbleiben darfst, ist vom Einzelfall abhängig. Darüber hinaus kannst du gemäß § 275 Abs. 3 BGB unbezahlten Urlaub nehmen, wenn die Arbeitsleistung unter den gegebenen Umständen, etwa wegen Obdachlosigkeit oder psychischer Belastung, nicht zumutbar ist. Wenn du noch Fragen zum Thema Arbeitsrecht und Arbeitsausfall durch Unwetter hast, ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht der richtige Ansprechpartner für dich.

Wird mein Lohn weiter gezahlt, wenn die Firma vom Hochwasser betroffen ist?

In Extremlagen wie Hochwasserkatastrophen hast du grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung, selbst wenn deine Arbeitsstelle vorübergehend nicht erreichbar oder beschädigt ist. Dein Arbeitgeber trägt in diesem Fall das Betriebsrisiko. Ausnahmen können jedoch gelten, wenn dein Unternehmen durch die Folgen des Hochwassers in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Notlage gerät und die Lohnzahlung dessen Existenz gefährden würde.

Kann ich meinen Job trotz Insolvenz wegen Hochwasser behalten?

Sollte deine Firma infolge der Hochwasserschäden und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Insolvenz gehen, kann ein neuer Firmeninhaber oder Investor verpflichtet sein, eure Belegschaft zu übernehmen. Dies gilt vor allem bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB. In diesem Fall müsst ihr möglicherweise vorübergehend eine geringwertige oder andere Tätigkeit ausüben. Wenn deine Firma geschlossen wird und du deinen Arbeitsplatz endgültig verlierst, solltest du unbedingt deinen Anspruch auf eine Abfindung prüfen.

Vom Hochwasser betroffen: Welche Rechte habe ich als Mieter und Vermieter?

Sowohl für dich als Mieter als auch als Vermieter bringt ein Hochwasserereignis besondere Rechte und Pflichten mit sich:

  • Als Mieter solltest du über eine Hausratversicherung mit Elementarschadendeckung verfügen. Nur dann sind Schäden am eigenen Hausrat wie Möbeln, Elektrogeräten oder Kleidung durch die Versicherung gedeckt. Meist sind aber nur reine Leitungswasserschäden abgedeckt, weil der Zusatz für Elementarschäden fehlt. Eine detaillierte Schadendokumentation mit Fotos und Rechnungen erleichtert die Regulierung. Schäden an der Wohnung selbst müssen deinem Vermieter unverzüglich gemeldet werden.

  • Wenn du Vermieter bist, bist du verpflichtet, die Wohnung nach einem Hochwasserschaden wieder instand zu setzen. Dies umfasst Reparaturen an Wohnung, Wohnhaus und der mit vermieteten Einrichtung. Nur bei unverhältnismäßig hohem Aufwand im Vergleich zum Mietwert kannst du das Mietverhältnis beenden. Besitzt du eine Ersatzwohnung, so musst du diese dem Mieter anbieten.

  • Ist die Wohnung nur eingeschränkt nutzbar, hast du als Mieter Anspruch auf angemessene Mietminderung. Die Höhe sollte vorab mit deinem Vermieter geklärt werden, um Kündigungsrisiken zu vermeiden. Bei Gesundheitsgefährdung steht dir eine fristlose Kündigung zu.

  • Die Instandsetzungsarbeiten müssen in angemessener Frist nach dem Schadensereignis erfolgen. Verzögerungen können dich zur Mietminderung oder Kündigung berechtigen.

Durch Hochwasser obdachlos geworden: Was kann ich tun?

Wenn du durch ein Hochwasser deine Wohnung oder dein Haus verloren hast und obdachlos geworden bist, ist es wichtig, schnell Hilfe in Anspruch zu nehmen. In solchen Notfällen sind oft die örtlichen Feuerwehren, Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe oder der Arbeiter-Samariter-Bund erste Anlaufstellen. Sie koordinieren die Unterbringung in Notunterkünften wie Turnhallen oder leeren Gebäuden und versorgen dich mit dem Nötigsten an Verpflegung, Kleidung und medizinischer Hilfe.

Auch die Städte und Kommunen selbst richten bei Katastrophenlagen in der Regel Hilfsstellen und Notfall-Hotlines ein, über die du dich über freie Unterkünfte und weitere Unterstützungsangebote informieren kannst. Hier erfährst du auch, wo Kleiderkammern oder Ausgabestellen für Lebensmittel und Hygieneartikel eingerichtet wurden. Es ist wichtig, dass du dich schnell als Hochwasseropfer registrieren lässt, um staatliche Hilfeleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Hochwasserschaden: Wer zahlt die Schäden?

Neben den Versicherungen, die bei entsprechender Elementarschadendeckung einspringen, gibt es verschiedene staatliche Hilfsprogramme bei Naturkatastrophen. Schließlich können die finanziellen Belastungen nach einer Hochwasserkatastrophe für dich schnell existenzbedrohend werden. Auf Bundesebene wurde beispielsweise für die Opfer der Flutkatastrophe 2021 eine Soforthilfe von 200 Millionen Euro sowie eine Aufbauhilfe von 30 Milliarden Euro beschlossen.

Auch auf Landes- und Kommunalebene werden oft Hilfsfonds eingerichtet. Als Betroffener kannst du dich an die Hilfsstellen der Städte und Gemeinden wenden, um Anträge auf Geldleistungen für Ersatzunterkünfte, Mobiliar oder die Gebäudesanierung zu stellen. Hilfsorganisationen wie die Johanniter vermitteln zudem häufig Geld- und Sachspenden von Privatpersonen an die Hochwasseropfer. Denke bitte daran, alle Schäden frühzeitig und umfassend zu dokumentieren, um die Hilfsansprüche geltend machen zu können.

Wie kann mir ein Anwalt in dieser Situation helfen?

Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte kann dich in mehreren Fällen unterstützen, wenn Versicherungen Schäden nicht regulieren oder staatliche Stellen haftbar gemacht werden können. So kann er beispielsweise prüfen, ob Ansprüche gegenüber der Elementarversicherung deines Vermieters bestehen oder ob angemessene Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Entscheidend ist aber auch hier eine gute Beweissicherung durch Fotos, Zeugen etc., die ein Anwalt für die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen nutzen kann.

Du hast Fragen zum Thema Hochwasserschaden oder zum Arbeitsrecht und Arbeitsausfall durch Unwetter oder ein anderes konkretes Anliegen? Dann kontaktiere jetzt einen unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten und vereinbare einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.

Über unsere AutorenNina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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