Wann hast du Anspruch auf eine Abfindung? Abfindung
Meist bieten Arbeitgeber bei Aufhebungsverträgen von sich aus eine Abfindung an, damit der Arbeitnehmer unterschreibt. Bei der Kündigung sieht es anders aus. Wenn du nicht von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen bist, hast du nur die Chance auf eine Abfindung, wenn du innerhalb von 3 Wochen nach der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichst.
Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten können dich umfassend beraten und dir vor Gericht helfen, deine Rechte durchzusetzen.
Möchte der Arbeitgeber einseitig durch einen Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis beenden, bietet er die Zahlung einer Abfindung an, damit der Arbeitnehmer einwilligt und unterschreibt. Fordert hingegen der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag, so hat er keinen Anspruch auf eine Abfindung. Bei Kündigungen muss eine mögliche Abfindung meist erst durch eine Kündigungsschutzklage erstritten werden. Hier erhältst du weitere Infos dazu.
Abfindung Das Wichtigste in Kürze
Du hast grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung.
In Ausnahmefällen kannst du einen Anspruch auf Abfindung haben.
Du kannst generell nur eine einzige Abfindung erhalten.
Wenn du eine Abfindung annimmst, kannst du keine Kündigungsschutzklage mehr erheben.
Deine Abfindung beendet deinen weiteren Kündigungsschutz.
Die Abfindungshöhe liegt ungefähr bei der Anzahl der Betriebsjahre, multipliziert mit dem halben Monatsgehalt.
Maximal kann deine Abfindung 18 Monatsgehälter betragen.
Was wird unter einer Abfindung verstanden?
Um zu verstehen, was eine Abfindung überhaupt ist und was dazu gehört, solltest du dir das Abfindungsgeld zunächst als eine Art Einmalzahlung deines Arbeitgebers vorstellen. Diese einmalige, außerordentliche Zahlung dient unter anderem als Entschädigung für den Verlust deines Arbeitsplatzes. Aber auch mögliche Verdienstausfälle können damit entschädigt werden.
Es gibt verschiedene Anlässe für die Zahlung einer Abfindung:
- Dein Arbeitgeber möchte eine Kündigungsschutzklage verhindern.
- Das Gericht entscheidet nach einer Kündigungsschutzklage, dass dir eine Abfindung zusteht.
- Es kommt im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens vor Gericht zu einem Vergleich, der eine Abfindungszahlung beinhaltet.
- Du hast vertraglich geregelte Ansprüche auf eine Abfindung.
- Dein Arbeitgeber kann dich nur schwer kündigen und bietet dir einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung an.
- Du konntest eine Abfindung mit deinem Arbeitgeber aushandeln.
- Du hast eine betriebsbedingte Kündigung erhalten und hast somit einen Anspruch auf eine Abfindung.
Weitere Informationen zum Thema Abfindung bei Aufhebungsvertrag und Abfindung mit Kündigungsschutzklage durchsetzen, findest du in den jeweiligen Beiträgen.
Wichtig:
Eine Abfindung steht dir nur zu, sofern du noch keine Kündigungsschutzklage eingereicht hast.
Bei Annahme einer Abfindung fällt das Recht zu einer Kündigungsschutzklage weg.
Die maximale Abfindung beträgt in der Regel 12 Monatsgehälter. Bei älteren Arbeitnehmern und einer langen Betriebszugehörigkeit sind auch bis zu 18 Monatsverdienste möglich.
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Weitere Themen zur Abfindung in Verbindung mit Steuern und Sozialversicherung:
Wer bekommt eine Abfindung?
Wichtig zu wissen ist, dass nur Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes Empfänger einer Abfindung sein können. Ausnahmen gibt es bei Beschäftigten, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
In der Regel hast du keinen Anspruch auf Abfindung.
Wann du Anspruch auf Abfindung hast
In folgenden Fällen hast du einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung:
1. Gesetzlicher Anspruch auf Abfindung (§ 1a KSchG) Anfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, wenn:
Dein Arbeitgeber dir wegen dringender betrieblicher Erfordernisse (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz) bzw. betriebsbedingt gekündigt hat.
Du keine Klage auf Feststellung (Kündigungsschutzklage) bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (§ 4 Satz 1) erhebst.
Dein Arbeitgeber diese beiden Punkte in der betriebsbedingten Kündigung erfasst hat.
Wenn dies zutrifft, hast du mit Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung.
2. Gesetzlicher Anspruch auf Abfindung (§ 9 KSchG) Abfindungsanspruch bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts
Du hast außerdem Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigungsschutzklage, wenn folgende Punkte zutreffen:
Das Gericht stellt fest, dass dein Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wurde (bspw. wenn die Kündigung unwirksam ist).
Es stellt außerdem fest, dass dir die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist.
Du stellst daraufhin beim Gericht den Antrag, das Arbeitsverhältnis aufzulösen.
Dann wird das Gericht deinen Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung verurteilen.
Wichtig:
Auch dein Arbeitgeber kann vor Gericht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangen, weil die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist.
Nach Kündigung Kann ich eine Abfindung eingeklagen?
Nur in seltenen Ausnahmefällen einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Fall einer Kündigung auf eine Abfindung. In der Regel hast du als Arbeitnehmer nämlich keinen rechtlichen Anspruch darauf. Um die Chance eine Abfindung zu erhalten zu steigern, müsstest du diese mithilfe einer Kündigungsschutzklage gerichtlich einklagen.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Kündigungsschutzklage einreichen
Um eine Kündigungsschutzklage zu erheben, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein
Betrieb muss über mehr als 10 Mitarbeiter verfügen, die in Vollzeit arbeiten.
KLUGO Tipp:
Unter bestimmten Umständen gibt es auch den Anspruch auf Sozialplanabfindungen oder Nachteilausgleichsabfindungen.
Freiwillige Zahlung Wieso bieten Arbeitgeber eine Abfindung an?
Für deinen Arbeitgeber bietet die Abfindung die Möglichkeit, ohne Risiko schnell Rechtssicherheit herbeizuführen. Dies ist angesichts des oft ungewissen Ausgangs von arbeitsrechtlichen Prozessen von großer Bedeutung und motiviert Arbeitgeber daher häufig zur Zahlung einer Abfindung.
Ob eine Abfindung auch aus Arbeitnehmersicht tatsächlich vorteilhaft ist, lässt sich oft erst nach genauer Betrachtung der Gesamtumstände bewerten. Hier ist unbedingt fachliche Expertise gefragt – ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann hier wertvolle Unterstützung bieten.
Dabei ist die Höhe deiner Abfindung variabel und von den Gegebenheiten deines Einzelfalles abhängig.
Die Höhe der Abfindung ist nicht gesetzlich festgelegt. Der Arbeitgeber kann die Summe nach eigenem Ermessen festlegen. Meistens richtet sie sich nach der Dauer der Anstellung.
Christoph Lattreuter Rechtsanwalt
Grundsätzlich solltest du dir jedoch überlegen, ob es sich wirklich lohnt, mittels einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung einzuklagen. Denn der Ausgang einer Kündigungsschutzklage ist immer ungewiss und mit hohen Kosten verbunden. Bei einer Kündigungsschutzklage fallen nämlich Anwalts- und Gerichtskosten an. Hinzu kommt, dass das Verfahren sich über mehrere Monate ziehen kann. Deshalb bieten die meisten Unternehmen Arbeitnehmern einen Vergleich in Form einer Abfindung an.
Wie hoch ist eine Abfindung?
Abfindungen betragen in der Regel 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Gib dich bei einem starken Kündigungsschutz nicht mit der Regelabfindung zufrieden. Der Abfindungsrechner hilft dir beim Bestimmen deiner dir voraussichtlich zustehenden Abfindungshöhe.
Welche steuerlichen Aspekte muss ich bei der Abfindung beachten?
Wenn du eine Abfindung erhältst, dann ist dies wie ein Einkommen zu bewerten. Das bedeutet: Deine Abfindung muss als außerordentliche Einkunft (§ 34 EStG) vollständig versteuert werden.
KLUGO Tipp:
Wenn du eine Abfindung erhältst, ist deine Steuerlast besonders hoch. Durch die Fünftelregelung kannst du diese Abfindung in fünf Teilen versteuern und dadurch möglicherweise Steuern sparen. Erfahre hier mehr zur Fünftelregelung.
Gegebenenfalls tritt dabei auch eine Sperrzeit von zwölf Wochen für dein Arbeitslosengeld in Kraft. Dies ergibt sich aus § 159 Abs. (3) des Sozialgesetzbuches III (kurz: SGB III).
Mehr dazu kannst du in unserem Beitrag Arbeitslosengeld & Sperrzeit bei Abfindung erfahren.
Abfindung angeboten bekommen? Das solltest du bedenken
Ist deine Abfindung ausreichend? Denn:
Du erhältst wahrscheinlich eine Sperrzeit oder Ruhezeit beim Arbeitslosengeld und musst diese Zeit überbrücken.
Du musst die Abfindung voll versteuern. Das heißt, ohne Abzüge erhältst du weit weniger.
Du kannst in unserem Beitrag Abfindungshöhe mehr dazu erfahren, wie hoch deine Abfindung sein sollte und mit dem Abfindungsrechner eine erste Einschätzung erhalten. Einen detaillierten Wert kann dir nur ein Anwalt nennen. Nutze unsere unverbindliche Erstberatung, um weitere Handlungsempfehlungen zu erhalten.