Zahlungsschwierigkeiten PKV-Beitrag Der PKV-Beitrag kann von mir nicht mehr bezahlt werden - Was passiert?
Es gibt viele Umstände, die dazu führen können, dass ein Mensch vorübergehend oder dauerhaft in finanzielle Schwierigkeiten gerät und nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu begleichen. Wer seinen PKV-Beitrag plötzlich nicht mehr zahlen kann, muss keine Angst haben, seinen Versicherungsschutz zu verlieren. Stattdessen besteht die Möglichkeit eines Tarifwechsels oder im schlimmsten Fall der Umstieg in den sogenannten Notlagentarif.
Zahlungsschwierigkeiten PKV-Beitrag Das Wichtigste in Kürze
Kannst du den PKV-Beitrag nicht mehr bezahlen, verlierst du deshalb nicht deinen Versicherungsschutz.
Neben dem Tarifwechsel innerhalb der PKV können die Beitragskosten beispielsweise durch den Verzicht auf bestimmte Leistungen minimiert werden.
Als letzte Option bleibt der Wechsel in den Basistarif der PKV, der in etwa so viel kostet wie der Höchstsatz in der GKV und auch ähnliche Leistungen bietet.
Nach drei Monaten Beitragsverzug greift der Notlagentarif der PKV, der nur einen Mindestversicherungsschutz bietet und keine Dauerlösung ist.
Bei finanziellen Schwierigkeiten solltest du schnellstmöglich nach Lösungen suchen und dich ggf. von einem erfahrenen Rechtsexperten beraten lassen.
Was passiert, wenn ich meinen PKV-Beitrag nicht mehr bezahlen kann?
Wer in die Lage gerät, seinen PKV-Beitrag nicht mehr begleichen zu können, denkt vielleicht als erstes über einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nach. Das ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. Kann der PKV-Beitrag also nicht mehr beglichen werden, muss in den meisten Fällen innerhalb der jeweiligen PKV eine Lösung gesucht werden.
Wie kann ich die Beitragskosten minimieren?
Wichtig zu wissen ist zunächst einmal, dass niemand seinen Versicherungsschutz verliert, wenn er sich den PKV-Beitrag nicht mehr leisten kann.
Stattdessen gibt es verschiedene Möglichkeiten, innerhalb der PKV auf einen finanziellen Engpass zu reagieren:
Tarifwechsel in der PKV
Zunächst einmal kann in vielen Fällen ohne Leistungsverzicht in einen günstigeren Tarif gewechselt werden, worauf Versicherte gemäß § 204 VVG sogar einen Anspruch haben. Alternativ zum Tarifwechsel innerhalb der PKV hast du die Möglichkeit, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, was sich allerdings meist nicht lohnt, weil die Altersrückstellungen nicht vollständig mitgenommen werden können und eine erneute Gesundheitsprüfung ansteht.
Leistungsverzicht
Auch mit einem Leistungsverzicht können Einsparungen beim PKV-Beitrag erreicht werden. Wenn du also Leistungen, die du nicht zwingend benötigst, aus dem Leistungsspektrum ausschließt, sinkt die Beitragshöhe.
Wechsel in den PKV-Basistarif oder Standardtarif
Jede PKV muss einen Basistarif anbieten, der (zuzüglich Zusatzbeitrag) den Höchstbeitrag bei der GKV nicht übersteigen darf und ähnliche Leistungen wie die GKV bieten muss. Hast du dich vor 2009 bei der PKV versichert, kannst du auch in den Standardtarif wechseln, der günstiger ist als der Basistarif der PKV, aber ähnliche Leistungen bietet.
Sonstige Optionen
Je nachdem, wie viel PKV-Beitrag du einsparen möchtest, kannst du mit der PKV individuelle Vereinbarungen treffen. Beispielsweise kommt die Vereinbarung eines höheren Selbstbehalts in Betracht, was sich aber nur lohnt, wenn ohnehin kaum medizinische Behandlungskosten anfallen. Möglich ist auch die Stundung des PKV-Beitrags, wenn es nur darum geht, einen momentanen Zahlungsengpass zu überbrücken.
Wann erfolgt eine Umstellung in den Notlagentarif der PKV?
Eine Umstellung in den Notlagentarif der PKV erfolgt erst nach drei Monaten Beitragsrückstand. Im Notlagentarif, für den der Beitrag pro Monat bei ca. 100 € liegt, besteht nur noch ein Mindestversicherungsschutz. Die Versicherung zahlt also nur, wenn wirklich ein akuter medizinischer Behandlungsbedarf vorliegt oder der Patient über starke Schmerzen klagt. Im Notlagentarif der PKV werden keine Altersrückstellungen gebildet.
So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter
Wenn du in eine finanzielle Notlage gerätst, solltest du nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern schnellstmöglich nach praktikablen Lösungen suchen, um einen möglichst guten Versicherungsschutz bei deiner PKV zu behalten. Neben einem Anwalt für Medizinrecht kann dir die telefonische Erstberatung von KLUGO eine erste Orientierung geben. Hier kannst du deine Fragen einem Partner-Anwalt und Rechtsexperten stellen und Soforthilfe erhalten.
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