Wann kann Schadensersatz wegen einer abgenutzten Wohnung verlangt werden? Abnutzung der Wohnung: Ab wann liegt eine Beschädigung vor?
Im Mietrecht wird zwischen einer herkömmlichen Abnutzung und einer vertragswidrigen Beschädigung unterschieden. In der Praxis erweist sich diese Trennung allerdings nicht gerade als einfach, sodass Streitigkeiten zwischen dem ausziehenden Mieter und dem Vermieter nicht selten vorprogrammiert sind. Basierend auf der Entscheidung, ob es sich um eine Beschädigung oder eine Abnutzung der Wohnung handelt, können bei einer Beschädigung Schadensersatzansprüche entstehen.
Schadensersatz wegen Abnutzung der Wohnung Das Wichtigste in Kürze
Bei durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehenden Abnutzungen musst du keinen Schadensersatz zahlen.
Schönheitsreparaturen erlauben es deinem Vermieter ausnahmsweise, dir die Kosten für diese zu übertragen.
Vertragswidrige Beschädigungen in der Wohnung sind immer vom Mieter zu bezahlen. Hierzu zählen z. B. Brandflecken im Teppich oder Wasserschäden im Parkett.
Tipp: Du solltest sowohl vor dem Einzug als auch nach dem Auszug Beschädigungen protokollarisch festhalten, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Wann liegt laut Mietrecht nur eine gewöhnliche Abnutzung vor?
Gemäß § 538 BGB entstehen keine Schadensersatzansprüche gegen den Mieter, wenn die Verschlechterung und/oder Veränderung der Mietsache durch einen vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt wurde. Diese Abnutzung ist vom Vermieter zu dulden und durch die regulären Mietzahlungen für die Wohnung abgegolten.
Häufige Beispiele für eine gewöhnliche/herkömmliche Abnutzung:
Schatten auf Tapeten aufgrund angebrachter Bilder
abgelaufene Teppichböden (in einem normalen Maße)
Verfärbungen an den Fugen im Bad
Dübellöcher in der Wand (in einem üblichen Maße)
Löcher in Fliesen zum Anbringen von Badspiegeln
durch Gebrauch entstandene Kratzer im Boden
Diese Arten der Abnutzung muss der Vermieter ausbessern, ohne dies dem Mieter in Rechnung zu stellen. Ausnahmen sind laut Mietrecht die sogenannten Schönheitsreparaturen, welche es dem Vermieter erlauben, ebenjene Pflichten auf den Mieter zu übertragen.
Dies Schönheitsreparaturen beinhalten:
das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken
das Streichen der Innentüren
Innenanstriche bei Fenstern und Türen
das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre
Soweit diese Schönheitsreparaturen im Mietvertrag wirksam geregelt sind, stellen sie einen Sonderfall der herkömmlichen Abnutzung dar, für den der Mieter in seiner Wohnung aufkommen muss.
So gehst du bei vertragswidrigen Beschädigungen richtig vor
Im Mietrecht wird von einer vertragswidrigen Beschädigung der Mietsache gesprochen, wenn ein übermäßiger Verschleiß der Wohnung vorliegt. Häufig ist dies der Fall bei einem nachteiligen Gebrauch oder bei Schäden, die mutwillig entstanden sind. Trifft dieser Umstand zu, muss die Mietpartei die entstandenen Schäden entweder reparieren oder für deren Reparatur aufkommen.
Häufige Beispiele für Beschädigungen in der Wohnung:
Brandflecken im Teppichboden
Verfärbungen der Wände durch Zigarettenrauch
übermäßig viele Bohrlöcher in den Fliesen und Wänden
Wasserschäden im Parkett durch ein zu feuchtes Putzen
Voraussetzung für das Vorliegen einer Beschädigung ist, dass die Einrichtung noch nicht die übliche Lebensdauer überschritten hat und/oder nicht bereits zuvor beschädigt war.
Es kommt auf den Einzelfall an Wie wird zwischen Beschädigung und Abnutzung unterschieden?
Da der Unterschied zwischen einer Beschädigung und einer herkömmlichen Abnutzung schwer zu erkennen sein kann, sind oft Auseinandersetzungen zwischen dem Vermieter und Mieter die Folge. Für Laien ist es schwierig, ein qualifiziertes Urteil zu fällen, weshalb es sich im Streitfall und bei hohen Kostenpunkten lohnen kann, einen unabhängigen Gutachter zu konsultieren. Aufgrund der unpräzisen Gesetzgebung entscheidet zudem oftmals ein Gericht, ob eine Beschädigung oder lediglich eine Abnutzung der Wohnung vorliegt.
Lückenlose Dokumentation von etwaigen Beschädigungen
Je besser und eindeutiger der Zustand der Wohnung vor dem Einzug und nach dem Auszug festgehalten wird, desto weniger Freiraum für Interpretationen ist gegeben – und desto kleiner ist die Gefahr, für Beschädigungen verantwortlich gemacht zu werden, welche nicht von einem selbst verursacht und daher laut Mietrecht unbegründet sind. Entsprechend wichtig ist die Anfertigung eines detaillierten Übergabeprotokolls mit allen Beschädigungen am Anfang und Ende des Mietverhältnisses, um einem möglichen Streit vorzubeugen. Idealerweise wir das Protokoll durch Fotos ergänzt. Es sollte von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Mietrecht helfen dir dabei, keine Schäden zahlen zu müssen, für die du nicht verantwortlich bist. Informiere dich deshalb und profitiere von unserer Erstberatung durch unsere Partner-Anwälte.