So vermeidest du Streit mit deinem Vermieter und deinen Nachbarn Silvester in der Mietwohnung feiern

Den Jahreswechsel zuhause feiern, ohne Probleme mit den Nachbarn – das wünscht sich jeder Mieter. Damit das neue Jahr friedlich beginnt, informiert dich KLUGO über die gesetzliche Ruhezeit und was du bei einer Party an Silvester beachten musst.

von KLUGO
11.11.2024
2 Min Lesezeit

Silvester in der Mietwohnung feiern Das Wichtigste in Kürze

  • Partys an Silvester können ein Nährboden für Streitigkeiten unter Nachbarn sein.

  • Um Streit zu vermeiden, solltest du deine Nachbarn über die geplante Silvesterfeier informieren.

  • Nachtruhe gilt grundsätzlich an jedem Tag, auch an Silvester.

  • Während der Nachtruhe gilt grundsätzlich die Regel, die Musik auf Zimmerlautstärke zu stellen.

  • Bei einer Silvesterparty müssen Nachbarn dennoch einen gewissen Lärmpegel hinnehmen.

  • Wann eine Ruhestörung gegeben ist, hängt von mehreren Faktoren ab und muss im Einzelfall entschieden werden.

Die gesetzliche Ruhezeit an Silvester

Bei vielen Menschen steht an Silvester eine Party mit Familie und Freunden auf dem Programm. Die eigenen vier Wände bieten dafür einen gemütlichen und entspannten Rahmen. Dass es zum Jahreswechsel laut zugeht, ist allen bewusst. Wie lange in der Silvesternacht im Mietshaus laut gefeiert werden darf, wissen die wenigsten. KLUGO klärt auf.

Nachtruhe gilt grundsätzlich immer – auch an Silvester

Der Deutsche Mieterbund erklärt auf seiner Website die Gesetzeslage: Zwischen 22 und 6 Uhr herrscht Nachtruhe. Das heißt, dass zum Beispiel Partys ab zehn Uhr abends nur noch in Zimmerlautstärke stattfinden dürfen.

Während der Nachtruhe gelten folgende Regelungen:

  • Die Musik ist leiser zu drehen.

  • Reden und Gelächter dürfen Zimmerlautstärke nicht übersteigen.

  • Lautes Trampeln und Rennen (zum Beispiel beim Tanzen oder wenn Kinder mitfeiern) ist verboten.

  • Auch Lärm im Treppenhaus zählt dazu.

Der Mieterbund schreibt jedoch auch, dass nicht jeder Lärm als Ruhestörung gilt. Ab welchem Moment der Krach „geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen“ (§ 117 Absatz 1 OWiG), hängt von mehreren Faktoren ab.

Die „Sozialadäquatheit“ spielt eine große Rolle, wenn es um das Thema Lärmbelästigung geht. Diese kann nicht allein über Dezibel festgestellt werden und ist sehr subjektiv. Darüber hinaus ist entscheidend, ob der Lärm wiederholt auftritt.

Nachtruhe an Silvester – feiern ohne Ärger

An Silvester eine Party zu feiern stellt in jedem Fall ein „sozial adäquates“ Verhalten dar. Dass dazu auch ein gewisses Maß an Krach um Mitternacht gehört, ist normal. Gastgeber dürfen in diesem Punkt von ihren Nachbarn eine gewisse Toleranz erwarten.

Trotzdem gilt: Du lebst das ganze Jahr mit der Hausgemeinschaft unter einem Dach. Deshalb solltet ihr gegenseitig Rücksicht aufeinander nehmen.

Für die Silvester-Party bedeutet das unter anderem:

  • Feiere nicht kurz vor oder nach der Neujahrsfeier eine weitere Party.

  • Informiere deine Nachbarn rechtzeitig über dein Vorhaben.

  • Bei vorhandener Sympathie kannst du deine Nachbar einladen.

  • Verzichte auf laute Knallkörper.

Bist du vom Partylärm an Silvester betroffen, solltest du zuerst mit deinen Nachbarn sprechen. Wenn diese sich aber nicht einsichtig zeigen und die Lautstärke nicht zumutbar ist, kannst du das örtliche Ordnungsamt anrufen. Dieses wird zeitnah vor Ort eintreffen und deine Nachbarn ermahnen, leiser zu feiern.

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